Auto durchbricht Schutzplanke und landet in Bach

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Der Unfall in Söhrewald-Wellerode hat am Montagabend zwei Leichtverletzte gefordert. Ein 19-Jähriger kam nach Angaben des Polizeipräsidiums Nordhessen gegen 22 Uhr auf der Fahrenbachstraße mit einem Auto von der Fahrbahn ab. Zuvor war der Wagen mit einem abgestellten E-Roller kollidiert und hatte eine Hauswand berührt. Anschließend durchbrach das Fahrzeug eine Schutzplanke und kam in einem dahinterliegenden Bach zum Stehen.

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Zwei Menschen nach Unfall im Krankenhaus

In dem Auto saßen nach Polizeiangaben der 19 Jahre alte Fahrer und ein 17-jähriger Beifahrer. Beide konnten das Fahrzeug nach dem Unfall selbstständig verlassen. Der Rettungsdienst brachte sie anschließend zur Untersuchung in ein Krankenhaus.

Nach ersten Erkenntnissen wurden beide lediglich leicht verletzt. Über weitere gesundheitliche Folgen machte die Polizei zunächst keine Angaben. Auch zur Höhe einzelner Schäden an dem E-Roller, der Hauswand oder der Schutzplanke lagen keine detaillierten Zahlen vor. Den gesamten Sachschaden schätzten die Ermittler zunächst auf mehrere tausend Euro.

Das Auto war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Ein Abschleppdienst musste den Wagen aus dem Bach bergen.

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Wagen kollidiert zunächst mit abgestelltem E-Roller

Nach Darstellung der Polizei war der 19-Jährige am Montag, 21. September 2026, gegen 22 Uhr auf der Fahrenbachstraße im Söhrewalder Ortsteil Wellerode unterwegs. Dort stieß das Fahrzeug zunächst mit einem am Straßenrand abgestellten E-Roller zusammen.

Der Roller wurde nach Angaben der Ermittler noch mehrere Meter von dem Wagen mitgezogen. Anschließend verlor der Fahrer die Kontrolle über das Auto. Das Fahrzeug berührte zunächst die Wand eines angrenzenden Gebäudes, durchbrach danach eine Schutzplanke und fuhr schließlich in den dahinterliegenden Bach.

Polizei prüft möglichen Einfluss von Lachgas

Während der Unfallaufnahme ergaben sich nach Angaben des Polizeipräsidiums Nordhessen Hinweise darauf, dass der 19-Jährige vor Fahrtantritt Lachgas konsumiert haben könnte. Laut Polizei bestätigte er den Konsum gegenüber den Beamten.

Ob und in welchem Umfang das Lachgas seine Fahrtüchtigkeit beeinflusst hat oder für den Kontrollverlust mitursächlich war, war damit jedoch nicht abschließend geklärt. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel. Zur weiteren Klärung wurde eine Blutentnahme angeordnet.

Eine abschließende toxikologische Bewertung lag zunächst nicht vor.

Ermittlungen auch wegen möglicher Fahrt ohne Fahrerlaubnis

Daneben prüft die Polizei einen weiteren Vorwurf. Nach ihrem bisherigen Kenntnisstand besitzt der 19-Jährige keinen Führerschein. Gegen ihn wird deshalb auch wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Eine rechtskräftige Feststellung liegt nicht vor. Weitere Angaben dazu, wem das benutzte Fahrzeug gehörte oder unter welchen Umständen der 19-Jährige Zugang dazu erhielt, machte die Polizei zunächst nicht.

Auch zu möglichen weiteren strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen lagen zunächst keine abschließenden Angaben vor.

Lachgas in Deutschland inzwischen stärker reguliert

Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid, wird unter anderem in Medizin, Industrie und Lebensmittelherstellung verwendet. Gleichzeitig wird der Stoff auch zu Rauschzwecken inhaliert. Der Bund hat den Umgang deshalb inzwischen stärker eingeschränkt.

Distickstoffmonoxid ist seit 2026 in Anlage 2 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aufgeführt. Die gesetzlichen Regelungen erfassen insbesondere größere Behälter sowie bestimmte Verkaufsmengen. Hintergrund sind gesundheitliche Risiken beim missbräuchlichen Konsum und der Schutz Minderjähriger.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Gesetzgebungsverfahren unter anderem auf mögliche Bewusstlosigkeit, Gefrierverletzungen und neurologische Schäden bei problematischem Konsum hingewiesen.

Für den konkreten Unfall in Wellerode bleibt davon unabhängig entscheidend, was die angeordnete Blutuntersuchung und die weiteren Ermittlungen ergeben. Bislang bestätigt sind der Unfall mit mehreren Kollisionen, zwei Leichtverletzte, Hinweise auf vorherigen Lachgaskonsum sowie Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens unter berauschenden Mitteln und ohne Fahrerlaubnis.

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