
Die deutsche Getränkeindustrie hat 2025 weniger zuckerhaltige Erfrischungsgetränke hergestellt als im Vorjahr. Gleichzeitig nahm die Produktion kalorienreduzierter Limonaden und von Mineralwasser zu. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die am Dienstag, 3. November 2026, veröffentlicht wurden. Die Entwicklung fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorbereitet.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2025 in Deutschland rund 7,42 Milliarden Liter zuckerhaltige Cola, Limonaden und andere Erfrischungsgetränke hergestellt. Im Jahr 2024 waren es noch knapp 7,74 Milliarden Liter gewesen. Die Produktionsmenge ging damit innerhalb eines Jahres um 4,1 Prozent zurück.
Umgerechnet auf die Bevölkerung entsprach die Herstellung im vergangenen Jahr rund 89 Litern je Einwohner. Ein Jahr zuvor lag dieser rechnerische Wert bei knapp 93 Litern. Die Differenz entspricht insgesamt rund 320 Millionen Litern.
In der Statistik werden neben klassischen Cola- und Limonadengetränken unter anderem Fruchtschorlen, aromatisierte Wassergetränke und Energydrinks berücksichtigt. Die Zahlen erfassen Betriebe von Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit mindestens 20 Beschäftigten.
Die ausgewiesenen Pro-Kopf-Mengen beschreiben die inländische Herstellung im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Sie sind nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch pro Person gleichzusetzen. Dafür müssten unter anderem Einfuhren und Ausfuhren berücksichtigt werden. Auch die Gründe für den Produktionsrückgang lassen sich aus den Zahlen allein nicht bestimmen.
Während die Produktion zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke zurückging, stellten die Unternehmen mehr kalorienreduzierte Alternativen her. Die Produktionsmenge sogenannter Light-Getränke stieg von 1,53 Milliarden Litern im Jahr 2024 auf 1,61 Milliarden Liter im Jahr 2025. Das entspricht einem Zuwachs von 5,1 Prozent.
Rechnerisch wurden damit gut 19 Liter kalorienreduzierter Cola und Limonade je Einwohner produziert. Im Vorjahr waren es gut 18 Liter gewesen.
Trotz dieser gegenläufigen Entwicklung bleibt die Herstellung zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke erheblich umfangreicher. Die Produktionsmenge lag 2025 mehr als viermal so hoch wie bei den erfassten Light-Produkten.
Auch Mineralwasser verzeichnete einen Zuwachs. Die Produktion von Mineral-, Tafel- und Heilwasser erhöhte sich um 2,7 Prozent auf knapp 13,07 Milliarden Liter. Im Jahr zuvor waren es 12,72 Milliarden Liter gewesen. Mit rechnerisch knapp 157 Litern je Einwohner lag die Wasserproduktion deutlich über den Mengen der anderen untersuchten Getränkekategorien.
Die neuen Produktionszahlen erscheinen wenige Wochen nach einer Entscheidung der Bundesregierung zur Besteuerung gesüßter Getränke. Am 14. Oktober 2026 beschloss das Bundeskabinett einen Regelungsvorschlag für die Einführung einer Zuckergetränkesteuer. Die Abgabe soll nach den aktuellen Regierungsplänen am 1. Juli 2027 eingeführt werden. Zuvor war eine Einführung im Jahr 2028 vorgesehen.
Geplant ist eine gestaffelte Verbrauchsteuer, deren Höhe vom Zuckergehalt abhängt. Bei Getränken mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter anfallen. Ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 32 Cent vorgesehen.
Betroffen wären beispielsweise zuckerhaltige Limonaden, Eistees, Energydrinks und bestimmte Fruchtgetränke. Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen sollen ausgenommen bleiben. Auch für Getränke mit Süßungsmitteln ohne entsprechenden Zuckergehalt ist keine zusätzliche Besteuerung vorgesehen.
Mit der Abgabe verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele. Einerseits sollen Hersteller einen finanziellen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu verringern. Andererseits sollen zusätzliche Steuereinnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass die steuerliche Belastung zumindest teilweise an Verbraucher weitergegeben wird. Die tatsächlichen Verkaufspreise bestimmen jedoch weiterhin die Unternehmen. Eine endgültige gesetzliche Regelung lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Produktionszahlen noch nicht vor.
