Warum Amazon wegen Prime Video vor Gericht steht

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Tech Daily

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Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München beginnt an diesem Dienstag ein Verfahren, das für viele Prime-Kunden in Deutschland Bedeutung haben kann. Die Verbraucherzentrale Sachsen führt eine Sammelklage gegen Amazon. Im Kern geht es um die Frage, ob der Konzern bei Prime Video Werbung einführen durfte, ohne dafür zuvor eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer einzuholen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich der Klage inzwischen knapp 220.000 Menschen angeschlossen. Die Klage richtet sich gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video im Februar 2024. Wer weiterhin ohne Werbeunterbrechungen streamen wollte, sollte dafür zusätzlich 2,99 Euro pro Monat zahlen. Amazon weist die Vorwürfe zurück und beruft sich darauf, die Kundschaft rechtzeitig und rechtmäßig informiert zu haben.

Worum es bei der Prime-Video-Werbung geht

Amazon hatte Anfang 2024 mitgeteilt, dass Prime-Video-Inhalte künftig Werbung enthalten würden. Für Nutzerinnen und Nutzer gab es danach zwei Möglichkeiten: Sie konnten Prime Video weiter mit Werbeeinblendungen nutzen oder eine zusätzliche Gebühr zahlen, um weiterhin werbefrei zu streamen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Aus Sicht der Verbraucherschützer wurde ein laufender Vertrag wesentlich verändert. Die Einführung von Werbung sei nicht nur eine technische Anpassung, sondern betreffe den Kern der bisherigen Leistung. Wer vorher ein Prime-Abo mit werbefreien Videoinhalten genutzt habe, habe nicht automatisch einer schlechteren oder teureren Variante zugestimmt.

Früheres Urteil stärkt die Position der Verbraucherschützer

Bereits im Dezember 2025 hatte das Landgericht München I in einem separaten Verfahren entschieden, dass die Einführung von Werbung bei Prime Video ohne Zustimmung unzulässig war. Dieses Verfahren wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband geführt und zielte auf Unterlassung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht sah in Amazons Vorgehen eine unzulässige Vertragsänderung. Nach der gerichtlichen Bewertung ergab sich aus den Vertragsbedingungen keine ausreichende Grundlage dafür, Werbeunterbrechungen einseitig einzuführen. Für die neue Sammelklage ist dieses Urteil wichtig, ersetzt aber keine Entscheidung über mögliche Erstattungen oder Schadenersatz.

Neue Klage zielt auf Geld für Betroffene

Die jetzt verhandelte Sammelklage verfolgt ein anderes Ziel als das frühere Unterlassungsverfahren. Die Verbraucherzentrale Sachsen will erreichen, dass betroffene Prime-Kunden im Erfolgsfall Geld erhalten. Grundlage ist das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, das Verbandsklagen zugunsten vieler Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht.

Mitmachen können nach Angaben der Verbraucherzentralen Personen, die vor dem 5. Februar 2024 ein kostenpflichtiges Amazon-Prime-Abo hatten. Das gilt sowohl für Kunden, die die Zusatzoption für werbefreies Streaming gebucht haben, als auch für Kunden, die den Aufpreis nicht zahlen und seitdem Werbung sehen. Die Anmeldung erfolgt über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz.

Zwei Amazon-Verfahren dürfen nicht verwechselt werden

Rund um Amazon Prime laufen derzeit zwei unabhängige Sammelklagen. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt wegen der Werbung bei Prime Video. Die Verbraucherzentrale NRW führt ein weiteres Verfahren wegen der Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Jahr 2022.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil beide Verfahren unterschiedliche Sachverhalte betreffen. Bei der Klage aus Sachsen geht es um Werbung und die Zusatzgebühr für werbefreies Streaming. Bei der Klage aus Nordrhein-Westfalen geht es um die damalige Erhöhung der Prime-Preise und die Frage, ob Amazon dafür eine ausreichende vertragliche Grundlage hatte.

Verfahren könnte Signalwirkung für Streaming-Abos haben

Der Streit reicht über Amazon hinaus. Viele digitale Abodienste verändern ihre Angebote nach Vertragsbeginn, etwa durch neue Tarifmodelle, Werbung oder zusätzliche Gebühren. Das Verfahren kann deshalb klären helfen, wie weit Unternehmen bei laufenden Verträgen gehen dürfen und wann eine aktive Zustimmung der Kundschaft erforderlich ist.

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