
Für die Strompreise 2027 zeichnet sich bei den Netzkosten eine höhere Belastung ab. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW haben ihre vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für das kommende Jahr veröffentlicht. Das durchschnittliche Entgelt auf Höchstspannungs- und Umspannungsebene soll von 2,86 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2026 auf 3,54 Cent im Jahr 2027 steigen. Das entspricht einem Plus von knapp 24 Prozent. Für private Haushalte bedeutet das allerdings nicht automatisch einen ebenso starken Anstieg der gesamten Stromrechnung.
Hintergrund ist unter anderem die Höhe des staatlichen Zuschusses für die Übertragungsnetze. Im laufenden Jahr stellt der Bund dafür 6,5 Milliarden Euro bereit. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen es 2027 noch 5,525 Milliarden Euro sein. Der Zuschuss sinkt damit um 975 Millionen Euro oder 15 Prozent. Von einer vollständigen Streichung kann nach dem aktuellen Stand keine Rede sein. Die Bundesregierung plant vielmehr, von 2027 bis einschließlich 2029 jährlich 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung zu stellen. Insgesamt wären das über die drei Jahre knapp 16,6 Milliarden Euro.
Das Kabinett hatte die Regelung Anfang September beschlossen. Gesetzlich soll der Zuschuss in einem neuen Paragrafen 24d des Energiewirtschaftsgesetzes verankert werden. Die Bundesregierung begründet die Maßnahme damit, die Belastung von Haushalten und Unternehmen durch die Netzkosten zu begrenzen. Anders als 2026 soll die Förderung damit nicht nur für ein einzelnes Jahr gelten, sondern zunächst bis Ende 2029 verstetigt werden.
Trotz des Milliardenbetrags fällt das vorläufige Übertragungsnetzentgelt 2027 höher aus als in diesem Jahr. Die Netzbetreiber geben für 2027 einen Durchschnittswert von 3,54 Cent je Kilowattstunde an. 2026 sind es 2,86 Cent. Die Differenz beträgt 0,68 Cent je Kilowattstunde vor Umsatzsteuer.
Die Übertragungsnetzbetreiber finanzieren mit ihren Entgelten unter anderem Betrieb und Ausbau der großen Stromleitungen sowie Aufgaben zur Stabilisierung des Stromsystems. Die vier Unternehmen betreiben die Höchstspannungsnetze, über die große Strommengen über weite Entfernungen transportiert werden. Ihre Entgelte sind bundesweit vereinheitlicht. Bei den Netzentgelten eines privaten Haushalts kommen anschließend jedoch weitere Kosten der regionalen und lokalen Verteilnetze hinzu. Deshalb lässt sich der Anstieg auf Übertragungsebene nicht eins zu eins auf die Rechnung eines Haushalts übertragen.
Die Dimension der staatlichen Entlastung zeigt eine weitere Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber. Ohne die vorgesehenen 5,525 Milliarden Euro Bundeszuschuss würde das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt 2027 nach ihren Angaben auf 6,52 Cent je Kilowattstunde steigen. Mit Zuschuss werden derzeit 3,54 Cent kalkuliert. Der staatliche Beitrag halbiert damit ungefähr den rechnerischen Wert auf dieser Netzebene.
Die Betreiber dürfen das Geld nicht als zusätzlichen Unternehmensgewinn verbuchen. Der Zuschuss muss vollständig bei der Kalkulation der Netzentgelte berücksichtigt werden. Damit werden zunächst die Kosten der Netznutzer auf der Übertragungsebene reduziert. Über die nachgelagerten Verteilnetze wirkt sich die Entlastung schließlich auch auf Haushalte und kleinere Unternehmen aus. Wie groß dieser Effekt im einzelnen Netzgebiet ist, hängt jedoch von dessen Kostenstruktur ab.
