
Ein 18-jähriger Autofahrer hat sich am späten Donnerstagabend, 22. Oktober 2026, in Velten im brandenburgischen Landkreis Oberhavel einer Polizeikontrolle entzogen. Wenig später endete seine Fahrt in einem Wohngebiet mit einem Verkehrsunfall. Vier junge Menschen wurden leicht verletzt, drei geparkte Autos erheblich beschädigt. Der Fahrer versuchte anschließend, zu Fuß zu entkommen, konnte jedoch von Polizeibeamten gestellt werden. Bei einem Atemalkoholtest wurde ein Wert von 1,25 Promille festgestellt. Der Unfall in Velten beschäftigt nun die Verkehrspolizei der Polizeidirektion Nord.
Der Vorfall begann am Donnerstag gegen 23.30 Uhr. Eine Polizeistreife wollte den Wagen des 18-Jährigen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhalten. Nach Angaben der Polizei ignorierte der junge Mann jedoch die Anhaltesignale und fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit davon. Die Beamten folgten dem Fahrzeug durch mehrere Straßen in Velten.
Die Fahrt führte schließlich in das Wohngebiet Am Kuschelhain. Dort versuchte der Autofahrer nach den bisherigen Angaben, sich durch riskante Fahrmanöver der Kontrolle zu entziehen. Im Bereich der Hausnummer 11 verlor er die Kontrolle über seinen Wagen. Das Fahrzeug prallte gegen drei abgestellte Autos und einen Baum.
Bei dem Unfall wurden die geparkten Fahrzeuge erheblich beschädigt. Der Wagen des 18-Jährigen, ein Alfa Romeo, wurde ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst rückten zur Unfallstelle aus. Die Einsatzkräfte versorgten die Insassen und begannen mit der Aufnahme der Schäden.
Wie schnell der Autofahrer unmittelbar vor dem Zusammenstoß unterwegs war, ist bislang nicht bekannt. Auch zur genauen Abfolge der Kollisionen liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse vor.
Zum Unfallzeitpunkt befanden sich nach den übereinstimmenden Angaben von Polizei und dpa insgesamt fünf Personen im Fahrzeug. Neben dem 18 Jahre alten Fahrer waren vier weitere junge Erwachsene an Bord. Bei ihnen handelt es sich um zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren.
Alle vier Mitfahrer erlitten leichte Verletzungen. Rettungskräfte behandelten sie zunächst am Unfallort und brachten sie anschließend zur weiteren Untersuchung und Versorgung in Krankenhäuser nach Hennigsdorf und Oranienburg. Hinweise auf lebensgefährliche Verletzungen gab es zunächst nicht.
Der Autofahrer blieb nach den bisherigen Angaben offenbar ohne schwerwiegende Verletzungen. Unmittelbar nach dem Zusammenstoß verließ er sein Fahrzeug und entfernte sich zu Fuß vom Unfallort. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf und konnten den 18-Jährigen kurze Zeit später in der Nähe stellen.
Unklar blieb zunächst, ob einzelne Verletzte noch am Freitag aus den Krankenhäusern entlassen werden konnten. Über mögliche spätere Veränderungen ihres Gesundheitszustands lagen keine Angaben vor.
Bei der anschließenden Überprüfung des jungen Fahrers ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,25 Promille. Aufgrund dieses Ergebnisses wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der 18-Jährige wurde dafür unter Polizeibegleitung in ein Krankenhaus gebracht. Außerdem stellten die Beamten seinen Führerschein sicher.
Der Fall ist auch wegen des Alters des Fahrers von rechtlicher Bedeutung. In Deutschland gilt für Kraftfahrer unter 21 Jahren ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Dieselbe Regelung betrifft Personen, die sich noch in der Führerscheinprobezeit befinden. Ob der 18-Jährige bereits seine zweijährige Probezeit absolvierte, war zunächst nicht abschließend geklärt. Für das altersabhängige Alkoholverbot ist diese Frage allerdings nicht entscheidend.
Bei Kraftfahrern gilt ein Blutalkoholwert ab 1,1 Promille grundsätzlich als Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Ein solcher Wert kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Entscheidend ist dabei die gesicherte Feststellung der Alkoholisierung. Das Ergebnis des angeordneten Bluttests stand zunächst noch aus.
Ob und in welchem Umfang die mögliche Alkoholisierung zum Unfall beitrug, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Auch die Gründe für die Flucht vor der Polizeikontrolle waren zunächst nicht geklärt.
Die Verkehrspolizei der Polizeidirektion Nord übernahm die weitere Untersuchung des Unfalls. Dabei geht es unter anderem um den Fahrtverlauf, die Geschwindigkeit sowie die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Auch die Umstände der Flucht und das Verhalten des 18-Jährigen werden geprüft.
Bei der Untersuchung des Unfallwagens fanden die Einsatzkräfte nach Angaben der Märkischen Allgemeinen zudem ein unzulässiges Blitzerwarngerät und verbotene Feuerwerkskörper. Ob daraus weitere rechtliche Konsequenzen entstehen, hängt von den Ergebnissen der Ermittlungen ab.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens konnte zunächst nicht beziffert werden. Neben dem Unfallfahrzeug waren drei am Straßenrand abgestellte Wagen betroffen. Der Alfa Romeo wurde von der Polizei sichergestellt.
Der Verkehrsunfall ereignete sich in einer Wohnstraße und nicht auf einer der größeren Verbindungsstraßen im Landkreis Oberhavel. Für die Unfallaufnahme und die Versorgung der Verletzten waren mehrere Einsatzkräfte vor Ort. Konkrete Angaben über mögliche zeitweise Straßensperrungen und deren Dauer lagen zunächst nicht vor.
Auch eine abschließende Bewertung der möglichen Verkehrsverstöße stand noch aus. Die weiteren Untersuchungen müssen unter anderem klären, welche Bedeutung der gemessene Alkoholwert, die Fahrweise und der Ablauf der Kollision für das Unfallgeschehen hatten.
Fest steht, dass die nächtliche Fahrt mit vier verletzten Mitfahrern und mehreren beschädigten Autos endete. Der 18-Jährige konnte noch am Unfallort beziehungsweise in dessen unmittelbarer Umgebung von der Polizei gestellt werden. Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.
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