Ukraine meldet Uran-Fund an russischer Drohne

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Die ukrainische Sicherheitsbehörde SBU hat nach eigenen Angaben erhöhte Strahlungswerte an Trümmern einer russischen Angriffswaffe in der Region Tschernihiw festgestellt. Betroffen sein sollen Fragmente einer R-60-Luft-Luft-Rakete, die an einer modifizierten russischen Geran-2-Drohne angebracht gewesen sei. Die Drohne sei bei einem Angriff in der Nacht zum 7. April 2026 in der Nähe des Ortes Kamka eingesetzt worden. Die SBU machte den Fund am 20. Mai öffentlich.

Nach Darstellung der Behörde wurde in der Nähe der Trümmer ein Gamma-Strahlungswert von 12 Mikrosievert pro Stunde gemessen. Zudem sollen Untersuchungen der Gefechtskopfbestandteile ergeben haben, dass darin Elemente aus verarmtem Uran vorhanden waren. Genannt wurden Uran-235 und Uran-238. Eine unabhängige Bestätigung der ukrainischen Angaben lag zunächst nicht vor.

SBU nennt R-60-Rakete an modifizierter Geran-2-Drohne

Nach ukrainischer Darstellung handelt es sich nicht um eine gewöhnliche Geran-2-Konfiguration. Die russische Drohne soll mit einer R-60-Rakete ausgerüstet gewesen sein. Die R-60 ist ursprünglich eine Luft-Luft-Rakete sowjetischer Bauart. In dem jetzt beschriebenen Fall soll sie an einer Drohne montiert worden sein. Damit rückt neben dem möglichen Uran-Fund auch die technische Anpassung russischer Drohnen in den Fokus.

Die Geran-2 gilt als russische Bezeichnung für ein Angriffsdrohnenmuster, das international häufig mit den iranischen Shahed-Drohnen in Verbindung gebracht wird. Russland setzt solche Drohnen seit Langem für Angriffe auf ukrainische Ziele ein. Die jetzt beschriebene Kombination aus Drohne und Luft-Luft-Rakete würde auf eine weitere Anpassung der russischen Einsatzweise hindeuten. Gesichert war zunächst aber nur, dass die SBU diese Konstruktion in dem konkreten Fund beschreibt.

Erhöhte Strahlung und Fund von Uran-Bestandteilen

Die SBU gab an, in der Nähe der Trümmer einen Wert von 12 Mikrosievert pro Stunde gemessen zu haben. Ukrainische Berichte ordnen diesen Wert als deutlich über dem natürlichen Hintergrund ein. Entscheidend ist dabei jedoch, wo genau gemessen wurde, wie lange eine mögliche Exposition dauerte und ob radioaktive Partikel freigesetzt wurden. Solche Details waren zunächst nicht unabhängig überprüfbar.

Verarmtes Uran ist ein Nebenprodukt der Urananreicherung. Es ist ein sehr dichter Schwermetallstoff und wird militärisch vor allem wegen seiner panzerbrechenden Eigenschaften genutzt. Die Vereinten Nationen beschreiben verarmtes Uran als toxisches Schwermetall mit geringerer radiologischer Toxizität als natürliches Uran. Die Internationale Atomenergiebehörde weist darauf hin, dass verarmtes Uran sowohl chemische als auch radiologische Toxizität besitzt, aber nur schwach radioaktiv ist.

Für Menschen gelten vor allem Staub, Splitter und kontaminierte Rückstände als relevant. Die IAEA beschreibt bei verarmtem Uran das Einatmen von Staub als wesentliches Risiko, insbesondere wenn Munition auf harte Ziele trifft und Partikel entstehen. Eine konkrete Gesundheitsgefahr am Fundort in der Region Tschernihiw ließ sich aus den bisher öffentlich bekannten Angaben nicht abschließend ableiten.

Ermittlungen nach ukrainischem Strafrecht eingeleitet

Nach Angaben ukrainischer Medien, die sich auf die SBU berufen, wurde wegen des Falls ein Strafverfahren nach Artikel 438 des ukrainischen Strafgesetzbuches eingeleitet. Dieser Artikel betrifft Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges. Damit behandeln ukrainische Ermittler den Vorgang als möglichen Kriegsverbrechensfall. Eine gerichtliche Feststellung liegt damit nicht vor.

Die SBU teilte außerdem mit, die Gefechtskopfbestandteile seien gemeinsam mit Einsatzkräften des ukrainischen Katastrophenschutzes und der Streitkräfte gesichert und an einen Ort zur Lagerung radioaktiver Abfälle gebracht worden. Offiziell bestätigt war zunächst nur die ukrainische Darstellung dieses Ablaufs. Russland äußerte sich zu den konkreten ukrainischen Angaben zunächst nicht in einer unabhängig überprüfbaren Weise.

Warum der Fall international relevant ist

Der Fall ist über den konkreten Fundort hinaus relevant, weil er mehrere heikle Fragen des Krieges berührt. Dazu gehören die technische Weiterentwicklung von Drohnen, die mögliche Verwendung besonderer Munitionsbestandteile und der Schutz von Zivilisten vor kontaminierten Trümmern. Zugleich ist eine rechtliche Einordnung vorsichtig vorzunehmen. Verarmtes Uran ist international umstritten, aber nicht in derselben Weise verboten wie chemische Waffen oder Antipersonenminen.

Das humanitäre Völkerrecht enthält dennoch allgemeine Grenzen für Waffen und Einsatzmethoden. Waffen dürfen nicht unterschiedslos wirken, unnötiges Leiden verursachen oder Zivilisten unverhältnismäßig gefährden. Ob diese Schwelle in einem konkreten Fall überschritten wurde, hängt von technischen, militärischen und forensischen Befunden ab. Genau diese Prüfung dürfte nun Teil der ukrainischen Ermittlungen sein.

Behörden warnen vor Trümmern von Drohnen und Raketen

Ukrainische Stellen riefen die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Fund zur Vorsicht beim Auffinden von Drohnen-, Raketen- und Munitionsresten auf. Diese Warnung ist unabhängig von der juristischen Bewertung plausibel, weil Trümmer nach Angriffen Explosivstoffe, giftige Stoffe oder kontaminiertes Material enthalten können. Berühren, Bewegen oder Sammeln solcher Teile kann zusätzliche Risiken schaffen.

Für die internationale Bewertung bleibt entscheidend, ob die ukrainischen Befunde durch weitere Untersuchungen bestätigt werden können. Unklar blieb zunächst, ob es sich um einen Einzelfund, eine begrenzte technische Anpassung oder ein breiteres Einsatzmuster handelt. Eine unabhängige Bestätigung dafür lag zunächst nicht vor.

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