
Münster. Das Parken an der Kanalstraße in Münster wird im Sommer neu geordnet. Zwischen Promenade und Rjasanstraße sollen die vorhandenen Parkbuchten künftig eindeutig als Längsparkstände genutzt werden. Damit steht nun fest, wie die Stadt mit einer Situation umgehen will, die im Kreuzviertel seit Jahren für Beschwerden sorgt: Autos stehen dort teils quer oder halb auf dem Gehweg, obwohl die bauliche Anlage auf Längsparken ausgelegt ist.
Die Stadtverwaltung plant die Umsetzung für das dritte Quartal 2026. Konkret soll die Maßnahme in der 28. Kalenderwoche beginnen. Vorgesehen ist ein Vorgehen in zwei Abschnitten. Dafür werden die betroffenen Parkbuchten jeweils für höchstens zwei Tage mit Haltverboten belegt. In dieser Zeit sollen kleinere Instandsetzungsarbeiten erfolgen. Danach werden die Flächen für das Längsparken freigegeben.
Ein zusätzlicher politischer Beschluss ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht erforderlich. Die Prüfung habe ergeben, dass die Neuordnung auf Grundlage der bestehenden Straßenverkehrsregeln erfolgen könne. Es handele sich um eine Aufgabe der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die Parkbuchten seien bereits im Bestand baulich als Längsparkstände angelegt, größere Umbauten seien deshalb nicht nötig.
Der betroffene Abschnitt der Kanalstraße war bereits mehrfach Thema von Bürgeranregungen, Beschwerden und politischen Nachfragen. Im Mittelpunkt steht vor allem die Nutzbarkeit des Gehwegs. Durch aufgesattelt parkende Fahrzeuge wird der Fußweg an mehreren Stellen deutlich eingeengt. Gleichzeitig ragen Fahrzeuge in die Fahrbahn hinein, wodurch sich der Straßenraum verengt.
Für den Verkehr ist das auch deshalb relevant, weil Radfahrende in diesem Bereich auf der Fahrbahn unterwegs sind. Nach Einschätzung der Verwaltung können Rangiermanöver dort eine potenzielle Gefahr darstellen. Auch Begegnungsverkehr wird durch die aktuelle Parksituation erschwert. Die neue Ordnung soll deshalb nicht nur mehr Klarheit schaffen, sondern auch die vorhandene Straßenaufteilung wieder konsequenter durchsetzen.
Angestoßen wurde die Prüfung durch einen gemeinsamen Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Grüne, SPD, Linke und Volt hatten gefordert, das Pkw-Parken an der Kanalstraße zwischen Promenade und Rjasanstraße neu zu ordnen. In dem Antrag wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass Fahrzeuge in mehreren Bereichen quer abgestellt würden und dadurch sowohl in die Straße als auch in den Gehweg hineinragten.
Genannt wurden insbesondere Abschnitte auf Höhe der Hausnummern 10 bis 12, 34 bis 36 sowie 46 bis 62. Die Fraktionen hatten eine Lösung ohne größere bauliche Maßnahmen vorgeschlagen. Markierungen, Beschilderungen und anschließende Kontrollen sollten ausreichen, um die bestehende Parkordnung durchzusetzen. Genau diesen Weg will die Verwaltung nun gehen.
Weil die bisherige Parksituation über viele Jahre gelebte Praxis war, soll die Umstellung nicht kommentarlos erfolgen. Die Stadt plant eine begleitende Information der Öffentlichkeit. Neben einer kurzen Pressemitteilung ist eine Postwurfsendung an die Anliegerinnen und Anlieger des betroffenen Abschnitts vorgesehen.
Zusätzlich sollen in den ersten Wochen mobile Verkehrszeichen auf die geänderte Parkregelung hinweisen. Danach dürfte entscheidend sein, wie konsequent die neue Ordnung kontrolliert wird. Denn der Kern der Maßnahme liegt nicht in einem Umbau der Kanalstraße, sondern in der Durchsetzung einer Regel, die baulich bereits angelegt ist: Parken längs zur Fahrbahn, nicht quer auf Kosten von Gehweg und Straßenraum.
Für das Kreuzviertel ist die Entscheidung mehr als eine technische Korrektur am Straßenrand. Sie betrifft die tägliche Nutzung eines dicht bebauten Viertels, in dem Autos, Fahrräder und Fußverkehr ohnehin um begrenzten Raum konkurrieren. Die Neuordnung an der Kanalstraße zeigt exemplarisch, wie stark Parkgewohnheiten den öffentlichen Raum prägen können.
Die größere Umgestaltung der Kanalstraße zur Fahrradstraße Plus bleibt ein eigenes Thema. Bis dahin setzt die Stadt nun auf eine kurzfristige Lösung: vorhandene Parkbuchten klar markieren, Längsparken freigeben, Anlieger informieren und die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende könnte das bereits spürbare Entlastung bringen.
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