Das Vergleichsportal Verivox hat den Anstieg auf die möglichen Kosten für private Haushalte heruntergerechnet. Nach dessen Modell führt die Veränderung der Übertragungsnetzentgelte zu einer Erhöhung der Verteilnetzkosten um etwa 0,24 Cent je Kilowattstunde einschließlich Umsatzsteuer. Bezogen auf den von Verivox verwendeten durchschnittlichen Strompreis entspräche dies isoliert betrachtet einem Anstieg von etwa 0,8 Prozent.
Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden errechnet Verivox rund zehn Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. Bei 2.800 Kilowattstunden wären es etwa sieben Euro, bei 1.500 Kilowattstunden ungefähr vier Euro. Diese Beträge sind keine Prognose für die gesamte Stromrechnung 2027. Neben den Netzentgelten verändern sich auch Beschaffungskosten, Vertriebskosten, Steuern und Umlagen. Zudem unterscheiden sich die Verteilnetzentgelte regional erheblich.
Auch Vergleichsportale zeigen, wie stark Tarifart und Vertragszeitpunkt den tatsächlich gezahlten Strompreis beeinflussen. CHECK24 weist für 2026 beispielsweise darauf hin, dass Netzentgelte nur einen Teil des Endpreises ausmachen und sich die Kosten je nach Netzgebiet deutlich unterscheiden. Entscheidend für einen Haushalt ist deshalb der Gesamtpreis seines jeweiligen Stromtarifs und nicht allein das bundeseinheitliche Entgelt der Übertragungsnetzbetreiber.
Die nächste wichtige Marke ist Mitte Oktober. Verteilnetzbetreiber müssen ihre vorläufigen Netzentgelte für 2027 grundsätzlich bis zum 15. Oktober veröffentlichen. Erst dann lässt sich für einzelne Regionen genauer abschätzen, wie sich die Veränderungen der vorgelagerten Netzkosten mit den jeweiligen Kosten des lokalen Netzes verbinden. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein Haushaltskunde das Netzentgelt seines örtlichen Verteilnetzes bezahlt. Darin sind anteilig auch die Kosten vorgelagerter Netzebenen enthalten.
Gerade deshalb kann die Entwicklung von Region zu Region unterschiedlich ausfallen. Die Bundesnetzagentur hatte bereits für 2026 festgestellt, dass der damalige Zuschuss in verschiedenen Netzgebieten unterschiedlich stark auf die Haushaltsentgelte wirkte. Bei den 15 einwohnerstärksten Netzbetreibern ergab sich für Haushaltskunden damals im Durchschnitt eine Entlastung von knapp zwei Cent je Kilowattstunde.
Die für 2027 veröffentlichten Werte stehen zudem unter einem rechtlichen Vorbehalt. Der Bundestag hat das Gesetz über den Zuschuss für die Jahre 2027 bis 2029 noch nicht verabschiedet. Die erste Beratung des Regierungsentwurfs ist für Donnerstag, 8. Oktober 2026, vorgesehen. Anschließend soll sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit dem Entwurf befassen.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben den geplanten Bundeszuschuss trotzdem bereits in ihre vorläufige Kalkulation aufgenommen. Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine ausreichende Rechtssicherheit für die Zahlung bestehen, rechnen sie mit entsprechend höheren endgültigen Übertragungsnetzentgelten. Die derzeit genannten 3,54 Cent je Kilowattstunde sind deshalb noch kein endgültiger Wert.
Für Haushalte ergibt sich damit Anfang Oktober ein zweigeteiltes Bild: Der Bund will die milliardenschwere Unterstützung der Übertragungsnetze fortsetzen, allerdings auf niedrigerem Niveau als 2026. Gleichzeitig steigt das vorläufige Entgelt dieser Netzebene um knapp 24 Prozent. Ob die Stromrechnung eines einzelnen Haushalts 2027 tatsächlich steigt und um welchen Betrag, hängt zusätzlich von den regionalen Netzentgelten, dem Stromtarif und der Entwicklung der übrigen Preisbestandteile ab.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu