
Eine neue Untersuchung der Landesanstalt für Medien NRW zeigt, dass Kinder und Jugendliche WhatsApp zunehmend ähnlich wie klassische soziale Netzwerke verwenden. Auch in Münster dürfte diese Entwicklung relevant sein, weil viele junge Nutzerinnen und Nutzer den Messenger als Ersatz für andere Plattformen nutzen.
Für die Studie wurden laut Mitteilung der Medienanstalt 100 von Minderjährigen betriebene WhatsApp-Kanäle untersucht. Zusätzlich wurden Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass besonders Kinder ohne Zugang zu klassischen sozialen Netzwerken eigene Kanäle betreiben. Häufig geschieht das ohne Wissen der Eltern.
Die Untersuchung macht deutlich, dass die sogenannte Kanal-Funktion von WhatsApp den Messenger deutlich verändert hat. Seit ihrer Einführung im Jahr 2023 können Nutzer öffentliche Kanäle erstellen und dort Inhalte veröffentlichen, die weltweit sichtbar sind.
Nach Angaben der Landesanstalt für Medien NRW betreiben zahlreiche Minderjährige solche Kanäle selbst. Dabei veröffentlichen sie regelmäßig Inhalte aus ihrem Alltag. Die Spannweite reicht von persönlichen Einträgen über Hobbys bis zu Lifestyle-Themen. Teilweise berichten Kinder dort sehr offen aus ihrem Leben, etwa mit Beiträgen über Kleidung, Freizeit oder persönliche Erlebnisse.
Da die Kanäle öffentlich auffindbar sind, können ihnen auch Menschen folgen, die die Kinder persönlich nicht kennen. Interaktionen sind in den Kanälen selbst zwar eingeschränkt, weil Nutzer dort nur mit Emojis reagieren oder an Umfragen teilnehmen können. Dennoch versuchen viele Kanalbetreiber, den Austausch zu erweitern. Dazu laden sie ihre Follower über Links in zusätzliche Chatgruppen ein.
Auf diese Weise entstehen Kommunikationsräume, die Funktionen klassischer sozialer Netzwerke ähneln. Laut Studie wird WhatsApp dadurch von vielen Jugendlichen faktisch als Social-Media-Plattform genutzt.
Neben der hohen Nutzung verweist die Studie auch auf mögliche Gefahren. Besonders problematisch kann es werden, wenn Minderjährige persönliche Informationen veröffentlichen oder ihre Telefonnummer öffentlich sichtbar wird.
Nach Angaben der Medienanstalt können solche Informationen Hinweise auf Wohnorte oder regelmäßige Aufenthaltsorte geben. Dadurch besteht das Risiko, dass fremde Erwachsene Kontakt aufnehmen. In solchen Fällen kann es zu sogenanntem Cybergrooming kommen, also zu gezielten Kontaktversuchen mit Minderjährigen im Internet.
Die Untersuchung legt nahe, dass nicht nur Gleichaltrige den Kanälen folgen. Auch Erwachsene gehören offenbar zum Publikum vieler minderjähriger Betreiber. Da Kinder beim Einrichten bestimmter Funktionen ihre Telefonnummer teilen müssen, kann dies zusätzliche Risiken mit sich bringen.
Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW erklärte laut Mitteilung, dass sich digitale Plattformen sehr schnell verändern. Deshalb sei es für Eltern schwierig, die Online-Aktivitäten ihrer Kinder vollständig zu überblicken. Gleichzeitig gelte weiterhin eine einfache Grundregel: Kinder sollten keine persönlichen Daten teilen und vorsichtig im Umgang mit unbekannten Kontakten sein.
WhatsApp gibt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren an. Dennoch nutzen viele jüngere Kinder den Messenger bereits früher.
Die Landesanstalt für Medien NRW empfiehlt Eltern deshalb, frühzeitig über die Nutzung von WhatsApp zu sprechen. Wichtig sei es, gemeinsam Regeln festzulegen und zu klären, welche Inhalte öffentlich geteilt werden dürfen und welche besser privat bleiben.
Insbesondere Informationen über Wohnort, Schule oder regelmäßige Aufenthaltsorte sollten laut Medienanstalt grundsätzlich nicht öffentlich veröffentlicht werden. Auch Fotos oder Videos aus dem Kinderzimmer könnten Rückschlüsse auf persönliche Lebensumstände zulassen.
Um Eltern besser zu informieren, organisiert die Medienanstalt am 17. März 2026 einen digitalen Elternabend zum Thema WhatsApp-Kanäle. Dort soll erläutert werden, wie Kinder den Messenger nutzen und welche Risiken entstehen können.
Auch für Hinweise auf Cybergrooming oder andere problematische Inhalte bietet die Landesanstalt eine Beschwerdestelle an, an die sich Betroffene wenden können.
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