Forsa-Umfrage: Mehrheit will § 188 StGB behalten

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Eine Mehrheit der Deutschen will den umstrittenen Strafparagrafen zur Politikerbeleidigung behalten. In einer Forsa-Umfrage für RTL und Stern sprechen sich 58 Prozent der Befragten dafür aus, § 188 des Strafgesetzbuches beizubehalten. 38 Prozent wollen die Regelung abschaffen. Vier Prozent antworteten mit weiß nicht.

Forsa befragte für die Erhebung am 4. und 5. Juni 2026 insgesamt 1007 Deutsche. Die mögliche statistische Fehlerquote wird mit plus oder minus drei Prozentpunkten angegeben. Die Umfrage wurde am Dienstag, 9. Juni 2026, veröffentlicht und fällt in eine Debatte, die durch mehrere aktuelle Justizfälle neu an Schärfe gewonnen hat.

Parteianhänger bewerten den Paragrafen unterschiedlich

Besonders deutlich fällt die Zustimmung bei Anhängern von SPD und CDU/CSU aus. Jeweils 84 Prozent sprechen sich dort für den Erhalt der Regelung aus. Auch unter Anhängern der Grünen überwiegt mit 72 Prozent die Zustimmung. Bei Anhängern der Linken sind 65 Prozent für den Fortbestand des Paragrafen.

Anders sieht es bei Anhängern der AfD aus. Dort befürworten laut Umfrage 60 Prozent die Abschaffung. Damit zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Anhängern der AfD und den übrigen befragten Parteilagern. Dieser Befund passt zu den parlamentarischen Initiativen, die in den vergangenen Monaten vor allem von Fraktionen außerhalb der bisherigen Großen Koalition gekommen waren.

Was Politikerbeleidigung Paragraf 188 genau regelt

Paragraf 188 des Strafgesetzbuches enthält besondere Regelungen für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Erfasst werden unter anderem Mandatsträger sowie weitere Personen, die im politischen Leben des Bundes, der Länder oder der Kommunen tätig sind.

Die Vorschrift sieht für Beleidigung im Sinne von § 188 StGB Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Bei übler Nachrede reicht der Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bei Verleumdung liegt er zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Damit geht die Vorschrift über den allgemeinen Ehrschutz hinaus.

Aktuelle Fälle haben die Debatte neu entfacht

Der unmittelbare Anlass der Debatte sind mehrere Verfahren wegen Äußerungen über Bundeskanzler Friedrich Merz. Bekannt wurde unter anderem ein Strafbefehl des Amtsgerichts Öhringen vom 19. März 2026. Ein Facebook-Nutzer war wegen der Bezeichnung von Merz als Lügenfritz zu 30 Tagessätzen verurteilt worden. Der Strafbefehl ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft rechtskräftig.

Auch in anderen Fällen prüfte die Staatsanwaltschaft Heilbronn Kommentare zu Merz. In einem Verfahren wegen der Bezeichnung Lackaffe wurde ein Strafbefehl erlassen. Nach einem Einspruch wurde das Verfahren später gegen Geldauflage eingestellt. Andere Äußerungen, darunter Pinocchio, wurden nicht weiterverfolgt, weil sie als zulässige Regierungskritik bewertet wurden. Diese Zahlen wurden politisch kontrovers bewertet.

Parteien ringen um die richtige Linie

In der Union hat sich die Debatte zuletzt bewegt. Mehrere CDU-Politiker zeigten sich offen für eine Abschaffung oder grundlegende Reform von § 188 StGB. Der Kern ihres Arguments lautet, Politiker sollten nicht durch ein Sonderstrafrecht hervorgehoben werden. Zugleich wird in der Union betont, dass Beleidigungen und Bedrohungen weiterhin verfolgt werden müssen.

Die SPD warnt vor einer Streichung zur falschen Zeit. Sie verweist auf zunehmende Angriffe auf Menschen im politischen Leben und besonders auf kommunale Mandatsträger. Bei den Grünen gibt es unterschiedliche Signale. Einzelne Grünen-Politiker sprechen sich für eine Abschaffung aus, weil sie Sonderrechte für Politiker ablehnen. Andere Stimmen aus der Partei betonen den Schutz vor Hasskampagnen. Die FDP fordert die Abschaffung von § 188 StGB. Sie begründet dies mit dem Schutz der Meinungsfreiheit. Die AfD fordert seit längerem die Streichung des Paragrafen und hat entsprechende Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht.

Schutz vor Hass oder Sonderrecht für Politiker

Die Debatte berührt eine grundlegende Frage des demokratischen Rechtsstaats. Einerseits müssen Politiker Kritik aushalten, auch wenn sie scharf, polemisch oder unangenehm formuliert ist. Andererseits können gezielte Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen Menschen davon abhalten, sich politisch zu engagieren.

Besonders im kommunalen Bereich ist dieser Punkt relevant. Bürgermeister, Ratsmitglieder und ehrenamtliche Kommunalpolitiker sind oft direkter erreichbar als Bundespolitiker. Die Kritik an Politikerbeleidigung Paragraf 188 richtet sich vor allem gegen den Eindruck, Politiker würden strafrechtlich besser geschützt als andere Bürger. Befürworter halten dem entgegen, dass Angriffe auf Mandatsträger nicht nur deren persönliche Ehre treffen können, sondern auch das Funktionieren demokratischer Institutionen.

Bundestag und Justizminister beraten weiter

Der Bundestag hatte einen AfD-Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 188 StGB bereits im Januar 2026 abgelehnt. Für den 11. Juni 2026 ist nach Angaben des Bundestages eine weitere Beratung zu einem AfD-Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes vorgesehen.

Auch die Justizminister der Länder beschäftigen sich mit dem Thema. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert von der CDU fordert, den Straftatbestand abzuschaffen oder zumindest deutlich einzuschränken. Sie begründet dies mit dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Frage, ob ein besonderer strafrechtlicher Schutz für Politiker erforderlich ist. Eine Entscheidung über die Zukunft des Paragrafen ist damit offen. Die Forsa-Umfrage zeigt allerdings, dass eine Mehrheit der Bevölkerung derzeit keinen vollständigen Bruch mit der bestehenden Regelung wünscht.

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