
Nordrhein-Westfalen plant strengere Regeln für das Radfahren im Wald. Nach einem Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Fahren künftig nur noch auf Straßen, Fahrwegen oder ausdrücklich gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Viele schmale Waldpfade könnten damit künftig tabu sein, sofern sie nicht offiziell freigegeben und markiert werden.
Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht, sondern um einen Entwurf. Verbände können dazu Stellung nehmen. Genau deshalb formiert sich bereits Kritik, vor allem aus der Mountainbike-Szene.
Entscheidend ist die Frage, was künftig als Fahrweg gilt. Nach Darstellung des Deutschen Interessenverbands Mountainbike beschreibt der Entwurf Fahrwege als befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. In der Begründung werde zudem auf Wege verwiesen, die grundsätzlich auch von zweispurigen, nicht geländegängigen Fahrzeugen befahren werden können.
Für Mountainbiker wäre das eine deutliche Einschränkung. Viele schmale Pfade, naturfeste Singletrails oder Rückegassen würden dann nicht mehr unter die allgemeine Fahrerlaubnis fallen. Der Verband kritisiert deshalb eine faktische Breitenregel durch die Hintertür.
Das NRW-Landwirtschaftsministerium begründet die geplante Änderung mit dem Schutz von Natur, Waldboden und Tieren. Der Wald solle weiter Erholungsraum bleiben, allerdings auf klar geregelten Wegen. Nach Angaben des Ministeriums verhalte sich der Großteil der Radfahrenden verantwortungsvoll. Es gebe aber auch Fälle, in denen Schäden im Wald entstünden.
Neben der Einschränkung für Fahrräder sind nach den bisherigen Berichten auch strengere Vorgaben für Motorräder, Mofas, Pedelecs und E-Scooter vorgesehen. Zudem sollen Bußgelder und Betretungsverbote ausgeweitet werden können.
Für Münster und das Münsterland hätte eine solche Änderung praktische Folgen. Viele Menschen nutzen Waldgebiete für Sport, Erholung oder kurze Touren mit dem Rad. Wenn nur noch breite Fahrwege und offiziell ausgewiesene Trails erlaubt sind, könnten zahlreiche bislang genutzte Strecken wegfallen.
Die Debatte zeigt zugleich, wie groß der Druck auf die Wälder geworden ist. Spaziergänger, Radfahrer, Reiter, Jogger, Hundebesitzer, Forstwirtschaft, Jagd und Naturschutz teilen sich dieselben Flächen. Die Landesregierung will die Nutzung stärker ordnen. Kritiker befürchten dagegen, dass legale und wohnortnahe Bewegungsangebote im Wald eingeschränkt werden.
Ob die neuen Regeln tatsächlich in dieser Form kommen, ist offen. Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Verfahren. Erst nach der Beteiligung und weiteren Beratungen steht fest, wie das Radfahren im Wald in NRW künftig geregelt wird.
Klar ist aber schon jetzt: Sollte der Entwurf unverändert umgesetzt werden, würde sich das Radfahren im Wald spürbar verändern. Viele schmale Waldwege wären dann nur noch erlaubt, wenn sie offiziell freigegeben und gekennzeichnet sind.
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