
Bei einer Einsatzfahrt sind am Sonntagabend zwei Polizeiwagen in Mönchengladbach zusammengestoßen. Eine Polizistin und ein Polizist wurden leicht verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Beide Streifenwagen waren anschließend nicht mehr fahrbereit. Der Unfall ereignete sich am Sonntag, 20. September 2026, gegen 19.54 Uhr im Stadtteil Rheydt.
Der Zusammenstoß ereignete sich an der Kreuzung Odenkirchener Straße, Oberheydener Straße und Unterheydener Straße. Beide Polizeifahrzeuge waren zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zu einem Einsatz und nutzten Sonder- und Wegerechte.
Die Streifenwagen näherten sich der Kreuzung aus unterschiedlichen Richtungen und fuhren nahezu gleichzeitig in den Kreuzungsbereich ein. Dort kollidierten sie mitten auf der Kreuzung miteinander.
Angaben dazu, aus welchen Straßen die beiden Fahrzeuge jeweils in die Kreuzung einfuhren und in welche Richtung sie unterwegs waren, lagen zunächst nicht vor. Auch zur Schaltung der Ampelanlage zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes gab es zunächst keine gesicherten Angaben.
In einem der Polizeiwagen befanden sich zwei Einsatzkräfte, im anderen Fahrzeug drei. Insgesamt waren damit fünf Polizistinnen und Polizisten von dem Unfall betroffen.
Eine Polizistin und ein Polizist erlitten leichte Verletzungen. Sie wurden mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Zu möglichen Verletzungen der drei weiteren Insassen gab es zunächst keine näheren Angaben.
Die beiden Polizeifahrzeuge wurden bei dem Zusammenstoß erheblich beschädigt. Beide Wagen waren anschließend nicht mehr fahrbereit und wurden sichergestellt.
Eine konkrete Höhe des entstandenen Sachschadens war zunächst nicht bekannt. Angaben dazu lagen zunächst nicht vor. Auch zu möglichen Schäden an Ampelanlagen, Verkehrszeichen oder anderen Einrichtungen im Bereich der Kreuzung gab es zunächst keine gesicherten Angaben.
Die Sicherstellung der Fahrzeuge ermöglicht es, die beschädigten Streifenwagen bei Bedarf genauer zu untersuchen. Ob technische Untersuchungen an den Autos vorgenommen werden und welche Maßnahmen im Zuge der weiteren Unfallaufnahme vorgesehen sind, blieb zunächst offen.
Der Zusammenstoß hatte am Sonntagabend Auswirkungen auf den Verkehr im Stadtteil Rheydt. Der gesamte Kreuzungsbereich musste während der Unfallaufnahme gesperrt werden.
Der Verkehr in Richtung Odenkirchener Straße wurde abgeleitet. Verkehrsteilnehmer konnten die betroffene Kreuzung zeitweise nicht passieren.
Wie lange die Sperrung insgesamt dauerte, war zunächst nicht bekannt. Auch zum Umfang möglicher Rückstaus oder weiterer Behinderungen im umliegenden Straßennetz lagen zunächst keine Angaben vor.
Nach Abschluss der Arbeiten am Unfallort konnte die Verkehrsführung wieder normalisiert werden. Weitere längerfristige Einschränkungen wurden zunächst nicht bekannt.
Polizeifahrzeuge können bei dringenden Einsätzen Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie dabei von einzelnen Verkehrsregeln abweichen.
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn dient dazu, anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass sie unverzüglich freie Bahn schaffen müssen. Auch Einsatzkräfte müssen dabei jedoch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigen.
Welche Art von Einsatz die beiden Streifenwagen am Sonntagabend anfahren sollten, war zunächst nicht bekannt. Angaben zum ursprünglichen Einsatzanlass lagen zunächst nicht vor.
Auch zu den gefahrenen Geschwindigkeiten der beiden Polizeiautos gab es zunächst keine gesicherten Angaben. Gleiches gilt für die Frage, ob beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision gleichzeitig Blaulicht und Einsatzhorn eingeschaltet hatten. Bestätigt ist, dass sie unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten unterwegs waren.
Wie genau es zu dem Unfall kam, blieb zunächst offen. Fest steht, dass sich die beiden Streifenwagen aus unterschiedlichen Richtungen näherten und im Kreuzungsbereich zusammenstießen.
Ob die Ampelschaltung, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge oder die Sichtverhältnisse eine Rolle spielten, war zunächst nicht geklärt. Zu diesen Umständen lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor.
Auch eine Verantwortlichkeit für den Unfall war zunächst nicht festgestellt. Die weiteren Ermittlungen sollen den genauen Ablauf des Zusammenstoßes klären.
Dabei kann unter anderem untersucht werden, aus welchen Richtungen die Fahrzeuge kamen, wie schnell sie unterwegs waren und zu welchem Zeitpunkt sie in den Kreuzungsbereich einfuhren. Auch mögliche Spuren an den beiden Fahrzeugen und auf der Fahrbahn können für die Rekonstruktion des Unfallgeschehens relevant sein.
Zum konkreten Stand dieser Untersuchungen lagen zunächst keine weiteren Angaben vor.
Fest steht bislang, dass zwei Polizeiwagen am Abend des 20. September 2026 während einer Einsatzfahrt auf einer Kreuzung in Mönchengladbach-Rheydt zusammengestoßen sind. Fünf Einsatzkräfte befanden sich in den Fahrzeugen. Eine Polizistin und ein Polizist wurden leicht verletzt und kamen in ein Krankenhaus. Beide Streifenwagen waren nach der Kollision nicht mehr fahrbereit. Die Kreuzung wurde für die Unfallaufnahme vollständig gesperrt und der Verkehr zeitweise umgeleitet. Die genaue Ursache des Zusammenstoßes blieb zunächst offen.
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