
Münster. Das Imam Mahdi Zentrum Münster bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klage des Vereins Fatime Versammlung e. V. gegen die Verbotsverfügung des NRW-Innenministeriums abgewiesen. Der Verein trat auch unter der Bezeichnung Imam Mahdi Zentrum auf und hatte seinen Sitz in Münster.
Das Urteil wurde am 10. Juni 2026 bekanntgegeben. Das OVG NRW entschied, dass das Verbot rechtmäßig war. Die ursprüngliche Verfügung des Innenministeriums stammt aus dem März 2022. Damals wurde der Verein verboten, aufgelöst und jede weitere Tätigkeit untersagt.
Nach Angaben des Gerichts richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Das OVG sieht es als erwiesen an, dass die Fatime Versammlung die Hizb Allah ideologisch und finanziell unterstützt hat. Die Organisation ist in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt.
Für die Entscheidung waren nach Gerichtsangaben mehrere Punkte maßgeblich. Dazu gehörten finanzielle Zuwendungen an das bereits verbotene Waisenkinderprojekt Libanon e. V. Außerdem stellte das OVG persönliche Verbindungen zur Hizb Allah und zum iranischen Regime fest, die bis in die 1990er-Jahre zurückreichen sollen.
Auch Veranstaltungen in den Vereinsräumen wurden in der Begründung berücksichtigt. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden dort Inhalte verbreitet, die die Hizb Allah unterstützten. Maßgeblich war dabei die Bewertung der Aktivitäten zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung im Jahr 2022.
Die Verbotsverfügung untersagte nicht nur die Arbeit des Vereins. Sie verbot auch Ersatzorganisationen, bestimmte Kennzeichen und Internetauftritte. Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen.
Damit bleibt eine Fortsetzung der früheren Vereinsarbeit in Münster-Hiltrup nach aktuellem Stand untersagt. Das OVG hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Verein kann dagegen noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu