
Volkswagen hat mehrere zentrale Tarifverträge seines Haustarifs zum 31. Dezember 2026 gekündigt. Damit eröffnet der Autobauer wenige Monate nach Beginn einer neuen Tarifrunde einen weitreichenden Konflikt mit IG Metall und Betriebsrat über Arbeitsbedingungen und Kosten. Nach Angaben der Gewerkschaft betrifft der Schritt zehn Tarifverträge beziehungsweise tarifliche Regelungen. Volkswagen selbst spricht von verschiedenen Verträgen, ohne eine genaue Zahl zu nennen. Für die Beschäftigten ändern sich die Bedingungen zunächst nicht, weil gekündigte tarifliche Regelungen nachwirken können.
Die Kündigung der Volkswagen Haustarifverträge betrifft nach der von der IG Metall veröffentlichten Aufstellung unter anderem den Entgelttarifvertrag, den Manteltarifvertrag und den Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung. Hinzu kommen Regelungen über tarifliche Zulagen, eine Zusatzvergütung, Leistungs- und Personalbemessung sowie besondere Arbeitszeiten. Gekündigt wurden außerdem Teile des Ausbildungstarifvertrags und zwei Tarifverträge für Beschäftigte mit Spezialisten- oder Führungsfunktionen im sogenannten TarifPlus.
Volkswagen begründet den Schritt mit dem wirtschaftlichen Druck auf die Autoindustrie und das eigene Geschäft. Das Unternehmen verweist auf geopolitische Spannungen, Handelsbarrieren und einen verschärften Wettbewerb, insbesondere durch chinesische Hersteller. Mit den Kündigungen wolle Volkswagen Spielraum für neue Verhandlungen über tarifliche Regelungen schaffen, die aus Sicht des Konzerns angesichts des Kostendrucks angepasst werden müssten.
Personalvorstand Arne Meiswinkel erklärte, das wirtschaftliche Umfeld habe sich in den vergangenen 18 Monaten erheblich verschärft. Volkswagen müsse seine Kosten weiter reduzieren und seine Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Gleichzeitig weist das Unternehmen die Forderung der IG Metall nach fünf Prozent mehr Entgelt bei zwölf Monaten Laufzeit zurück. Diese Forderung hatte die Tarifkommission wenige Tage zuvor für die bevorstehende Tarifrunde beschlossen.
Die Verhandlungen betreffen einen der größten Firmentarife Deutschlands. Der Volkswagen Haustarif gilt für rund 130.000 Beschäftigte an Standorten wie Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel sowie an den sächsischen VW-Standorten Chemnitz, Dresden und Zwickau.
Nicht von den aktuellen Kündigungen betroffen ist der Zukunftstarifvertrag mit der darin verankerten Beschäftigungssicherung. Volkswagen und IG Metall betonen übereinstimmend, dass diese Vereinbarung weiter gilt. Sie sichert Beschäftigung bis Ende 2030. Die aktuellen Kündigungen heben diese Regelung nicht auf.
Der Zukunftstarifvertrag geht auf die Ende 2024 geschlossene Vereinbarung „Zukunft Volkswagen“ zurück. Damals verständigten sich Unternehmen, Betriebsrat und IG Metall unter anderem auf einen sozialverträglichen Abbau von mehr als 35.000 Stellen an den deutschen Volkswagen-Standorten bis 2030. Zugleich sollten die tariflichen Maßnahmen die Arbeitskosten um jährlich rund 1,5 Milliarden Euro reduzieren. Volkswagen plante außerdem eine Verringerung der technischen Produktionskapazität seiner deutschen Werke um 734.000 Fahrzeuge.
Zu der Vereinbarung gehört eine Revisionsklausel für den Fall, dass sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen wesentlich verändern. Sowohl die IG Metall als auch Volkswagen haben diese Klausel inzwischen gezogen. Vertreter beider Seiten kamen deshalb am Mittwoch in Hannover zu Gesprächen zusammen. Weitere Gespräche sind für die zweite Oktoberhälfte vorgesehen.
Die IG Metall lehnt weitere Einschnitte bei den tariflichen Leistungen ab. Bezirksleiter und VW-Verhandlungsführer Thorsten Gröger wirft dem Unternehmen vor, zusätzliche Belastungen auf die Belegschaft verlagern zu wollen. Die Gewerkschaft verweist darauf, dass die Beschäftigten bereits mit der Vereinbarung von 2024 finanzielle Beiträge zur Kostensenkung übernommen hätten.
Auch Gesamtbetriebsratschefin Daniela Cavallo kündigte eine harte Auseinandersetzung an. Aus ihrer Sicht waren die Zugeständnisse aus dem Jahr 2024 bereits weitreichend. Weitere Einschnitte bei tariflichen Leistungen lehnt die Arbeitnehmervertretung ab. Cavallo rechnet deshalb mit einem schweren Tarifkonflikt zum Jahreswechsel.
Besonders weitreichend ist die Kündigung des Manteltarifvertrags. Dort sind nach Angaben der Gewerkschaft unter anderem Arbeitszeit, tarifliche Urlaubsansprüche sowie Schutzregelungen für ältere Beschäftigte und Menschen geregelt, die ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Teile des Ausbildungstarifvertrags betreffen zudem die Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden.
Unmittelbar mit dem Jahresende fallen die bislang geltenden Bedingungen nicht automatisch weg. Volkswagen weist darauf hin, dass die gekündigten Tarifverträge nach den gesetzlichen Regeln nachwirken. Damit ändern sich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zunächst nicht allein aufgrund der Kündigungen. Wie einzelne Regelungen anschließend ausgestaltet werden, soll Gegenstand der Tarifverhandlungen sein.
Die Friedenspflicht in der Volkswagen-Tarifrunde endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind damit grundsätzlich auch Warnstreiks zur Durchsetzung tariflicher Forderungen möglich. Die IG Metall hat bereits angekündigt, die Wiedereinsetzung beziehungsweise Neuvereinbarung der gekündigten Regelungen zum Gegenstand der Auseinandersetzung zu machen.
Damit treffen zum Jahreswechsel zwei zentrale Konfliktlinien aufeinander. Volkswagen will weitere Kostensenkungen erreichen und bestehende tarifliche Regelungen verändern. IG Metall und Betriebsrat wollen dagegen wesentliche Leistungen des Haustarifs erhalten und verlangen zugleich eine klare Perspektive für die deutschen Standorte. Die nächsten Verhandlungen dürften darüber entscheiden, welche der gekündigten Regelungen in neuer Form fortgeführt werden.






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