
Die Riester-Reform soll zum 1. Januar 2027 neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge schaffen. Doch beim geplanten staatlichen Standarddepot gibt es weiterhin erhebliche Unsicherheiten. Das Bundesfinanzministerium nennt keinen Termin für den Start des öffentlichen Angebots und verweist auf rechtliche sowie organisatorische Schwierigkeiten. Grüne und Verbraucherschützer drängen auf eine schnelle Umsetzung, damit Sparer neben privaten Finanzprodukten auch eine staatlich organisierte Alternative erhalten.
In einer Antwort auf eine Bundestagsfrage vom 7. Oktober 2026 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Schrodi, dass das Bundesfinanzministerium weiterhin prüfe, wie das öffentliche Standarddepot umgesetzt werden könne. Bislang verfüge keine Behörde über die dafür erforderlichen Verwaltungsstrukturen. Zusätzlich bestünden erhebliche europarechtliche Hürden.
Das Ministerium verweist außerdem auf Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom Juni 2026. Diese hat vorgeschlagen, eine kapitalgedeckte Rentenkomponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen und doppelte Verwaltungsstrukturen zu vermeiden. Dadurch hätten sich die Anforderungen an einen möglichen öffentlichen Anbieter verändert.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf den Wettbewerb unter privaten Finanzdienstleistern. Zahlreiche Anbieter hätten angekündigt, zum Reformstart Produkte bereitzustellen, deren Kosten deutlich unterhalb der gesetzlichen Obergrenze von einem Prozent liegen sollen. Ob das staatliche Angebot ebenfalls Anfang 2027 verfügbar sein wird, ist weiterhin offen. Eine Entscheidung, vollständig darauf zu verzichten, wurde nicht bekannt gegeben.
Die grundlegende Riester-Reform ist bereits beschlossen. Das Bundeskabinett verabschiedete seinen Gesetzentwurf am 17. Dezember 2025. Der Bundestag stimmte dem überarbeiteten Gesetz am 27. März 2026 zu, der Bundesrat folgte am 8. Mai. Ende Mai trat die Reform in Kraft. Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab Januar 2027 angeboten werden.
Das öffentliche Standarddepot war allerdings nicht von Beginn an Bestandteil des Regierungsentwurfs. Erst während der parlamentarischen Beratungen verständigten sich Union und SPD darauf, eine staatliche Alternative zu ermöglichen. Der Bundestag ermächtigte die Bundesregierung, die Einzelheiten durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Zugleich reduzierte er die zulässigen Effektivkosten für Standarddepots von ursprünglich 1,5 auf ein Prozent.
Noch im Juli erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen, dass Gespräche über mögliche Träger geführt würden. Konkrete Angaben zur organisatorischen Ausgestaltung machte sie damals nicht.
Die Grünen verlangen, dass das öffentliche Standarddepot zeitgleich mit den privaten Produkten am 1. Januar 2027 verfügbar ist. In einem Bundestagsantrag vom Juli forderte die Fraktion, offene Fragen zur Trägerschaft, Kontenverwaltung und technischen Infrastruktur unverzüglich zu klären. Das staatliche Angebot soll aus ihrer Sicht den Wettbewerb stärken und einen Vergleichsmaßstab für private Finanzprodukte schaffen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt ein öffentlich organisiertes Vorsorgeprodukt. Der Verband setzt sich seit mehr als zehn Jahren für eine staatliche Alternative nach schwedischem Vorbild ein. Diese soll ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten und Sparern einen einfachen Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge ermöglichen.
Die Verbraucherzentralen warnen zudem vor einer Verkaufswelle rund um den Start der neuen Produkte. Sie empfehlen Verbrauchern, Vertragskosten sorgfältig zu vergleichen und keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Besonders kritisch sehen sie Finanzprodukte, deren Gebühren langfristig einen erheblichen Teil der möglichen Kapitalerträge aufzehren können.
Die Reform betrifft einen großen bestehenden Vorsorgemarkt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gab es Ende 2025 noch rund 14,66 Millionen Riester-Verträge in Deutschland. Ein Jahr zuvor waren es rund 14,98 Millionen. Der Vertragsbestand ist damit weiter zurückgegangen.
Den größten Anteil bildeten Ende 2025 rund 9,75 Millionen Versicherungsverträge. Hinzu kamen knapp drei Millionen Investmentfondsverträge, etwa 1,44 Millionen Wohn-Riester-Verträge und rund 486.000 Banksparverträge.
Allerdings wird nicht jeder bestehende Vertrag regelmäßig bespart. Das Arbeitsministerium schätzt den Anteil ruhender Verträge auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel. Die Vertragszahlen entsprechen außerdem nicht unmittelbar der Zahl der geförderten Personen, da einzelne Menschen mehrere Verträge besitzen können.
Mit der Reform erhalten Sparer erstmals die Möglichkeit, staatlich gefördert in Altersvorsorgedepots ohne Kapitalgarantie zu investieren. Dazu gehören Anlagen in Aktienfonds und ETFs. Anders als bei klassischen Riester-Produkten muss das eingezahlte Kapital nicht vollständig abgesichert werden. Dadurch entstehen größere Renditechancen, allerdings auch Verlustrisiken.
Die Förderung wird ebenfalls verändert. Für die ersten 360 Euro jährlicher Eigenbeiträge gibt es künftig 50 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro werden 25 Cent je Euro gewährt. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro jährlich. Zusätzlich sind Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro möglich.
Neben Arbeitnehmern sollen künftig auch bislang nicht förderberechtigte Selbstständige Zugang zur staatlichen Förderung erhalten. Wer höhere Sicherheit bevorzugt, kann weiterhin Produkte mit Kapitalgarantien wählen.
Für bereits abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sparer können ihre bisherigen Verträge mit der bisherigen Förderung weiterführen oder freiwillig in das neue Fördersystem wechseln. Eine automatische Umstellung ist nicht vorgesehen.
Auch die Auszahlung wird flexibler. Neben lebenslangen Renten sind künftig Auszahlungspläne möglich, die mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen. Damit verändert sich nicht nur die Anlageform, sondern auch die spätere Nutzung des angesparten Kapitals.
Während diese grundlegenden Reformregeln feststehen, bleibt die konkrete Umsetzung des staatlichen Standarddepots ungeklärt. Ein öffentlicher Träger und ein verbindlicher Starttermin wurden bislang nicht benannt.
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