
Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige festnehmen lassen. Gegen Xuejun C. und Hua S. besteht der dringende Verdacht, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Grundlage der Festnahmen waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2026. Die Beschuldigten wurden am Mittwoch durch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts festgenommen. Sie äußerten sich bis Redaktionsschluss nicht öffentlich zu den Vorwürfen.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts wurden zudem Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht. Weitere Maßnahmen richteten sich gegen zehn Personen, die als Zeugen in Betracht kommen und nicht als tatverdächtig geführt werden. Die Maßnahmen fanden in mehreren Bundesländern statt, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Sie sollen Kontakte zu zahlreichen Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut haben. Dabei ging es nach Darstellung der Bundesanwaltschaft um wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie. Genannt werden insbesondere die Bereiche Luft- und Raumfahrttechnik, Informatik und Künstliche Intelligenz.
Die Beschuldigten sollen sich gegenüber Wissenschaftlern zeitweise als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben. Einzelne Wissenschaftler seien unter dem Vorwand nach China gebracht worden, dort gegen Honorar Vorträge vor zivilem Publikum zu halten. Tatsächlich sollen solche Vorträge vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattgefunden haben.
Die beiden Beschuldigten sollten noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dort sollten ihnen die Haftbefehle eröffnet und über den Vollzug von Untersuchungshaft entschieden werden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Das Verfahren wurde nach Angaben des Generalbundesanwalts in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt.
Der Fall reiht sich in ein sicherheitspolitisch sensibles Feld ein. Deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen arbeiten international eng zusammen. Gleichzeitig warnen Sicherheitsbehörden seit Jahren vor Versuchen ausländischer Nachrichtendienste, über wissenschaftliche Kontakte an Know-how zu gelangen. Der Verdacht der China-Spionage München betrifft dabei sogenannte Dual-Use-Technologien, also Forschung, die zivil genutzt werden kann, aber auch militärisch verwertbar ist.
Ob im konkreten Fall tatsächlich verwertbare Informationen an chinesische Stellen gelangten, war zunächst nicht gesichert. Offiziell bestätigt war zunächst der Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit und der von der Bundesanwaltschaft beschriebene Ablauf. Die genauen Hintergründe blieben zunächst offen.
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