Smhaggle unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Nutzer warten auf Auszahlungen

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Symbolbild: Evan Wise

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Für den Betreiber der Cashback-App Smhaggle läuft ein Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Wiesbaden hat für die my-valueshopping Germany GmbH bereits Anfang September eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für Nutzer ist die Entwicklung besonders relevant, weil sich schon lange vor dem Insolvenzantrag Beschwerden über ausstehende Cashback-Auszahlungen gehäuft hatten. Wie viele Kunden betroffen sind und welche Summe insgesamt noch offen ist, ist bislang nicht bekannt.

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Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Das Amtsgericht Wiesbaden ordnete am 2. September 2026 um 17.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der my-valueshopping Germany GmbH an. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 10 IN 416/26. Damit ist das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Zunächst werden die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung geprüft. Verfügungen des Unternehmens sind in dieser Phase nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zunächst hatte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit einer weiteren Entscheidung vom 4. September wurde er abberufen und durch Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile aus Wiesbaden ersetzt. Gründe für diesen Wechsel wurden in der veröffentlichten Entscheidung nicht genannt.

Smhaggle wird laut Impressum von der my-valueshopping Germany GmbH mit Sitz im hessischen Idstein betrieben. Geschäftsführer ist Sven Reuter. Die Gesellschaft ist unter HRB 30314 beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen. Parallel befindet sich auch die my-valuetainment GmbH aus demselben Unternehmensumfeld in einem Insolvenzantragsverfahren beim Amtsgericht Wiesbaden. Dort wurde am 3. September ebenfalls eine vorläufige Verwaltung angeordnet.

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Cashback bei Smhaggle sollte binnen 21 Bankarbeitstagen kommen

Smhaggle kombinierte einen Preisvergleich für Supermärkte und Drogerien mit Cashback-Aktionen. Nutzer konnten unter anderem Kassenbons fotografieren und über die App einreichen. Erfüllte ein Einkauf die Bedingungen einer Cashback-Aktion, wurde ein Betrag auf dem Nutzerkonto gutgeschrieben. Gleichzeitig flossen Informationen aus den hochgeladenen Belegen in die Preis- und Marktdaten der Plattform ein.

Cashback bei Smhaggle ließ sich nach den vom Unternehmen veröffentlichten Regeln ab einem Guthaben von zwölf Euro auf ein Bankkonto auszahlen. Smhaggle gab dafür eine Bearbeitungszeit von bis zu 21 Bankarbeitstagen an. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sahen nach erfüllten Voraussetzungen eine Überweisung innerhalb dieses Zeitraums vor.

Schon deutlich vor dem Insolvenzantrag schilderten allerdings zahlreiche Nutzer wesentlich längere Wartezeiten. Auf Trustpilot finden sich bereits aus dem Jahr 2025 wiederholt Bewertungen, in denen Nutzer von seit Monaten ausstehenden Auszahlungen und erfolglosen Kontaktversuchen berichten. Auch 2026 kamen entsprechende Schilderungen hinzu. Verbraucherschutz.de veröffentlichte im Mai den Fall einer Nutzerin, die nach eigenen Angaben seit August 2025 auf eine weitere Auszahlung wartete. Dabei handelt es sich jeweils um Angaben der betroffenen Nutzer. Die einzelnen Forderungen und Kommunikationsverläufe lassen sich nicht unabhängig überprüfen.

Wie viele Smhaggle-Nutzer betroffen sind, ist offen

Der Umfang der möglichen Forderungen ist bislang nicht beziffert. Im Google Play Store wird die Android-App mit mehr als 500.000 Downloads geführt. Daraus lässt sich jedoch weder die Zahl der zuletzt aktiven Nutzer noch die Zahl der Kunden mit offenem Guthaben ableiten. Eine offizielle Zahl zu ausstehenden Auszahlungen wurde bislang nicht veröffentlicht.

Auch zur Frage, ob derzeit noch einzelne reguläre Cashback-Auszahlungen erfolgen, gab es zunächst keine gesicherten Angaben. Die weiterhin erreichbare Smhaggle-Webseite beschreibt die Auszahlung von Guthaben nach wie vor als Bestandteil des Angebots. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass entsprechende Zahlungen aktuell tatsächlich abgewickelt werden.

Geschäftsführer nennt fehlende Investoren

Geschäftsführer Sven Reuter erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, es sei ihm nicht gelungen, Investoren für das Unternehmen zu gewinnen. Er bestätigte zugleich, einen Insolvenzantrag gestellt zu haben. Reuter verwies zudem auf einen zuvor erfolgten Hackerangriff auf das Angebot. Eine unabhängige Bestätigung für diesen Angriff lag zunächst nicht vor. Die gerichtlichen Veröffentlichungen selbst enthalten keine Angaben zu den wirtschaftlichen Ursachen des Insolvenzantrags.

Damit ist auch nicht geklärt, welche finanziellen Mittel der Gesellschaft noch zur Verfügung stehen und in welchem Umfang offene Nutzerforderungen gedeckt werden könnten. Angaben zur Gesamthöhe der Verbindlichkeiten oder zum Wert der offenen Cashback-Guthaben wurden bislang nicht veröffentlicht.

Was mit offenen Cashback-Forderungen geschieht

Für Nutzer mit noch nicht ausgezahltem Guthaben ist entscheidend, ob das Amtsgericht das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet. Erst nach einer Eröffnung können Insolvenzforderungen formell beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Nach Paragraf 174 der Insolvenzordnung müssen dabei insbesondere Grund und Höhe der Forderung angegeben werden. Belege sollen der Anmeldung beigefügt werden.

Eine Anmeldung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der komplette Betrag ausgezahlt wird. Insolvenzgläubiger werden aus der vorhandenen Masse entsprechend der später ermittelten Quote befriedigt. Die Verbraucherzentrale weist bei Unternehmensinsolvenzen ebenfalls darauf hin, dass offene Ansprüche bei eröffnetem Verfahren zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen. Ob und in welcher Höhe bei Smhaggle Geld für eine Verteilung vorhanden sein wird, ist derzeit offen.

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