Die Rente mit 70 ist bislang kein geltendes Recht

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Die Debatte über ein höheres Renteneintrittsalter hat in Deutschland erneut an Schärfe gewonnen. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regelaltersgrenze langfristig über 67 Jahre hinaus angehoben werden könnte. Beschlossen ist eine Rente mit 70 jedoch nicht. Nach geltendem Recht steigt die reguläre Altersgrenze bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Für alle Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann grundsätzlich das Rentenalter von 67 Jahren.

Heute gilt die Rente mit 67 ab Jahrgang 1964

Die aktuell verbindliche Regelung ist klar: Wer vor 1964 geboren wurde, fällt noch in die Übergangsphase der schrittweisen Anhebung. Der Jahrgang 1961 erreicht die Regelaltersgrenze beispielsweise mit 66 Jahren und sechs Monaten. Danach steigt die Grenze in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze einheitlich bei 67 Jahren.

Damit gibt es derzeit keinen Jahrgang, für den gesetzlich eine Rente mit 70 festgelegt ist. Wer früher in Rente gehen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorgezogene Altersrente nutzen, muss dann aber je nach Rentenart und Versicherungsverlauf Abschläge hinnehmen. Sonderregeln gelten unter anderem für besonders langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen.

Warum die Debatte jetzt wieder hochkocht

Auslöser der aktuellen Diskussion sind Angaben über mögliche Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission. Diese Kommission soll bis Mitte 2026 Vorschläge für eine Reform der Alterssicherung vorlegen. Nach Angaben der Bundesregierung befasst sie sich mit dem Gesamtversorgungsniveau und nimmt gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge in den Blick. Dabei spielen auch Fragen zum Renteneintritt, zur Rentenentwicklung und zu den Beiträgen eine Rolle.

Die Bundesregierung hat Darstellungen zurückgewiesen, wonach eine Empfehlung für die Rente mit 70 bereits feststehe. Kanzleramtschef Thorsten Frei sprach von Spekulationen. Auch aus dem Umfeld der Kommission wurde zurückgewiesen, dass bereits endgültige Empfehlungen beschlossen seien. Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass die Kommission an Vorschlägen für die langfristige Finanzierung der Alterssicherung arbeitet.

Welche Jahrgänge theoretisch betroffen wären

Sollte eine Anhebung auf 70 Jahre tatsächlich irgendwann beschlossen werden, würde sie aller Voraussicht nach nicht kurzfristig greifen. Nach den bisher diskutierten Szenarien stünde eine schrittweise Anhebung über mehrere Jahrzehnte im Raum. Genannt wurden dabei vor allem Menschen, die ab etwa 1990 geboren wurden. Für sie könnte ein Renteneintritt mit 70 Jahren erst in den 2060er Jahren relevant werden. Eine unabhängige Bestätigung dafür, dass diese Linie zur offiziellen Empfehlung der Kommission wird, lag zunächst nicht vor.

Für ältere Jahrgänge ändert sich dadurch aktuell nichts. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss nach geltendem Recht regulär bis 67 arbeiten. Für Jahrgänge davor gelten die bekannten Übergangsregeln. Eine gesetzliche Staffel, die heute verbindlich festlegt, ab welchem Jahrgang die Rente mit 70 gilt, existiert nicht.

Rentenniveau und Finanzierung bleiben Kern der Reformfrage

Die Debatte über das Rentenalter ist eng mit der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden. Die Bundesregierung hat das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Das Rentenniveau beschreibt vereinfacht, wie die Standardrente nach 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum Durchschnittslohn steht.

Langfristig steht das System dennoch unter Druck, weil geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen und die Lebenserwartung gestiegen ist. Deshalb werden in Deutschland seit Jahren mehrere Wege diskutiert: höhere Beiträge, höhere Bundeszuschüsse, ein späterer Renteneintritt, mehr private und betriebliche Vorsorge oder stärkere Anreize für freiwilliges Weiterarbeiten. Mit der Aktivrente sollen Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter weiterarbeiten können.

Deutschland steht mit der Debatte nicht allein

Auch andere Industriestaaten ringen mit höheren Rentenausgaben und einer alternden Bevölkerung. Die OECD geht davon aus, dass das normale Rentenalter in mehr als der Hälfte der OECD-Länder auf Grundlage bestehender Gesetze steigen wird. Für Menschen, die 2024 ins Berufsleben starten, reichen die künftigen Regelaltersgrenzen in einzelnen Ländern bis 70 Jahre oder darüber. Genannt werden unter anderem Dänemark, Estland, Italien, die Niederlande und Schweden.

Einige Länder koppeln das Rentenalter an die Lebenserwartung. In Dänemark könnte das gesetzliche Rentenalter nach OECD-Berechnungen langfristig deutlich über 70 Jahre steigen, wenn die bestehende Kopplung angewendet wird. Solche Modelle gelten als finanzpolitisch wirksam, sind aber sozialpolitisch umstritten, weil nicht alle Beschäftigten gleichermaßen lange gesund arbeiten können.

Politisch bleibt die Rente mit 70 hoch umstritten

Eine Anhebung der Regelaltersgrenze wäre politisch besonders sensibel. Gewerkschaften und Sozialverbände verweisen auf Menschen in körperlich belastenden Berufen, die schon heute kaum bis zur Regelaltersgrenze arbeiten könnten. Befürworter einer längeren Lebensarbeitszeit argumentieren dagegen mit der demografischen Entwicklung und der Finanzierbarkeit des Rentensystems.

Für Versicherte ist der entscheidende Punkt derzeit: Die Rente mit 70 ist kein geltendes Recht. Maßgeblich bleibt die Rente mit 67 ab Jahrgang 1964. Ob daraus in den kommenden Jahren eine neue Staffel mit höheren Altersgrenzen wird, hängt von konkreten Reformvorschlägen, politischen Mehrheiten und späteren Gesetzesbeschlüssen ab.

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