Deutschland würde mit einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke einem international verbreiteten Modell folgen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erhoben im Jahr 2024 weltweit 116 Staaten eine entsprechende Verbrauchsteuer auf mindestens eine Kategorie gesüßter Getränke. Dazu gehören unter anderem Frankreich, Polen, Großbritannien und Südafrika.
Ein häufig genanntes Beispiel ist Großbritannien. Dort gilt seit April 2018 eine Herstellerabgabe auf bestimmte zuckerhaltige Erfrischungsgetränke. Ihre Höhe richtet sich nach dem Zuckergehalt der Produkte.
Auswertungen der britischen Gesundheitsbehörden zeigen, dass der durchschnittliche, nach Verkaufsmenge gewichtete Zuckergehalt der von der Abgabe erfassten Getränke zwischen 2015 und 2024 um 47,4 Prozent zurückging. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass steuerliche Anreize Veränderungen bei Rezepturen fördern können.
Die deutsche Produktionsstatistik erlaubt dagegen noch keine Aussage darüber, ob sich der durchschnittliche Zuckergehalt der hierzulande hergestellten Getränke entsprechend verändert hat. Eine geringere Produktionsmenge zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke ist nicht automatisch mit einer gleich großen Verringerung der insgesamt enthaltenen Zuckermenge verbunden.
Die Diskussion über eine Zuckersteuer steht im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums. Dazu gehören ein erhöhtes Risiko für Übergewicht, Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Nach Daten der WHO waren 2024 in Deutschland 60,6 Prozent der Erwachsenen übergewichtig. Bei 24,5 Prozent lag eine Adipositas vor. Unter Kindern und Jugendlichen zwischen fünf und 19 Jahren waren 25,1 Prozent übergewichtig und 9,6 Prozent von Adipositas betroffen.
Die Werte lagen über dem weltweiten Durchschnitt. Global waren 2024 nach Angaben der WHO 45,2 Prozent der Erwachsenen und 19,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen übergewichtig. Die Entwicklung hängt allerdings mit verschiedenen Faktoren zusammen, darunter Ernährung, Bewegung und weitere Lebensbedingungen. Aus den Angaben lässt sich nicht ableiten, welcher Anteil des Übergewichts allein auf zuckerhaltige Getränke zurückzuführen ist.
Die Bundesregierung verweist bei ihren Steuerplänen auf mögliche langfristige Einsparungen im Gesundheitssystem. Nach ihrer Darstellung verursachen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem erhöhten Konsum gesüßter Getränke jährliche Versorgungskosten von mehr als zwei Milliarden Euro. Diese Angabe ist eine gesundheitspolitische Kostenschätzung und keine aus den aktuellen Produktionszahlen abgeleitete Berechnung.
Die Entwicklung im Jahr 2025 zeigt, dass die Herstellung zuckerhaltiger Getränke bereits vor der geplanten Besteuerung zurückging. Gleichzeitig stiegen die Produktionsmengen kalorienreduzierter Erfrischungsgetränke und von Mineralwasser.
Ob sich diese Veränderungen in den kommenden Jahren fortsetzen, lässt sich aus einem einzelnen Jahresvergleich nicht ableiten. Ebenso wenig zeigen die Produktionsdaten, ob Unternehmen ihre Rezepturen verändert haben oder Verbraucher tatsächlich weniger Zucker über Getränke aufnehmen.
Die geplante Steuer würde zusätzlich an der Zusammensetzung der Getränke ansetzen. Während die Destatis-Statistik die hergestellten Liter erfasst, soll die Abgabe Hersteller vor allem dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte unter die vorgesehenen Steuergrenzen zu senken.
Damit stehen zwei unterschiedliche Entwicklungen im Mittelpunkt: eine bereits messbare Veränderung der industriellen Produktion und eine geplante staatliche Maßnahme, deren Auswirkungen auf den deutschen Getränkemarkt noch nicht feststehen.
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