Zuckersteuer und Plastiksteuer: Breites Wirtschaftsbündnis stellt sich gegen die Pläne der Bundesregierung

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Symbolbild mit KI erstellt

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Mehr als 40 Verbände der deutschen Ernährungs- und Lebensmittelwirtschaft fordern einen Stopp der geplanten Zuckersteuer und Plastiksteuer. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 28. Oktober 2026 kritisieren sie zusätzliche Kosten, bürokratische Pflichten und mögliche Wettbewerbsnachteile. Die Bundesregierung verfolgt mit beiden Vorhaben unterschiedliche Ziele: Die Zuckergetränkesteuer soll den Konsum stark gesüßter Getränke reduzieren und die Krankenversicherung finanziell stabilisieren. Die Plastiksteuer soll den Verbrauch von Kunststoffverpackungen verringern und zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt schaffen.

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Lebensmittelwirtschaft fordert Verzicht auf beide Steuern

Die Forderung kommt von einem breiten Bündnis, dem unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, der Lebensmittelverband Deutschland, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und der Bundesverband der Systemgastronomie angehören. Auch Vertreter der Getränkeindustrie, der Zuckerwirtschaft, des Lebensmittelhandels und weiterer Branchen haben die Erklärung unterzeichnet.

Die Organisationen kritisieren, dass die Bundesregierung die Einführung neuer Steuern vorantreibe, obwohl sie zugleich Bürokratieabbau, wirtschaftliche Entlastungen und bessere Investitionsbedingungen angekündigt habe. Nach Auffassung der Verbände würden beide Steuern zusätzliche Verwaltungsverfahren erforderlich machen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigen.

Besonders deutlich fällt die Kritik an der vorgesehenen Erhebung der Zuckergetränkesteuer aus. Nach Darstellung der Verbände orientiert sich das geplante Verfahren an der Besteuerung von Bier. Für Getränkehersteller könne dies bedeuten, dass sie neue steuerliche Abläufe organisieren, Lagerbestände gesondert dokumentieren und ihre Produktionssysteme anpassen müssten.

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Die Unterzeichner verlangen deshalb nicht nur, beide Vorhaben aufzugeben. Sie fordern zugleich eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen und eine stärkere Beteiligung der betroffenen Unternehmen am Gesetzgebungsverfahren.

Zuckersteuer soll ab Juli 2027 gelten

Bei der Zuckergetränkesteuer hat die Bundesregierung bereits einen konkreten Regelungsvorschlag beschlossen. Das Bundeskabinett verständigte sich am 14. Oktober 2026 auf ein zweistufiges Modell, das ab dem 1. Juli 2027 gelten soll.

Demnach werden Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens fünf und weniger als acht Gramm pro 100 Milliliter mit 26 Cent je Liter besteuert. Ab acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen 32 Cent je Liter fällig werden.

Betroffen wären beispielsweise Cola, Limonaden, Eistees und Energydrinks. Auch gesüßte Fruchtgetränke sowie bestimmte Sirupe und Konzentrate sollen erfasst werden. Ausgenommen bleiben unter anderem reine Fruchtsäfte, Milch und pflanzliche Milchalternativen sowie Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind.

Für kleinere, unabhängige Hersteller sieht die Bundesregierung Ausnahmen vor. Angestrebt wird eine Befreiung für Betriebe mit einer Jahresproduktion von höchstens einer Million Litern. Diese Regelung benötigt allerdings eine Genehmigung der Europäischen Kommission.

Bundesregierung erwartet Hunderte Millionen Euro Einnahmen

Mit der Zuckersteuer verbindet die Bundesregierung gesundheitspolitische und finanzielle Ziele. Hersteller sollen einen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Gleichzeitig soll die Abgabe zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.

Nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden für 2027 Einnahmen von rund 690 Millionen Euro erwartet. Für 2028 liegt die Prognose bei etwa 925 Millionen Euro. Dabei seien mögliche Veränderungen des Kaufverhaltens und Anpassungen der Rezepturen bereits berücksichtigt.

