Immer mehr Ukrainer finden in Deutschland eine Beschäftigung

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Die Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt kommt in Deutschland weiter voran. Aktuelle Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und der Bundesagentur für Arbeit zeigen einen deutlichen Beschäftigungszuwachs, zugleich bleibt der Anteil der Beschäftigten deutlich unter dem Niveau der Gesamtbevölkerung. Bei der Einordnung kommt es darauf an, verschiedene statistische Gruppen nicht miteinander zu vermischen. Daten zu allen ukrainischen Staatsangehörigen ergeben andere Quoten als Langzeituntersuchungen speziell zu Menschen, die nach Beginn des russischen Angriffskriegs geflüchtet sind.

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Rund 1,42 Millionen ukrainische Staatsangehörige in Deutschland

Nach Angaben des Ausländerzentralregisters lebten im Juni 2026 insgesamt 1.424.788 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Das geht aus dem im August veröffentlichten Zuwanderungsmonitor des IAB hervor. Ein Jahr zuvor waren es 1.348.644. Der Bestand nahm damit binnen zwölf Monaten um 5,6 Prozent zu.

Diese Zahl ist nicht identisch mit der Zahl der Menschen, die infolge des Krieges vorübergehenden Schutz erhalten haben. Eurostat registrierte zum 30. Juni 2026 in Deutschland 1.286.230 Menschen unter dem europäischen System des temporären Schutzes. Damit lebten 29,2 Prozent aller 4,41 Millionen Schutzberechtigten in der Europäischen Union in Deutschland. Deutschland nahm in absoluten Zahlen damit die größte Gruppe auf, vor Polen mit 961.170 und Tschechien mit 390.810 Schutzberechtigten.

Die Differenz zwischen beiden deutschen Zahlen erklärt sich vor allem durch die unterschiedlichen statistischen Konzepte. Das Ausländerzentralregister zählt ukrainische Staatsangehörige unabhängig davon, ob sie unter den vorübergehenden Schutz fallen. Die Eurostat-Zahl bezieht sich dagegen ausdrücklich auf Personen mit diesem Schutzstatus.

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Beschäftigungsquote steigt auf 39,1 Prozent

Die neuesten verfügbaren Arbeitsmarktdaten zeigen einen weiteren Anstieg. Nach Berechnungen des IAB auf Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2026 insgesamt 398.575 ukrainische Staatsangehörige abhängig beschäftigt. Im Mai 2025 waren es 332.046. Innerhalb eines Jahres stieg ihre Zahl damit um rund 67.000 beziehungsweise 20 Prozent.

Die Beschäftigungsquote ukrainischer Staatsangehöriger lag im Mai 2026 bei 39,1 Prozent. Ein Jahr zuvor hatte sie 34,9 Prozent betragen. Der Anstieg belief sich somit auf 4,2 Prozentpunkte. Zum Vergleich lag die entsprechende Quote für die gesamte Bevölkerung in Deutschland im Mai 2026 bei 69,3 Prozent. Die BA-Beschäftigungsquote berücksichtigt abhängig Beschäftigte einschließlich ausschließlich geringfügig Beschäftigter, nicht jedoch Selbstständige oder Beamte.

Parallel ging die registrierte Arbeitslosigkeit zurück. Im Juli 2026 waren nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 204.434 ukrainische Staatsangehörige arbeitslos gemeldet. Im Juli 2025 waren es 216.880. Die für internationale und zeitliche Vergleiche verwendete Arbeitslosenquote lag im Mai 2026 bei 34,3 Prozent und damit 5,3 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahresmonats.

IAB-Studie zeigt starke Zunahme mit längerer Aufenthaltsdauer

Ein anderes Bild liefert eine IAB-Längsschnittstudie, die gezielt jene ukrainischen Geflüchteten untersucht, die zwischen dem 24. Februar und dem 31. August 2022 nach Deutschland kamen. Diese Gruppe ist nicht mit allen heute in Deutschland lebenden ukrainischen Staatsangehörigen gleichzusetzen. Nach sechs Monaten Aufenthalt waren laut der im Februar 2026 veröffentlichten Studie 12 Prozent abhängig beschäftigt. Nach zwölf Monaten waren es 15 Prozent, nach zwei Jahren 25 Prozent und nach 42 Monaten rund 50 Prozent.

Die Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt hat sich bei dieser frühen Zuzugskohorte damit erheblich beschleunigt. Zugleich nahm die Bedeutung sozialversicherungspflichtiger Arbeit zu. Ein Jahr nach der Einreise entfielen nach IAB-Angaben 68 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Nach 42 Monaten waren es 86 Prozent.

Das IAB führt die Entwicklung unter anderem auf den unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt, Integrations- und Sprachkurse sowie auf Beratung und Förderung zurück. Geflüchtete, die ab Juni 2022 unmittelbar von den Jobcentern betreut wurden, nahmen nach der Untersuchung früher an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil und fanden schneller ihre erste Beschäftigung als Menschen, die in den ersten Kriegsmonaten eingereist waren.

