Klingbeil fordert Änderungen am geplanten Spritpreisdeckel von Reiche

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Der geplante Spritpreisdeckel sorgt innerhalb der Bundesregierung für Streit. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hält den Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für nicht ausreichend wirksam. Sein Ministerium fordert deutlichere Eingriffsmöglichkeiten gegen starke Preissteigerungen bei Benzin und Diesel. Besonders umstritten sind die Voraussetzungen, unter denen staatliche Höchstpreise überhaupt eingeführt werden dürfen. Damit gerät auch der geplante Start zum Jahreswechsel unter Druck.

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Reiches Entwurf sieht hohe Hürden für Preisdeckel vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang November einen ersten Entwurf für ein Kraftstoffhöchstpreisgesetz vorgelegt. Damit soll die Bundesregierung grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, Höchstpreise für Benzin und Diesel an öffentlichen Tankstellen festzulegen. Allerdings wäre ein solcher Eingriff nach dem bisherigen Konzept nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Entscheidend ist die Entwicklung der Kraftstoffpreise im europäischen Vergleich. Dem Entwurf zufolge müssten die Preise in Deutschland in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils um mehr als fünf Prozentpunkte stärker steigen als im Durchschnitt der übrigen EU-Staaten. Erst dann könnte die Bundesregierung eine Preisobergrenze durch eine Rechtsverordnung festlegen.

Eine Auswertung der wöchentlichen europäischen Preisdaten für den Zeitraum von Februar bis Oktober 2026 durch die Nachrichtenagentur Reuters ergab, dass diese Voraussetzung weder bei Benzin noch bei Diesel erfüllt gewesen wäre. Selbst während der kräftigen Preissteigerungen im März wäre der vorgesehene Schwellenwert demnach nicht erreicht worden.

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Damit stellt sich die Frage, wie häufig das Instrument tatsächlich eingesetzt werden könnte. Hinzu kommt, dass die Höchstpreisregelung nach dem Entwurf auf maximal drei Monate begrenzt werden soll.

Klingbeils Finanzministerium verlangt schärfere Regeln

Das Bundesfinanzministerium fordert deshalb Änderungen. Aus dem von Klingbeil geführten Ressort wurde am Donnerstag, 5. November 2026, deutlich gemacht, dass der geplante Spritpreisdeckel Verbraucher spürbar vor außergewöhnlichen Preissteigerungen schützen müsse.

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die vorgeschriebene Dauer der Preissteigerungen. Im Finanzministerium wird die Möglichkeit gesehen, dass Mineralölunternehmen durch zeitweise geringere Preissteigerungen verhindern könnten, dass die drei aufeinanderfolgenden Wochen mit außergewöhnlichen Erhöhungen erreicht werden.

Diese Möglichkeit soll durch eine andere Ausgestaltung der Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Auch die geplante Befristung hält das Ministerium angesichts der anhaltenden Unsicherheiten auf den internationalen Energiemärkten für zu kurz. Es fordert einen längeren Anwendungszeitraum.

Hinzu kommt der Zeitplan. Das Finanzministerium drängt darauf, dass die vereinbarte Regelung zum Jahresbeginn 2027 wirksam werden kann. Die Beratungen zwischen den beteiligten Bundesministerien dauern an.

Wirtschaftsministerin Reiche warnt vor Problemen bei der Versorgung

Reiche verfolgt einen zurückhaltenderen Ansatz. Die CDU-Politikerin hatte bereits im September vor den wirtschaftlichen Folgen staatlicher Preisobergrenzen gewarnt. Nach ihrer Einschätzung könnte ein Spritpreisdeckel insbesondere mittelständische Raffinerieunternehmen belasten.

Hintergrund sind mögliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Kraftstoffversorgung. Wenn staatlich festgelegte Höchstpreise die tatsächlichen Beschaffungs-, Verarbeitungs- und Transportkosten nicht ausreichend berücksichtigen, könnten Kraftstofflieferungen für Unternehmen unwirtschaftlich werden.

Das Wirtschaftsministerium will deshalb sicherstellen, dass auch bei staatlichen Eingriffen genügend Benzin und Diesel verfügbar bleiben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Anwendung des Preisdeckels bei einer drohenden Gefährdung der Versorgungssicherheit ausgesetzt werden kann.

Außerdem sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, regionale Höchstpreise festzulegen. Diese könnten unter anderem für einzelne Landkreise, Städte oder Postleitzahlengebiete gelten. Damit sollen unterschiedliche Transportkosten, Beschaffungsbedingungen und regionale Marktstrukturen berücksichtigt werden.

Preisobergrenze soll sich an europäischen Vorbildern orientieren

Die Bundesregierung hatte sich im September auf die Einführung eines zeitlich begrenzten Spritpreisdeckels nach dem Vorbild Belgiens oder Luxemburgs verständigt. In beiden Ländern bestehen Systeme, bei denen zulässige Höchstpreise anhand festgelegter Berechnungsverfahren ermittelt werden.