Die Bundesregierung beziffert die jährlichen Gesundheitskosten im Zusammenhang mit übermäßigem Zuckerkonsum beziehungsweise zuckerhaltigen Getränken auf mehr als zwei Milliarden Euro. Langfristig sollen weniger ernährungsbedingte Erkrankungen entstehen und dadurch Behandlungskosten sinken.

Für Verbraucher könnten Getränke mit entsprechend hohem Zuckergehalt teurer werden. Die Regierung geht davon aus, dass Hersteller die steuerliche Belastung zumindest teilweise über die Verkaufspreise weitergeben. Wie stark die Preise tatsächlich steigen, hängt allerdings von den Entscheidungen der Unternehmen und des Handels ab.

Der Kabinettsbeschluss ist noch kein endgültiges Gesetz. Die Bundesregierung hat eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen, die über die Koalitionsfraktionen in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll.

Plastiksteuer: 550 Euro pro Tonne Kunststoff vorgesehen

Auch bei der geplanten nationalen Plastiksteuer stehen erhebliche finanzielle Auswirkungen im Raum. Nach den Anfang Oktober bekannt gewordenen Entwurfsplänen sollen ab Juli 2027 grundsätzlich 550 Euro je Tonne Kunststoff in bestimmten Verpackungen erhoben werden. Das entspricht 55 Cent pro Kilogramm.

Erfasst werden sollen Kunststoffverpackungen und Folien sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mindestens fünf Prozent. Die Steuer soll bei der Herstellung beziehungsweise beim Verbringen oder Import entsprechender Verpackungen ansetzen.

Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff sind Entlastungen vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Ausnahmen ist allerdings noch Gegenstand der Planungen.

Nach den bislang bekannt gewordenen Berechnungen könnte die Steuer im zweiten Halbjahr 2027 rund 805 Millionen Euro einbringen. Ab 2028 werden Einnahmen von knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich erwartet. Diese Beträge stammen aus dem diskutierten Entwurfsstand und sind keine bereits gesicherten Staatseinnahmen.

Anders als bei der Zuckersteuer war die konkrete Ausgestaltung der Plastiksteuer am 30. Oktober noch nicht abschließend im Kabinett beschlossen. Die Bundesregierung hatte am 19. Oktober erklärt, das Vorhaben solle ein reguläres Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Inzwischen gibt es jedoch erneut Kritik am vorgesehenen Vorgehen. Ein weiteres Verbändebündnis fordert in einem Schreiben vom 29. Oktober, eine nach seinen Informationen für den 4. November geplante Kabinettsberatung zur Plastiksteuer abzusagen. Die Verbände befürchten, dass die Regelung kurzfristig in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 aufgenommen werden könnte. Eine offizielle Bestätigung dieses konkreten Ablaufs lag zunächst nicht vor.

Deutschland zahlt bereits eine Plastikabgabe an die EU

Die geplante nationale Steuer ist von einer bereits bestehenden europäischen Regelung zu unterscheiden.

Seit Januar 2021 leisten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Beitrag zum EU-Haushalt, dessen Höhe sich nach dem nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfall richtet. Der Berechnungssatz beträgt 80 Cent je Kilogramm.

Diese Abgabe wird von den Mitgliedstaaten getragen und nicht unmittelbar von Herstellern oder Verbrauchern erhoben. Deutschland finanziert seinen Beitrag bislang aus dem Bundeshaushalt.

Eine nationale Verpackungssteuer würde somit einen anderen Ansatz verfolgen. Unternehmen könnten unmittelbar steuerpflichtig werden, während die Einnahmen dem Bund zufließen würden.

Die Verbände halten eine zusätzliche nationale Steuer für unnötig. Sie verweisen auf bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen der Unternehmen, insbesondere aus dem Verpackungsgesetz, den dualen Entsorgungssystemen und dem Einwegkunststofffonds. Auch die neue europäische Verpackungsverordnung bringe umfangreiche Anforderungen mit sich.

Ärzte und Verbraucherschützer unterstützen die Zuckersteuer

Die Forderungen der Lebensmittelwirtschaft stoßen bei Gesundheitsexperten und Verbraucherschützern auf Widerspruch.

