
Wer seine Sparkassen-Kreditkarte oder Debitkarte beim Online-Einkauf nutzt, muss möglicherweise das Freigabeverfahren ändern. Die Sparkassen ersetzen die bisherige Sicherheits-App S-ID-Check durch die S-pushTAN-App. Mehrere Institute nennen inzwischen den 31. Januar 2027 als endgültigen Abschalttermin. Betroffene Kunden sollten ihre Karten rechtzeitig für das neue Verfahren registrieren, damit Zahlungen im Internet weiterhin funktionieren.
Die Umstellung betrifft Kunden, die Kartenzahlungen bislang über S-ID-Check bestätigt haben. Diese Anwendung wird abgeschaltet. Nach Angaben der Sparkasse Hannover, der Sparkasse Minden-Lübbecke und der Förde Sparkasse ist das bisherige Freigabeverfahren noch bis zum 31. Januar 2027 nutzbar.
Einige Sparkassen weisen bereits auf die Einstellung des Supports Ende 2026 hin. Für die eigentliche Abschaltung des bisherigen Freigabeverfahrens nennen mehrere Institute inzwischen Ende Januar 2027.
Neue Registrierungen für S-ID-Check sind bereits seit dem 16. Januar 2026 nicht mehr möglich. Bestehende Nutzer können das Verfahren vorerst weiterverwenden. Anschließend müssen sie auf die S-pushTAN-App oder ein anderes von ihrer Sparkasse unterstütztes Freigabeverfahren umgestellt haben.
Ohne eine entsprechende Registrierung können Online-Kartenzahlungen scheitern, sobald der Händler eine zusätzliche Sicherheitsbestätigung verlangt.
Die neue Freigabe läuft über die S-pushTAN-App, die viele Sparkassenkunden bereits für ihr Online-Banking verwenden. Künftig sollen dort auch Online-Kartenzahlungen bestätigt werden.
Wer die Anwendung schon nutzt, kann seine Karte für das Sicherheitsverfahren 3-D Secure freischalten. Bei einigen Sparkassen ist die Umstellung direkt innerhalb der S-pushTAN-App möglich. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Karte mit dem neuen Freigabeverfahren verknüpft wird.
Kunden, die bislang das chipTAN-Verfahren für Überweisungen verwenden, müssen dieses nicht aufgeben. Sie können die S-pushTAN-App zusätzlich für Online-Kartenzahlungen einrichten.
Auch ohne bestehenden Online-Banking-Zugang ist eine Registrierung möglich. In diesem Fall sind zusätzliche Aktivierungsschritte vorgesehen. Je nach Ausgangssituation verschickt die Sparkasse einen QR-Code und ein Aktivierungspasswort per Post. Dadurch kann die Einrichtung mehrere Tage dauern.
Die S-pushTAN-App selbst ist kostenlos erhältlich.
Die Änderung betrifft insbesondere Sparkassen-Kreditkarten von Mastercard und Visa sowie Debitkarten, die für Online-Kartenzahlungen über die entsprechenden Kartensysteme genutzt werden können.
Bei der Bezahlung im Internet kommt das Sicherheitsverfahren 3-D Secure zum Einsatz. Es ist bei Mastercard unter der Bezeichnung Mastercard Identity Check und bei Visa als Visa Secure bekannt.
Sobald eine zusätzliche Bestätigung erforderlich ist, erhalten Kunden eine Freigabeaufforderung auf ihrem registrierten Smartphone oder Tablet. Dort können sie den Händler und den Zahlungsbetrag überprüfen und den Vorgang anschließend mit ihrer PIN oder einem biometrischen Merkmal bestätigen.
Nicht jeder Einkauf erfordert eine solche Bestätigung. Bei bestimmten Zahlungen können gesetzlich vorgesehene Ausnahmen greifen.
Die Sparkassen weisen außerdem darauf hin, dass in bestimmten Fällen eine Freigabe per SMS möglich bleibt. Das mTAN-Verfahren wird allerdings nicht von allen Instituten angeboten und muss gesondert eingerichtet werden.
Die zusätzliche Identitätsprüfung bei Online-Zahlungen ist keine neue gesetzliche Pflicht des Jahres 2026. Sie geht auf die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 zurück.
Diese verlangt grundsätzlich eine starke Kundenauthentifizierung bei elektronischen Zahlungen. Dabei werden zwei voneinander unabhängige Sicherheitsmerkmale kombiniert, etwa der Besitz eines Smartphones und die Eingabe einer PIN oder die biometrische Identifizierung.
Mit der Umstellung führen die Sparkassen die Freigabe von Online-Banking-Vorgängen und Kartenzahlungen in einer Anwendung zusammen. Die technischen Sicherheitsvorschriften gelten im europäischen Zahlungsverkehr unabhängig davon, bei welcher Bank Kunden ihre Karte führen.
Im Zusammenhang mit der Umstellung warnen Sparkassen vor Nachrichten, die vermeintlich zur Freischaltung des neuen Verfahrens auffordern.
Kunden sollten ihre Registrierung ausschließlich über die offizielle Internetseite ihrer Sparkasse, das Online-Banking oder die vorgesehene App vornehmen. Zugangsdaten, PINs und TANs dürfen nicht aufgrund einer Aufforderung per E-Mail oder SMS weitergegeben werden.
Wer bereits die S-pushTAN-App verwendet, sollte außerdem prüfen, ob seine Karte für 3-D Secure registriert ist. Der Status lässt sich bei teilnehmenden Sparkassen über den Service Card Control im Online-Banking kontrollieren.
Die Umstellung betrifft damit vor allem das zusätzliche Bestätigungsverfahren beim Online-Einkauf. Die reguläre Nutzung der Karte im stationären Handel bleibt davon unberührt.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu