Rentenreform: Frei unterstützt komplettes Paket der Kommission

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Unionsfraktionschef Thorsten Frei hat sich für die vollständige Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission ausgesprochen. Der CDU-Politiker stellte sich am Donnerstag hinter das Gesamtpaket mit 33 Empfehlungen. Gleichzeitig laufen innerhalb der schwarz-roten Koalition weitere Gespräche über die konkrete Ausgestaltung der Rentenreform 2026. Besonders die Regeln für langjährig Versicherte bleiben ein Streitpunkt.

Frei unterstützt alle Vorschläge der Rentenkommission

Frei sagte im Deutschlandfunk, Ziel müsse ein Gesetzentwurf sein, der die langfristigen Herausforderungen des Rentensystems löst. Das Paket der Alterssicherungskommission bezeichnete er als einen Ausgleich zwischen den Generationen. Zugleich machte er deutlich, dass Union und SPD die konkrete Gesetzgebung gemeinsam ausarbeiten müssen.

Damit hält der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an der grundsätzlichen Linie fest, die die Koalition bereits im Sommer vereinbart hatte. Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli, die Empfehlungen der Kommission vollständig und zügig umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach den bisherigen Plänen noch 2026 abgeschlossen werden.

Noch am Mittwoch hatte Frei erklärt, einzelne Fragen müssten bei der Umsetzung genauer ausformuliert werden. Dazu zählt nach seinen Angaben die geplante soziale Schutzrente. Als politisches Ziel nannte er ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2027.

Streit um die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren

Ein besonders umstrittener Bestandteil des Kommissionspakets betrifft die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht, kann bislang unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abschläge vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, diese Sonderregelung abzuschaffen.

Die SPD hat allerdings wiederholt deutlich gemacht, dass lange Erwerbsbiografien und körperlich belastende Tätigkeiten bei der gesetzlichen Umsetzung besonders berücksichtigt werden sollen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte zudem Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge angekündigt.

Nach einem Bericht der „Bild“, auf den sich am Donnerstag auch Reuters berief, werden innerhalb der Koalition inzwischen verschiedene Kompromissmodelle diskutiert. Dazu soll gehören, für einen abschlagsfreien Renteneintritt künftig 46 oder 47 statt 45 Versicherungsjahre zu verlangen. Auch Sonderregeln für besonders belastende Berufe und Änderungen bei der Anrechnung bestimmter Zeiten sollen Gegenstand der Gespräche sein. Eine abschließende Koalitionsentscheidung zu diesen Modellen war zunächst nicht bestätigt.

Kapitalrente und höheres Rentenalter gehören zum Gesamtpaket

Die Reform geht weit über die Frage der abschlagsfreien Rente hinaus. Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine zusätzliche gesetzliche Kapitalrente. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen dafür jeweils die Hälfte eines zusätzlichen Beitragssatzes von insgesamt zwei Prozent finanzieren. Das Geld soll zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Als Orientierung nennt die Kommission unter anderem das schwedische Modell.

Auch die Regelaltersgrenze soll nach den Vorschlägen langfristig verändert werden. Nach 2031 soll sie an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Auf Basis der derzeit zugrunde gelegten Annahmen könnte sie zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen.

Zudem sollen weitere Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Vorgesehen sind zunächst unter anderem neu hinzukommende Selbstständige ohne verpflichtende anderweitige Absicherung sowie Abgeordnete. Langfristig verfolgt die Kommission das Ziel einer breiter angelegten Erwerbstätigenversicherung.

Rentenniveau soll künftig breiter betrachtet werden

Die Kommission schlägt außerdem eine neue Zielgröße für die Altersversorgung vor. Für Durchschnittsverdienende soll die gesamte Nettoabsicherung im Alter aus verschiedenen Vorsorgesäulen perspektivisch mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichen. Damit würde neben der gesetzlichen Rente auch die zusätzliche Altersvorsorge stärker in den Mittelpunkt rücken.

Hinter der Reform steht vor allem die demografische Entwicklung. Einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern stehen langfristig weniger Menschen im Erwerbsalter gegenüber. Ohne Veränderungen würden nach Einschätzung der Bundesregierung steigende Beiträge, höhere Bundeszuschüsse oder ein sinkendes relatives Rentenniveau den finanziellen Druck erhöhen.

Wie die einzelnen Empfehlungen schließlich im Gesetz ausgestaltet werden, ist noch Gegenstand der Gespräche zwischen Union und SPD. Festgelegt ist bislang die politische Absicht der Koalition, das Reformpaket grundsätzlich umzusetzen. Bei Übergangsfristen, Sonderregelungen und der Ausgestaltung des Renteneintritts bestehen weiterhin offene Detailfragen.

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