Porsche Probefahrt Freiburg: Zwei Tote – Rennen-Verdacht bei tödlichem Crash

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Porsche Probefahrt Freiburg — ein verhängnisvoller Abend auf der B3: Bei einem schweren Unfall zwischen Schallstadt und Freiburg-St. Georgen starben am 6. Mai 2026 zwei junge Männer. Zwei Tage nach dem Unglück steht fest: Die beteiligten Sportwagen befanden sich auf einer organisierten Probefahrt des Porsche Centers Freiburg. Ob mutmaßlich überhöhte Geschwindigkeit oder gar ein illegales Rennen zum Crash führte, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.

Porsche Probefahrt Freiburg — was am Abend des 6. Mai 2026 passierte

Gegen 20:15 Uhr befuhren zehn Porsche-Sportwagen im Rahmen einer geführten Probefahrt des Porsche Centers Freiburg die B3 von Schallstadt-Wolfenweiler in Richtung Freiburg. Kurz vor der Ausfahrt zur Tiengener Straße sollen zwei der Fahrzeuge kollidiert sein. Ein 27-jähriger Fahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, prallte gegen einen Baum und kam in einem Straßengraben zum Stehen. Er und sein 30-jähriger Beifahrer starben noch an der Unfallstelle. Die Insassen des zweiten Porsches — ein 30-jähriger Fahrer und seine 22-jährige Beifahrerin — kamen mit leichten Verletzungen davon. Die B3 wurde stundenlang vollständig gesperrt, der Sachschaden liegt laut Polizei im hohen sechsstelligen Bereich.

Porsche Probefahrt Freiburg: Verdacht auf illegales Rennen

Ob die Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls möglicherweise in ein illegales Rennen verwickelt waren, untersucht derzeit die Staatsanwaltschaft Freiburg gemeinsam mit der Verkehrspolizei. Laut Ermittlern soll auch geprüft werden, ob nasse Fahrbahn bei der herrschenden Witterung eine Rolle spielte. Ein unabhängiger Sachverständiger soll den genauen Unfallhergang rekonstruieren. Ergebnisse werden nach aktuellem Stand erst in einigen Tagen erwartet. Auf einen vorherigen Artikel zum Porsche Unfall Freiburg mit den ersten Informationen hatten wir bereits am 7. Mai berichtet.

Porsche Center Freiburg äußert sich zur Probefahrt

Laut eigenen Angaben bestätigte Michael Kaulfuß, Geschäftsführer des Porsche Centers Freiburg, gegenüber Medien, dass es sich bei der Fahrt um eine geführte Probefahrt des Autohauses handelte. Er zeigte sich laut Berichten tief betroffen und sprach den Familien der Opfer sein Beileid aus. Weitere Details könne er mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht nennen. Das Porsche Center Freiburg kooperiert nach eigenen Angaben mit den Ermittlungsbehörden. Probefahrten in Fahrzeuggruppen sind bei Automobilhändlern üblich, um Käufern das Fahrerlebnis unter realen Bedingungen zu vermitteln — ob und welche Regeln bei dieser Fahrt galten, ist Teil der Untersuchung.

Hintergrund: Illegale Rennen auf deutschen Straßen

Illegale Straßenrennen sind in Deutschland seit 2017 als eigenständige Straftat im Strafgesetzbuch verankert. Bei einem Rennen mit Todesfolge drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Allein in Baden-Württemberg kommt es laut Polizeistatistiken immer wieder zu schweren Unfällen, bei denen Raserei oder Rennsituationen auf öffentlichen Straßen als Ursache ermittelt werden. Ob der Unfall auf der B3 bei Freiburg unter diese Kategorie fällt, ist noch vollkommen offen — die Ermittlungen sollen nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei so rasch wie möglich abgeschlossen werden. Tödliche Bundesstraßenunfälle in der Region beschäftigen die Ermittlungsbehörden regelmäßig.

Rechtliche Lage: Probefahrten, Verantwortung und mögliche Konsequenzen

Bei kommerzialisierten Probefahrten liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer rechtlich beim veranstaltenden Autohaus. Kommt es zu einem Unfall, prüfen Strafverfolgungsbehörden regelmäßig, ob der Veranstalter ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat — etwa durch Geschwindigkeitslimits, Abstands- und Verhaltensregeln innerhalb des Fahrzeugkonvois. Ob das Porsche Center Freiburg solche Vorgaben machte und ob diese eingehalten wurden, ist derzeit unbekannt. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat auch nach Angaben von Medien die Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen; über mögliche Beschuldigte ist noch nichts bekannt. Für Hinterbliebene von Unfallopfern bei organisierten Probefahrten kann sich zudem die zivilrechtliche Frage der Schadenersatzpflicht stellen — etwa gegenüber dem Veranstalter.

Quellen: Badische Zeitung, Presseportal (Polizei Freiburg), Stuttgarter Nachrichten, Schwarzwälder Bote, Wochenblatt-Reporter

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