Die Bundesärztekammer hat sich bereits Anfang Oktober für eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Abgabe ausgesprochen. Sie sieht darin ein Instrument, um die Hersteller zu weniger stark gesüßten Produkten zu bewegen und ernährungsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Einigung der Bundesregierung. Seine Vorständin Ramona Pop betonte, dass der gesundheitspolitische Nutzen im Vordergrund stehen müsse. Entscheidend sei, Unternehmen zur Entwicklung zuckerärmerer Produkte zu bewegen.

Kritik äußerten die Verbraucherschützer allerdings an den vorgesehenen Ausnahmen für kleinere Hersteller. Diese könnten nach ihrer Einschätzung die gesundheitspolitische Wirkung der Steuer abschwächen.

Das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten unterstützt ebenfalls das gestaffelte Modell, weil Hersteller durch die unterschiedlichen Steuersätze einen unmittelbaren finanziellen Anreiz zur Verringerung des Zuckergehalts erhalten sollen.

Umweltverbände verlangen wirksamere Regeln gegen Verpackungsmüll

Bei der Plastiksteuer zeigt sich ebenfalls ein anderes Bild als bei den Wirtschaftsverbänden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland bewertet das Ziel, den Einsatz neuer Kunststoffe zu reduzieren, grundsätzlich positiv. Allerdings hält der Verband die bisherige Ausgestaltung für unzureichend.

Nach Auffassung des BUND berücksichtigt der diskutierte Ansatz nicht ausreichend, ob Verpackungen tatsächlich gut recycelbar sind. Auch könnten Unternehmen auf andere Einwegmaterialien wie Papier oder Aluminium ausweichen.

Der Umweltverband fordert deshalb, Mehrwegverpackungen auszunehmen und die Regelung stärker auf die Vermeidung von Verpackungsmüll auszurichten. Zudem sollten Recyclingkunststoffe möglichst von Beginn an begünstigt werden.

Großbritannien zeigt Wirkung einer Zuckerabgabe

Internationale Erfahrungen spielen insbesondere in der Debatte über die Zuckersteuer eine wichtige Rolle.

Großbritannien hat bereits im April 2018 eine gestaffelte Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke eingeführt. Wie bei den deutschen Planungen richtet sich die steuerliche Belastung nach dem Zuckergehalt.

Die britische Regierung verweist auf deutliche Veränderungen bei den betroffenen Getränken. Zwischen 2015 und 2024 sank der verkaufsgewichtete durchschnittliche Zuckergehalt der von der Abgabe erfassten Getränke nach offiziellen Berechnungen um rund 47 Prozent.

Ein erheblicher Teil dieser Entwicklung ist auf veränderte Rezepturen zurückzuführen. Zahlreiche Hersteller senkten den Zuckergehalt ihrer Produkte unter die relevante Steuergrenze.

Die Entwicklung gilt als Hinweis darauf, dass eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Steuer das Produktangebot verändern kann. Sie bedeutet allerdings nicht, dass eine entsprechende Abgabe sämtliche ernährungsbedingten Gesundheitsprobleme lösen könnte.

Auch weltweit sind solche Instrumente verbreitet. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation erheben inzwischen mindestens 116 Staaten nationale Verbrauchsteuern auf mindestens eine Kategorie zuckergesüßter Getränke. Die konkrete Ausgestaltung und Höhe unterscheiden sich erheblich.

Entscheidung über beide Steuern noch offen

Die Bundesregierung steht damit vor zwei unterschiedlichen Gesetzgebungsvorhaben. Bei der Zuckergetränkesteuer liegt ein vom Kabinett gebilligter Regelungsvorschlag mit konkreten Steuersätzen, einem Starttermin und Einnahmeerwartungen vor.

Bei der Plastiksteuer sind ebenfalls konkrete Beträge und Einnahmeprognosen bekannt. Das Verfahren ist allerdings weniger weit fortgeschritten.

Die Lebensmittelwirtschaft lehnt beide Vorhaben ab und verlangt, zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Gesundheits- und Umweltverbände unterstützen dagegen finanzielle Anreize, die einen geringeren Zuckerkonsum und weniger Kunststoffverpackungen fördern sollen.

Ob und in welcher Form die beiden Steuern zum 1. Juli 2027 tatsächlich eingeführt werden, hängt von den weiteren Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren ab.

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