Dabei werden unter anderem die internationalen Kraftstoffpreise, Steuern, Transportkosten und Vertriebsmargen berücksichtigt. Die Preisobergrenzen können entsprechend der Marktentwicklung angepasst werden.

Ein vergleichbares System ist auch für Deutschland vorgesehen. Es würde nicht bedeuten, dass Benzin und Diesel dauerhaft zu einem einzigen staatlich festgelegten Preis verkauft werden müssten. Tankstellen könnten ihre Kraftstoffe weiterhin günstiger anbieten, dürften einen festgesetzten Höchstpreis jedoch nicht überschreiten.

Wie hoch diese Obergrenze in Deutschland ausfallen könnte, ist bislang offen. Eine verbindliche Berechnungsformel enthält Reiches erster Gesetzentwurf noch nicht. Diese soll über weitere Regelungen konkretisiert werden.

Auch der ADAC warnt vor überzogenen Erwartungen. Ein staatlicher Höchstpreis könne außergewöhnliche Preisspitzen begrenzen, müsse aber nicht automatisch zu einer deutlichen Senkung der durchschnittlichen Kraftstoffpreise führen.

Spritpreisdeckel soll bisherigen Tankrabatt ablösen

Der politische Zeitplan sieht vor, dass die neue Regelung spätestens am 1. Januar 2027 eingeführt wird. Bereits Mitte September hatten sich CDU, CSU und SPD auf dieses Ziel verständigt.

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt noch die vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Sie wurde Anfang Oktober eingeführt und entlastet Autofahrer rechnerisch um knapp 17 Cent je Liter, sofern die Steuerersparnis vollständig an die Kunden weitergegeben wird.

Der geplante Spritpreisdeckel unterscheidet sich grundsätzlich von diesem Tankrabatt. Während die Steuersenkung unmittelbar an der steuerlichen Belastung des Kraftstoffs ansetzt, soll die künftige Regelung besonders hohe Verkaufspreise begrenzen.

Der erste Gesetzentwurf befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein abschließender Kabinettsbeschluss liegt nicht vor. Anschließend wären die weiteren gesetzgeberischen Schritte erforderlich.

Unklar blieb zunächst, ob sich die Koalitionspartner rechtzeitig auf die konkreten Voraussetzungen und die Berechnung der Höchstpreise einigen können. Ebenso offen ist, ob die Regelung ab Januar unmittelbar angewendet werden könnte oder zunächst lediglich die gesetzliche Grundlage geschaffen würde.

Aktuelle Spritpreise bleiben trotz Rückgang hoch

Während die Bundesregierung über künftige Eingriffe berät, sind die Preise an deutschen Tankstellen zuletzt gesunken. Nach der am 4. November veröffentlichten ADAC-Auswertung kostete ein Liter Super E10 bundesweit durchschnittlich 2,041 Euro. Das waren 4,3 Cent weniger als eine Woche zuvor.

Der Dieselpreis lag bei durchschnittlich 2,260 Euro je Liter und damit 2,9 Cent unter dem Wert der Vorwoche. Diesel war somit weiterhin deutlich teurer als Super E10.

Auch die internationalen Rohölpreise hatten zuletzt nachgegeben. Ein Barrel der Nordseesorte Brent kostete am 3. November zum Handelsschluss rund 104 US-Dollar und damit etwa fünf Dollar weniger als eine Woche zuvor. Der ADAC sah deshalb weiteren Spielraum für niedrigere Preise an den Tankstellen.

Im gesamten Oktober kostete Super E10 im Durchschnitt 2,114 Euro je Liter. Der durchschnittliche Dieselpreis lag bei 2,261 Euro. Gegenüber September waren beide Kraftstoffsorten günstiger geworden. Nach Einschätzung des ADAC wurde die steuerliche Entlastung bei Benzin weitgehend, bei Diesel dagegen nur teilweise an die Autofahrer weitergegeben.

Was sich für Autofahrer zunächst ändert

Für Autofahrer ergeben sich aus dem vorgelegten Gesetzentwurf zunächst keine unmittelbaren Änderungen. Die derzeitigen Tankstellenpreise werden weiterhin durch die Marktbedingungen, die geltenden Steuern und die bestehenden gesetzlichen Preisregeln bestimmt.

Seit April 2026 dürfen Tankstellen ihre Preise grundsätzlich nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Diese Regelung ist unabhängig vom geplanten Spritpreisdeckel.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern weiterhin, die Preise verschiedener Tankstellen zu vergleichen. Besonders unmittelbar vor der zulässigen täglichen Preiserhöhung können günstigere Angebote verfügbar sein.

Ob Verbraucher ab Januar 2027 zusätzlich von staatlich festgelegten Höchstpreisen profitieren, hängt nun von den weiteren Entscheidungen der Bundesregierung ab. Dabei geht es nicht nur um die Höhe einer möglichen Obergrenze, sondern vor allem darum, unter welchen Bedingungen sie tatsächlich angewendet werden darf.

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