Social-Media-Verbot für Kinder: Warum Experten einen anderen Weg sehen

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Grzegorz Walczak

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Die Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder gewinnt in Deutschland und Europa weiter an Bedeutung. Während Politiker über feste Altersgrenzen für Instagram, TikTok, YouTube und andere Dienste diskutieren, setzen Fachleute, Kinderrechtsorganisationen und viele Jugendliche einen anderen Schwerpunkt: Nicht allein der Zugang junger Menschen soll begrenzt werden. Vor allem die Plattformen selbst sollen sicherer werden.

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Neue Impulse liefert ein Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, den das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag veröffentlichte. In sieben Workshops hatten junge Menschen zwischen 12 und 18 Jahren ihre Erfahrungen mit digitalen Diensten diskutiert. Daraus entstanden 70 Forderungen zu Medienkompetenz, Sicherheit, psychischem Wohlbefinden und Künstlicher Intelligenz.

Jugendliche wollen Schutz ohne pauschalen Ausschluss

Die beteiligten Jugendlichen sehen digitale Angebote grundsätzlich als wichtigen Bestandteil ihres Alltags. Sie nutzen sie zur Kommunikation, Unterhaltung und Information, benennen aber zugleich Risiken wie unangemessene Inhalte, Belästigungen und eine Gestaltung, die zu langer Nutzung verleiten kann.

Sie sprechen sich deshalb für Aufklärung und Befähigung statt für pauschale Verbote aus. Einen großen Teil der Verantwortung sehen sie bei den Plattformbetreibern. Gewünscht werden verständlichere Datenschutzeinstellungen, einfachere Meldewege und Algorithmen, die Minderjährige besser vor ungeeigneten Inhalten schützen.

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Besonders deutlich fällt die Kritik an Funktionen aus, deren Ziel eine möglichst lange Nutzung sein kann. Die Jugendlichen wünschen sich Plattformen, deren Empfehlungssysteme nicht darauf ausgerichtet sind, sie möglichst lange vor dem Bildschirm zu halten. Suchterzeugende oder suchtfördernde Mechanismen sollen abgeschaltet werden. Auch eine datensparsame Altersfeststellung können sich viele der Beteiligten vorstellen.

Expertenkommission sieht zwei mögliche Modelle

Auch die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission setzt nicht ausschließlich auf Verbote. Das Gremium hatte im Juni insgesamt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Für soziale Netzwerke beschreibt es zwei mögliche regulatorische Wege.

Die erste Variante sieht eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Konten vor. Daran sollen eine wirksame Altersprüfung sowie abgestufte Schutzstandards für Jugendliche zwischen 13 und 16 sowie zwischen 16 und 18 Jahren anschließen.

Die zweite Variante verzichtet auf eine einheitliche Altersgrenze. Stattdessen sollen einzelne Dienste und Funktionen entsprechend ihrem Risiko reguliert werden. Genannt werden unter anderem algorithmische Feeds, offene Kontaktmöglichkeiten und Livestreams. Die Kommission begründet diesen Ansatz damit, dass hohe pauschale Altersgrenzen sehr unterschiedliche Angebote gleichbehandeln und von Minderjährigen umgangen werden könnten.

Darüber hinaus empfiehlt das Gremium, Jugendschutz stärker bereits bei der technischen Gestaltung eines Dienstes vorzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen sichere Grundeinstellungen, altersgerechte Angebote, wirksame Meldestrukturen sowie Beschränkungen riskanter Funktionen. Bundesfamilienministerin Prien unterstützt grundsätzlich eine Altersgrenze von 13 Jahren, verbindet sie aber ebenfalls mit einer stärkeren Verantwortung der Anbieter.

Kinderrechtsorganisation warnt vor generellen Verboten

Deutlicher gegen pauschale Altersverbote positioniert sich die National Coalition Deutschland, ein Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Sie argumentiert, dass der Schutz Minderjähriger mit deren Rechten auf Information, Beteiligung und digitale Teilhabe abgewogen werden müsse.

Die Organisation fordert, bestehende Regeln zunächst konsequenter gegenüber Plattformbetreibern durchzusetzen. Dazu zählt sie den europäischen Digital Services Act, die EU-Leitlinien zum Schutz Minderjähriger, das deutsche Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Zentral ist für das Netzwerk der Ansatz Safety by Design und Safety by Default. Plattformen sollen also bereits technisch so gestaltet sein, dass Minderjährige standardmäßig möglichst geschützt sind. Genannt werden altersgerechtes Design, sichere Voreinstellungen, weniger manipulative Funktionen, ein stärkerer Schutz vor personalisierter Werbung und Datenmissbrauch sowie transparentere Empfehlungssysteme.

EU-Recht nimmt Plattformen bereits stärker in die Pflicht

Auf europäischer Ebene ist dieser Ansatz bereits Bestandteil der Regulierung. Die EU-Kommission veröffentlichte im Juli 2025 Leitlinien zum Schutz Minderjähriger auf Grundlage des Digital Services Act. Sie befassen sich unter anderem mit suchterzeugender Gestaltung, Cybermobbing, problematischen Inhalten und unerwünschten Kontakten.

Auch ein von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetztes Expertengremium hat im Juli 2026 seine Empfehlungen vorgelegt. Es befasst sich sowohl mit einem gemeinsamen europäischen Mindestalter als auch mit altersabhängigen Schutzmaßnahmen und einer stärkeren Verantwortung der Technologieunternehmen. Die EU-Kommission kündigte an, nach dem Sommer eigene Vorschläge vorzulegen.

Bundesfamilienministerin Prien wirbt für eine europäische Lösung. Das europäische Expertengremium empfiehlt grundsätzlich ein Mindestalter von 13 Jahren. Ein Zugang soll zugleich davon abhängen, ob Plattformen sichere und altersgerechte Funktionen bereitstellen.

Australien verfolgt deutlich strengeren Kurs

Einen anderen Weg hat Australien eingeschlagen. Dort müssen seit dem 10. Dezember 2025 zahlreiche große soziale Netzwerke angemessene Maßnahmen treffen, damit Menschen unter 16 Jahren keine Konten besitzen. Betroffen sind unter anderem Instagram, TikTok, Facebook, Snapchat, X und YouTube. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Plattformen, nicht bei den Kindern oder ihren Eltern.

Die australische Regelung wird in Europa aufmerksam verfolgt, ist aber kein Modell, das Deutschland bislang übernommen hat. Eine bundesweite gesetzliche Regelung für Deutschland besteht derzeit nicht. Die Bundesregierung hatte bereits im Frühjahr erklärt, dass ihre interne Meinungsbildung zu einem möglichen Verbot noch nicht abgeschlossen sei.

Der deutsche Ansatz entwickelt sich bislang deshalb in Richtung einer Kombination: mögliche Altersgrenzen, verlässliche Altersfeststellung und zugleich deutlich strengere Vorgaben für Plattformen. Die aktuellen Empfehlungen zeigen, dass sich die Debatte nicht mehr nur darum dreht, ab welchem Alter Kinder soziale Netzwerke nutzen dürfen. Ebenso zentral ist inzwischen die Frage, wie Instagram, TikTok, YouTube und andere Dienste technisch gestaltet sein müssen, damit Minderjährige sie überhaupt sicher nutzen können.

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