Sprachkenntnisse und Anerkennung von Abschlüssen bleiben wichtig

Sprachförderung spielt dabei eine doppelte Rolle. Umfangreiche Sprachkurse können den Einstieg in eine Beschäftigung zunächst verzögern, weil Teilnehmer während der Kurszeit weniger für den Arbeitsmarkt verfügbar sind. IAB-Untersuchungen weisen zugleich darauf hin, dass bessere Sprachkenntnisse mittel- und langfristig die Chancen auf Beschäftigung und auf qualifikationsgerechte Arbeit erhöhen. Gerade für Berufe mit hohen Kommunikationsanforderungen sind Deutschkenntnisse häufig eine zentrale Voraussetzung.

Ähnliches gilt für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die jüngste verfügbare Sonderauswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung bezieht sich auf das Jahr 2024. Damals wurden rund 7.300 Anträge auf Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen gestellt, fünfmal so viele wie zwei Jahre zuvor. Bei rund 95 Prozent der abgeschlossenen Verfahren wurde nach Angaben des BIBB eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit festgestellt. Zusätzlich gingen rund 45.100 Anträge auf Bewertung ukrainischer Hochschulabschlüsse ein.

Besonders relevant ist die formelle Anerkennung in reglementierten Berufen wie Medizin, Pflege, Lehramt oder Erziehung. In nicht reglementierten Berufen ist eine formelle Anerkennung dagegen grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Sie kann Arbeitgebern jedoch die Einordnung einer im Ausland erworbenen Qualifikation erleichtern.

Deutschland lag im europäischen Vergleich zunächst im Mittelfeld

Ein aktueller gesamteuropäischer Vergleich der Beschäftigungsquoten für 2026 ist aufgrund unterschiedlicher nationaler Erhebungsmethoden nicht belastbar verfügbar. Die bislang umfassendste vergleichende IAB-Untersuchung harmonisierte Daten aus 26 europäischen Staaten für den Zeitraum vom vierten Quartal 2022 bis zum ersten Quartal 2024. Deutschland erreichte danach Anfang 2024 eine Beschäftigungsquote ukrainischer Geflüchteter von knapp 27 Prozent und lag damit im europäischen Mittelfeld.

Einige Länder erreichten deutlich schneller hohe Beschäftigungsquoten. Das IAB warnt jedoch vor einfachen Ranglisten. Zusammensetzung der Flüchtlingsbevölkerung, Kinderbetreuung, Sprachähnlichkeit, Arbeitskräftenachfrage, Sozialstruktur und Integrationspolitik unterscheiden sich erheblich. Staaten mit einem starken sogenannten Work-first-Ansatz ermöglichen häufig einen schnelleren Einstieg in einfache Tätigkeiten. Systeme mit umfangreicheren Sprach- und Qualifizierungsangeboten können den Arbeitsbeginn zunächst verzögern, sollen dafür aber häufiger eine längerfristige und qualifikationsgerechtere Beschäftigung ermöglichen. Einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Höhe von Sozialtransfers und der Beschäftigungsquote fand die damalige IAB-Vergleichsstudie nicht.

Debatte über Sozialleistungen und europäischen Schutz

Politisch haben sich die Rahmenbedingungen zuletzt erneut bewegt. Die Bundesregierung beschloss im November 2025 einen Gesetzentwurf, nach dem bedürftige ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt nach dem SGB II erhalten sollen. Der unmittelbare Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt soll davon unberührt bleiben. Der Bundestag beriet den Entwurf erstmals im Januar 2026, im Februar folgte eine öffentliche Anhörung. Stand 24. August 2026 war das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Auch auf europäischer Ebene wird über die längerfristige Perspektive entschieden. Der vorübergehende Schutz war bereits bis zum 4. März 2027 verlängert worden. Die Europäische Kommission schlug im Juni 2026 eine weitere Verlängerung bis März 2028 vor. Parallel soll eine gemeinsame Strategie für den späteren Übergang aus dem temporären Schutz entwickelt werden.

Die aktuellen Arbeitsmarktdaten zeigen damit zwei Entwicklungen gleichzeitig. Deutschland weist weiterhin eine niedrigere Beschäftigungsquote ukrainischer Staatsangehöriger auf als die Bevölkerung insgesamt. Gleichzeitig nimmt die Beschäftigung mit wachsender Aufenthaltsdauer deutlich zu. Wie schnell sich dieser Prozess fortsetzt und wie häufig Geflüchtete dauerhaft in Tätigkeiten entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation wechseln können, hängt unter anderem von Sprachkenntnissen, Kinderbetreuung, Anerkennungsverfahren, Arbeitskräftenachfrage und den künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

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