Ausweis aufs Handy: Bundeskabinett bringt Reform auf den Weg

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Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Digitale Identitätengesetz beschlossen und damit eine Reform des Ausweiswesens auf den Weg gebracht. Im Zentrum steht die Einführung der europäischen digitalen Brieftasche, der sogenannten EUDI-Wallet. Bürgerinnen und Bürger sollen sich künftig mit dem Smartphone ausweisen und digitale Nachweise nutzen können. Zugleich enthält der Entwurf Änderungen beim Personalausweis und beim Reisepass, die vor allem Behördengänge verringern sollen.

Die Reform ist allerdings noch nicht geltendes Recht. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetzgebungsverfahren weiterlaufen. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Entwurf befassen, bevor die neuen Regeln nach Verkündung in Kraft treten können. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens war zunächst nicht festgelegt.

Smartphone soll zum digitalen Ausweis werden

Mit der EUDI-Wallet will Deutschland eine digitale Brieftasche für Identitätsnachweise einführen. Die Bundesregierung beschreibt sie als Smartphone-Anwendung, in der persönliche Nachweise gespeichert, verwaltet und validiert werden können. Dazu zählt auch ein digitaler Zwilling des Personalausweises. Später sollen weitere Dokumente wie Führerschein, Geburtsurkunde oder Fahrtickets hinzukommen.

Die Wallet soll zunächst im Januar 2027 in einer ersten Ausbaustufe starten. Vorgesehen sind zu Beginn vor allem Identifizierung und Nachweise. Im Laufe des folgenden Jahres sollen weitere Funktionen hinzukommen, darunter digitales Signieren, pseudonyme Log-ins und Freigaben für Zahlungsvorgänge. Die Nutzung soll kostenlos und freiwillig sein. Analoge Dienste sollen weiter bestehen bleiben.

Europäische Vorgaben treiben die Reform an

Die digitale Brieftasche ist kein rein deutsches Projekt. Die EU hat mit der reformierten eIDAS-Regelung den Rahmen für eine europäische digitale Identität geschaffen. Die Mitgliedstaaten müssen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen bis Ende 2026 mindestens eine Wallet-Lösung bereitstellen. Die Wallet soll öffentliche und private Online-Dienste erleichtern und zugleich den Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle darüber geben, welche Daten sie weitergeben.

Nach Darstellung der Bundesregierung soll die deutsche Wallet für Verwaltungsleistungen, Bankgeschäfte und Online-Verträge genutzt werden können. Damit würden Identitätsprüfungen, die bisher häufig über separate Verfahren laufen, stärker gebündelt. Auch grenzüberschreitende Anwendungen in der Europäischen Union sind vorgesehen.

Keine neue Ausweispflicht für viele Senioren ab 70

Eine besonders alltagsnahe Änderung betrifft ältere Menschen. Personen, die ihren Personalausweis zuletzt im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt haben, sollen diesen künftig unbegrenzt weiterverwenden können. Damit würde die bisherige Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der regulären Gültigkeit entfallen.

Die Regelung soll vor allem unnötige Behördengänge vermeiden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass mit steigendem Lebensalter die Situationen seltener werden, in denen der Ausweis aktiv benötigt wird. Zugleich könne eine Neubeantragung im hohen Alter aufwendig sein. Für Verwaltung und Bürgerämter bedeutet die Änderung eine Entlastung.

Einschränkungen bleiben relevant. Nach dpa-Angaben soll die Weiternutzung vor allem für alltägliche Gebrauchssituationen in Deutschland gedacht sein. Wer innerhalb der EU reist, sollte weiterhin auf einen gültigen Ausweis achten. Außerdem wäre die Online-Funktion bei einem abgelaufenen, weiterverwendeten Ausweis nicht mehr nutzbar.

Wohnort im Reisepass muss nicht mehr umgetragen werden

Auch beim Reisepass ist eine Vereinfachung vorgesehen. Nach einem Umzug soll der im Pass eingetragene Wohnort künftig nicht mehr verpflichtend aktualisiert werden müssen. Eine Änderung soll weiterhin möglich bleiben, aber nicht mehr vorgeschrieben sein. Damit könnten Präsenztermine in Bürgerämtern vermieden werden.

Bisher kann ein Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde dazu führen, dass der Wohnort im Reisepass angepasst werden muss. Der Gesetzentwurf zielt darauf, diesen Verwaltungsaufwand zu verringern. Nach dpa-Angaben wird im Entwurf von rund 1,2 Millionen entfallenden Ummeldungen ausgegangen.

Teil einer größeren Modernisierungsagenda

Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Diese umfasst mehr als 200 Maßnahmen, mit denen Verfahren beschleunigt, Bürokratie abgebaut und staatliche Strukturen effizienter werden sollen. Bereits in der Agenda war vorgesehen, Bürgerinnen und Bürger unter anderem bei Pässen, Ausweisen und digitalen Verwaltungsleistungen zu entlasten.

Für Bürgerinnen und Bürger könnte die Reform spürbar werden, wenn sie tatsächlich in Kraft tritt. Der Ausweis auf dem Smartphone soll digitale Vorgänge vereinfachen. Senioren ab 70 sollen sich den erneuten Gang zum Bürgeramt in vielen Fällen sparen können. Beim Reisepass würde eine Pflicht entfallen, die im Alltag vor allem nach Umzügen zusätzlichen Aufwand verursacht.

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