Überkreuz-Lebendnierenspende: Bundesrat billigt Reform – neue Hoffnung für 6.400 Wartende

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Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 einem wichtigen Gesetz zugestimmt, das die Möglichkeiten zur Lebendnierenspende in Deutschland erheblich erweitert. Künftig sind sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden erlaubt – ein Modell, das Tausenden wartenden Patienten neue Hoffnung gibt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits Ende März 2026 verabschiedet.

Was ist eine Überkreuz-Lebendnierenspende?

Bislang durften Nieren unter Lebenden nur an nahestehende Personen gespendet werden – also an Eltern, Geschwister oder Lebensgefährten. Das Problem: Oft passen Spender und Empfänger medizinisch nicht zusammen, etwa wegen einer Blutgruppen- oder Gewebeinkompatibilität. Eine Transplantation war dann nicht möglich.

Die neue Regelung schafft hier Abhilfe: Bei der Überkreuz-Lebendnierenspende werden zwei solcher inkompatiblen Paare zusammengebracht. Paar A spendet an den Empfänger von Paar B – und umgekehrt. Damit können Transplantationen ermöglicht werden, die vorher undenkbar waren. Die Paare müssen sich dabei nicht kennen. Das sogenannte Näheverhältnis zu den jeweiligen Partnern bleibt jedoch weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.

6.400 Menschen warten – 253 starben im letzten Jahr

Die Dringlichkeit dieser Reform zeigt sich in erschreckenden Zahlen: Allein im Jahr 2024 warteten in Deutschland rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere. Die durchschnittliche Wartezeit für eine Niere von einem verstorbenen Spender beträgt bis zu acht Jahre. Im selben Jahr starben 253 Menschen, ohne die benötigte Transplantation erhalten zu haben.

Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern. Durch die Überkreuz-Spende werden deutlich mehr Transplantationen möglich – ohne zusätzliche Risiken für die Spender. Experten begrüßen die Reform als überfälligen Schritt, der in vielen anderen europäischen Ländern längst gängige Praxis ist. Auch das Subsidiarity-Prinzip – wonach Lebendspenden bisher nur als letzter Ausweg galten – wird mit der Reform abgeschafft.

Anonyme Nierenspende jetzt erlaubt

Eine weitere wichtige Neuerung: Ab sofort ist auch die sogenannte anonyme Nierenspende erlaubt. Dabei spendet eine Person ihre Niere an eine ihr völlig unbekannte Person – ohne Einfluss auf die Auswahl des Empfängers. Dieses Modell war in Deutschland bisher verboten.

Um sowohl die Überkreuz-Spende als auch die anonyme Nierenspende professionell zu koordinieren, sieht das Gesetz den Aufbau eines nationalen Programms vor. Eine spezialisierte Stelle übernimmt künftig die Vermittlung und Durchführung dieser komplexen Verfahren.

Schutz für Spender: Beratung und Betreuung werden Pflicht

Das Gesetz legt besonderen Wert auf den Schutz der spendenden Personen. Vor jeder Spende ist eine unabhängige psychosoziale Beratung verpflichtend. Außerdem müssen Spender im Transplantationszentrum während des gesamten Prozesses – vor, während und nach der Spende – individuell betreut werden. Wer nach einer Nierenspende später selbst eine Transplantation benötigt, soll bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt werden.

Ebenfalls neu im Gesetz: Für männliche Kinder und Jugendliche, die sich einer Krebsbehandlung wie Chemotherapie oder Bestrahlung unterziehen müssen, ist die Kryokonservierung von Spermien künftig möglich. Diese Regelung sichert die Fruchtbarkeit junger Patienten für die Zukunft. Darüber hinaus können sogenannte Operationsreste – etwa funktionstüchtige Herzklappen, die bei einer Herztransplantation anfallen – künftig ebenfalls gespendet werden.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Mit der Billigung durch den Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz muss nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Es tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft – voraussichtlich also am 1. Juni oder 1. Juli 2026.

Die Reform ist Teil einer breiteren gesundheitspolitischen Offensive der Bundesregierung. Auch in anderen Bereichen wird nachgebessert: Die GKV-Reform 2026 soll die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren, während die privaten Krankenversicherungsbeiträge 2026 deutlich gestiegen sind. In derselben Bundesratssitzung scheiterte außerdem die steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro an einer fehlenden Mehrheit der Länder.

Quellen: Bundesrat.de – 1065. Sitzung 8. Mai 2026 | Bundesgesundheitsministerium | Bundestag.de

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