
Nach dem Überfall auf eine Goldschmiede in Greven hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen einen 26-jährigen Mann aus Wuppertal erhoben. Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei Steinfurt in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Dem Beschuldigten wird besonders schwerer Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann befindet sich bereits in Untersuchungshaft. Das Landgericht Münster muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.
Der Überfall ereignete sich am Dienstag, 3. März 2026, gegen 16.45 Uhr am Niederort in Greven. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden betrat ein zunächst unbekannter Mann maskiert die Goldschmiede. In der Hand soll er eine Pistole gehalten und damit eine Mitarbeiterin bedroht haben.
Anschließend soll der Täter Schmuck aus mehreren Metallkästen in eine Sporttasche geschüttet haben. Danach wurde die Mitarbeiterin nach Darstellung der Ermittler in den hinteren Bereich des Verkaufsraums gezogen. Dort sollen weitere Schmuckstücke entwendet worden sein. Danach flüchtete der Täter.
Nach dem Raub begannen umfangreiche Ermittlungen. Durch Zeugenhinweise und weitere Ermittlungsarbeit ergab sich Ende März ein konkreter Tatverdacht gegen einen 26-jährigen Mann aus Wuppertal.
Der Beschuldigte befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits wegen eines anderen Falls mit Tatort Essen in Untersuchungshaft. In dem Verfahren zum Überfall in Greven erließ die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Münster einen weiteren Haftbefehl gegen ihn. Der Vorwurf lautet besonders schwerer Raub in Tateinheit mit Körperverletzung.
Bei der Vorführung und Verkündung des weiteren Haftbefehls machte der 26-Jährige nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei keine Angaben zu dem Tatvorwurf. Die Staatsanwaltschaft Münster hat inzwischen Anklage beim Landgericht Münster erhoben. Die Anklage datiert auf den 7. Mai 2026.
Zuständig ist die Große Strafkammer des Landgerichts Münster. Sie entscheidet nun darüber, ob die Anklageschrift zugelassen wird und es zu einem Strafprozess kommt.
Auch wenn ein Haftbefehl erlassen und Anklage erhoben wurde, ist der Beschuldigte nicht rechtskräftig verurteilt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
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