Streit um Extragewinne: Wer Ölkonzerne stärker besteuern will

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Die Debatte über eine Übergewinnsteuer in Deutschland gewinnt erneut an Schärfe. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD wirbt gemeinsam mit den Finanzministern aus Portugal, Spanien, Österreich, Italien und Polen für ein europäisches Vorgehen gegen außergewöhnlich hohe Gewinne von Mineralölunternehmen. Während Grüne und Linke bereits konkrete Steuermodelle vorgelegt haben, lehnen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU und die AfD eine solche Belastung ab. Auch innerhalb der Bundesregierung ist damit bislang keine gemeinsame Linie erkennbar.

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Klingbeil setzt auf eine europäische Lösung

Auslöser der jüngsten Debatte ist ein gemeinsames Schreiben von Deutschland und fünf weiteren EU-Staaten an die irische EU-Ratspräsidentschaft. Darin sprechen sich die Finanzminister dafür aus, einen europaweiten Rahmen zur Besteuerung außergewöhnlicher Gewinne zu diskutieren. Hintergrund sind die hohen Energie- und Kraftstoffpreise sowie gestiegene Gewinne großer Ölkonzerne infolge der Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten durch den Iran-Krieg. Das Thema soll nach dem Willen der beteiligten Länder bei einem Treffen der EU-Finanzminister im September behandelt werden.

Ein fertiges Steuerkonzept enthält der Vorstoß jedoch noch nicht. Weder ein konkreter Steuersatz noch eine genaue Gewinnschwelle oder ein bestimmter Referenzzeitraum wurden bislang öffentlich festgelegt. Die beteiligten Staaten wollen zunächst einen gemeinsamen europäischen Rahmen entwickeln. Außerdem verlangen sie eine schnelle Veröffentlichung von Erkenntnissen zu den Gewinnmargen im Raffineriegeschäft.

Klingbeil hatte sich bereits im Frühjahr für eine solche Lösung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium erklärte damals, verschiedene Instrumente würden geprüft. Im Juni teilte die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage mit, Klingbeil werbe auf europäischer Ebene für eine Besteuerung von Übergewinnen und ein einheitliches Vorgehen. Die EU-Kommission hatte diese Initiative zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgegriffen.

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Grüne wollen mindestens 33 Prozent verlangen

Deutlich konkreter ist ein Vorschlag der Grünen im Bundestag. Die Fraktion verlangt eine Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Vorgesehen ist ein Steuersatz von mindestens 33 Prozent. Anders als beim früheren Energiekrisenbeitrag soll die Regelung nach dem Antrag nicht ausschließlich für Öl-, Gas- oder andere Energieunternehmen gelten, sondern grundsätzlich branchenunabhängig ausgestaltet werden.

Die Grünen wollen dabei nicht jeden besonders hohen Unternehmensgewinn zusätzlich besteuern. Entscheidend soll eine außergewöhnlich große Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und den Preisen sein, die Unternehmen unter bestimmten Marktbedingungen verlangen können. Ziel ist es nach Darstellung der Fraktion, Gewinne zu erfassen, die nicht auf normalen unternehmerischen Leistungen oder Investitionen beruhen, sondern durch außergewöhnliche Marktverhältnisse ermöglicht werden. Der Antrag wurde Ende Juni im Bundestag zur weiteren Beratung überwiesen.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge erneuerte die Forderung im August. Sie schlug vor, Einnahmen aus einer solchen Steuer für eine Senkung der Stromsteuer zugunsten privater Haushalte einzusetzen. Die von ihr genannten möglichen Milliardenbeträge beruhen allerdings auf Berechnungen beziehungsweise Hochrechnungen der Grünen und sind keine amtliche Einnahmeprognose.

Linke fordert 50 Prozent auf fossile Übergewinne

Noch weiter geht Die Linke. Ihr im Frühjahr vorgelegtes Modell konzentriert sich auf Unternehmen aus dem fossilen Energiesektor. Als Vergleichsgrundlage sollen nach dem Antrag die Geschäftsjahre 2024 und 2025 dienen. Gewinne dürften demnach um 15 Prozent über dem Referenzwert liegen. Der darüber hinausgehende Betrag soll mit 50 Prozent besteuert werden.

