Rentner soll auf schlafende Ehefrau geschossen haben

Polizeieinsatz Aegidiistraße Münster
Foto: Caroline Muffert

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Bei einem Vorfall mit einer Schreckschusswaffe in Friesenheim-Oberweier ist eine Seniorin am Montagmorgen im Gesicht verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei soll ihr Ehemann aus kurzer Entfernung auf die schlafende Frau geschossen haben. Die Verletzte wurde zur Behandlung in eine Klinik gebracht. Der tatverdächtige Rentner wurde vorläufig festgenommen.

Ehefrau in Oberweier durch Gaskartusche verletzt

Der Vorfall ereignete sich am Montag, 27. Juli 2026, kurz vor 7.30 Uhr in einer Wohnung in der Straße „Im Gäßle“. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll der Mann eine Schreckschusswaffe auf seine schlafende Ehefrau gerichtet und abgefeuert haben.

Durch die aus kurzer Entfernung abgefeuerte Gaskartusche erlitt die Seniorin Verletzungen im Gesicht. Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes versorgten die Frau. Anschließend wurde sie zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Polizeieinsatz in Friesenheim-Oberweier endet mit Festnahme

Beim Betreten der Wohnung trafen die Polizeibeamten auf den Ehemann. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Offenburg mussten die Einsatzkräfte Pfefferspray einsetzen, bevor sie den Rentner vorläufig festnehmen konnten.

Der Mann wurde durch das Pfefferspray leicht verletzt. Er kam vorsorglich ebenfalls in ein Krankenhaus. Weitere Angaben zum Alter der Beteiligten und zur Schwere der Gesichtsverletzungen der Frau machte die Polizei zunächst nicht.

Kriminalpolizei Offenburg ermittelt nach Schuss

Die Hintergründe des Vorfalls mit der Schreckschusswaffe in Friesenheim-Oberweier sind bislang ungeklärt. Die Kriminalpolizei Offenburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Polizei hatte zunächst von einer Auseinandersetzung zwischen dem Paar gesprochen. In einer späteren Nachtragsmeldung teilte sie mit, dass der tatverdächtige Ehemann mutmaßlich auf seine schlafende Frau geschossen habe. Ob und welche strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn erhoben werden, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

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