
Der deutsche Onlinehandel erlebt eine deutliche Verschiebung: Die asiatischen Shoppingplattformen Shein, Temu und AliExpress haben im dritten Quartal 2026 erheblich an Umsatz verloren. Nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) gingen ihre gemeinsamen Erlöse gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 35,5 Prozent auf 566 Millionen Euro zurück. Gleichzeitig sank ihr Marktanteil erheblich. Der Branchenverband sieht einen wesentlichen Grund in den neuen europäischen Zollvorschriften, die seit Juli für günstige Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten gelten.
Die aktuellen Geschäftszahlen markieren eine Veränderung für Plattformen, die ihren Anteil am deutschen Onlinehandel zuvor deutlich ausgebaut hatten. Im zweiten Quartal 2026 erreichten Shein, Temu und AliExpress gemeinsam noch einen Marktanteil von 5,3 Prozent. Zwischen Juli und September fiel dieser Wert auf 3,1 Prozent.
Der Umsatzrückgang von 35,5 Prozent bezieht sich auf die drei Anbieter zusammen. Wie stark die einzelnen Plattformen betroffen sind, geht aus den veröffentlichten Zahlen nicht hervor. Die Daten beruhen auf einer regelmäßigen Verbraucherbefragung des bevh. Im Laufe eines Jahres werden dafür rund 40.000 Menschen in Deutschland ab 14 Jahren zu ihrem Einkaufsverhalten befragt.
Die Entwicklung fällt besonders auf, weil der deutsche Onlinehandel insgesamt weiterhin wächst. Während der Gesamtmarkt ein Umsatzplus verzeichnete, verloren die drei großen asiatischen Plattformen deutlich an Geschäft.
Eine wichtige Veränderung trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gilt die bisherige Zollbefreiung für Warensendungen mit einem Wert von höchstens 150 Euro nicht mehr. Stattdessen erhebt die Europäische Union vorübergehend einen pauschalen Zoll von drei Euro auf entsprechende Kleinsendungen aus Drittstaaten.
Dabei wird die Abgabe nicht grundsätzlich für jedes einzelne Produkt berechnet. Entscheidend ist die zollrechtliche Warenkategorie innerhalb einer Sendung.
Wer beispielsweise mehrere gleichartige T-Shirts bestellt, zahlt dafür grundsätzlich einmal drei Euro Zoll. Enthält das Paket zusätzlich eine Uhr, können insgesamt sechs Euro anfallen, weil zwei unterschiedliche Warenkategorien betroffen sind.
Gerade bei besonders günstigen Artikeln fällt eine solche zusätzliche Belastung stärker ins Gewicht als bei teuren Produkten. Die Regelung betrifft unter anderem Kleidung, Spielwaren, Elektronik und Haushaltsartikel.
Der bevh führt den Umsatzrückgang der asiatischen Shoppingportale wesentlich auf diese höheren Einfuhrkosten zurück. Wie groß der Einfluss der Zölle im Vergleich zu anderen Faktoren ist, lässt sich aus den veröffentlichten Umsatzzahlen allein allerdings nicht bestimmen.
Für internationale Onlinehändler steht bereits die nächste Veränderung bevor. Ab November 2026 wird zusätzlich zum bestehenden Zoll eine europäische Bearbeitungsgebühr von zwei Euro erhoben.
Die Gebühr dient dazu, Kosten für Zollkontrollen, Datenprüfung und die Überwachung eingeführter Waren zu decken. Sie wird unabhängig vom bisherigen Drei-Euro-Zoll erhoben und ebenfalls anhand der jeweiligen Warenposition berechnet. Anders als der vorübergehende Zoll ist sie nicht auf Sendungen bis 150 Euro beschränkt.
Die neue Regelung bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher grundsätzlich bei jeder Bestellung selbst eine gesonderte Zahlung an den Zoll leisten müssen. Die Einfuhrabgaben werden im Rahmen der Zollabwicklung erhoben. Ob und in welcher Form Anbieter diese Kosten in ihre Verkaufspreise einrechnen, hängt von der jeweiligen Preisgestaltung ab.
Die EU hat die Drei-Euro-Regelung zunächst bis Juli 2028 vorgesehen. Anschließend sollen reguläre Zollsätze gelten, die sich nach der jeweiligen Ware richten.