Die Einnahmen sollen nach dem Willen der Linken mit weiteren Entlastungen verbunden werden. Dazu gehören unter anderem ein Energiekrisengeld und steuerliche Entlastungen bei Strom. Der entsprechende Bundestagsantrag erhielt allerdings keine Mehrheit.

Den aktuellen Vorstoß Klingbeils auf EU-Ebene hält die Linke für nicht ausreichend. Der finanzpolitische Sprecher Christian Görke forderte am 22. August stattdessen eine nationale Regelung. Die Bundesregierung solle nicht auf eine europaweite Einigung warten.

Reiche und AfD lehnen zusätzliche Steuer ab

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU hat sich gegen eine Übergewinnsteuer ausgesprochen. Bereits im Frühjahr lagen Finanz- und Wirtschaftsministerium damit in dieser Frage auseinander. Die Bundesregierung bestätigte öffentlich, dass Reiche gegen eine solche Steuer und Klingbeil dafür war.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Übergewinnsteuer allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ende Juli erklärte die Bundesregierung, der Kanzler sei für eine Diskussion offen, sehe aber steuerrechtliche und verfassungsrechtliche Risiken. Die Regierung prüfe deshalb, welche Maßnahmen gegenüber Mineralölunternehmen rechtssicher möglich seien.

Auch die AfD lehnt eine Übergewinnsteuer ab. Ihre Bundestagsfraktion beantragte im Frühjahr ausdrücklich, von einer Einführung abzusehen. Stattdessen fordert sie unter anderem niedrigere Energie- und Mehrwertsteuern auf Kraftstoffe sowie weitere steuerliche Entlastungen. Der Antrag fand im Bundestag keine Mehrheit.

Deutschland hat bereits eine Übergewinnabgabe erhoben

Eine zusätzliche Belastung außergewöhnlicher Energiegewinne wäre in Deutschland kein völlig neues Instrument. Nach dem starken Anstieg der Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine führte die Europäische Union einen befristeten Solidaritätsbeitrag ein. Deutschland setzte ihn für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 um.

Betroffen waren Unternehmen aus der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft. Als Übergewinn galt grundsätzlich der Teil des steuerpflichtigen Gewinns, der den Durchschnitt früherer Jahre um mehr als 20 Prozent überstieg. Auf diesen Betrag wurden in Deutschland 33 Prozent erhoben.

Gerade dieses Modell dient heute mehreren Parteien als Orientierung. Seine Übertragung auf die aktuelle Lage ist rechtlich jedoch nicht automatisch möglich. Der damalige Beitrag beruhte auf einer europäischen Notfallregelung und war zeitlich befristet. Die Bundesregierung verweist zudem auf laufende gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Energiekrisenbeitrag. Der Bundesfinanzhof hat in einem Verfahren allerdings keine durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der damaligen deutschen Regelung erkennen lassen.

Entscheidung über Modell und Zeitpunkt noch offen

Damit stehen derzeit mehrere sehr unterschiedliche Konzepte nebeneinander. Klingbeil setzt auf einen europäischen Rahmen speziell mit Blick auf außergewöhnliche Gewinne der Mineralölwirtschaft, ohne bisher Steuersatz und Bemessungsgrundlage festzulegen. Die Grünen wollen mindestens 33 Prozent und einen grundsätzlich branchenübergreifenden Ansatz. Die Linke fordert für fossile Energieunternehmen einen Steuersatz von 50 Prozent oberhalb einer festgelegten Gewinnschwelle. Reiche und die AfD lehnen eine neue Übergewinnsteuer dagegen ab.

Eine beschlossene neue Steuer gibt es derzeit nicht. Auch innerhalb der Bundesregierung besteht noch keine Einigung über eine nationale Regelung. Der nächste wichtige politische Termin dürfte deshalb die Beratung der europäischen Finanzminister im September werden. Dort soll geklärt werden, ob sich für einen gemeinsamen europäischen Ansatz genügend Unterstützung findet.

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