Der Rückgang bei den asiatischen Plattformen bedeutet nicht automatisch bessere Geschäfte für die übrigen Händler in Deutschland.
Nach Angaben des bevh erreichte der deutsche Onlinehandel mit Waren im dritten Quartal 2026 einen Umsatz von rund 18,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahresquartal entspricht dies einem nominalen Anstieg um 2,9 Prozent. Im zweiten Quartal hatte das Wachstum noch bei rund fünf Prozent gelegen.
Der Verband verweist auf eine nachlassende Konsumstimmung und wirtschaftliche Belastungen der Verbraucher. Insbesondere steigende Energiekosten und schwächere Einkommenserwartungen wirken sich nach seiner Einschätzung auf das Kaufverhalten aus.
Auch innerhalb des deutschen Onlinehandels entwickeln sich die einzelnen Geschäftsmodelle unterschiedlich. Während Online-Marktplätze ihre Umsätze um fünf Prozent steigerten, verzeichneten reine Online-Shops einen Rückgang von 0,8 Prozent.
Auffällig sind zudem die Unterschiede zwischen einzelnen Warengruppen. Der Onlinehandel mit Medikamenten legte um 15,4 Prozent zu, Drogerieartikel verzeichneten ein Plus von 14,3 Prozent. Lebensmittel wurden ebenfalls häufiger online gekauft. Dagegen sanken die Umsätze mit Elektronik und Telekommunikationsartikeln um 4,6 Prozent.
Damit profitieren deutsche Händler bislang nicht in größerem Umfang vom schwächeren Geschäft der asiatischen Wettbewerber.
Die neuen Zollregelungen sind Teil einer umfassenderen europäischen Reform des internationalen Onlinehandels.
Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden allein 2024 rund 4,6 Milliarden Warensendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro in die EU eingeführt. Etwa 91 Prozent davon stammten aus China.
Die große Zahl der Sendungen stellt die europäischen Zollbehörden vor erhebliche Herausforderungen. Neben dem wirtschaftlichen Wettbewerb geht es auch um die Einhaltung europäischer Produktstandards, die Kontrolle von Einfuhren und mögliche Umweltbelastungen durch den internationalen Versand.
Mit den neuen Vorschriften möchte die EU verhindern, dass Anbieter außerhalb Europas allein aufgrund bisheriger Zollbefreiungen günstigere Wettbewerbsbedingungen haben. Gleichzeitig sollen Behörden problematische Waren leichter erkennen und kontrollieren können.
Die Zollpflicht gilt dabei grundsätzlich für entsprechende Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten und nicht ausschließlich für chinesische Handelsplattformen.
Zur Reform gehört außerdem eine neue europäische Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille. Sie soll 2027 ihre Arbeit aufnehmen. Eine zentrale europäische Datenplattform soll künftig die Zollabwicklung und die Kontrolle internationaler Warenströme vereinfachen.
Für Shein und Temu in Deutschland sowie für AliExpress entsteht damit ein verändertes Marktumfeld. Besonders günstige Produkte, deren Attraktivität stark vom niedrigen Verkaufspreis abhängt, werden durch zusätzliche Einfuhrabgaben stärker belastet.
Allerdings hängt die tatsächliche Kostenbelastung auch vom Versandweg ab. Waren, die sich bereits ordnungsgemäß im freien Verkehr innerhalb der EU befinden, unterliegen bei der anschließenden Lieferung an Verbraucher nicht erneut den Einfuhrzöllen für Kleinsendungen.
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die drei großen asiatischen Plattformen im deutschen Onlinehandel gegenüber dem Vorjahr erheblich an Umsatz verloren haben. Zugleich fällt ihr gemeinsamer Marktanteil deutlich niedriger aus als noch vor wenigen Monaten.
Die Einführung neuer EU-Zölle fällt damit in eine Phase, in der sich die Wettbewerbsbedingungen für internationale Onlinehändler spürbar verändern. Für Verbraucher werden vor allem die endgültigen Preise und Versandbedingungen entscheidend sein. Für europäische Händler kommt es darüber hinaus darauf an, ob die neuen Vorschriften dauerhaft zu vergleichbareren Wettbewerbsbedingungen führen.
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