Ermittlungen im Vogelpark Niendorf: LKA durchsucht Geschäftsräume

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Der Vogelpark Niendorf in Timmendorfer Strand steht nach einer Durchsuchung durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein im Fokus eines Ermittlungsverfahrens. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft Lübeck und LKA wurden am Dienstag, 9. Juni 2026, Geschäftsräume des Vogelparks durchsucht. Grundlage war ein Beschluss des Amtsgerichts Lübeck.

Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Das Verfahren richtet sich gegen drei Beschuldigte. Ihnen wird vorgeworfen, Tiere geschützter Arten ohne die erforderlichen amtlichen Nachweise erworben, zur Schau gestellt und verkauft zu haben. Bei der Durchsuchung wurden nach Behördenangaben verschiedene Beweismittel sichergestellt. Weitere Auskünfte zum laufenden Verfahren erteilten die Behörden zunächst nicht. Eine Anfrage zur Stellungnahme an die Beschuldigten blieb unbeantwortet. Die Betreiber waren zunächst nicht erreichbar.

Was amtlich bestätigt ist und was offen bleibt

Gesichert ist bislang die Durchsuchung durch das LKA, der Verdacht auf Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, die Zahl von drei Beschuldigten sowie die Sicherstellung von Beweismitteln. Nicht amtlich bestätigt war zunächst, welche Tierarten konkret betroffen sein sollen, welchen Umfang die sichergestellten Unterlagen oder Gegenstände haben und ob sich der Verdacht im weiteren Verfahren erhärtet.

Unklar blieb zunächst auch, ob Tiere beschlagnahmt wurden. Behördliche Angaben dazu lagen zunächst nicht vor. Ebenso offen blieb, welche Folgen das Ermittlungsverfahren kurzfristig für die Versorgung der Tiere und für die Zukunft des Parks hat.

Park war bereits seit Monaten geschlossen

Der Vogelpark Niendorf war schon vor der Durchsuchung in einer angespannten Lage. Auf der Website des Parks heißt es weiterhin, der Vogelpark befinde sich in Winterpause und sei zurzeit geschlossen. Zugleich werden dort rund 1.000 Vögel und etwa 250 Arten genannt. Der Park liegt in Niendorf, einem Ortsteil von Timmendorfer Strand, in der Nähe des Naturschutzgebiets Aalbeek-Niederung.

Nach regionalen Berichten gab es bereits vor der LKA-Maßnahme offene Fragen rund um Genehmigungen, Flächennutzung und die Zukunft des Betriebs. Der Kreis Ostholstein hatte demnach eine Erlaubnis für die Haltung und Zurschaustellung von Tieren in einem zoologischen Garten nicht erteilt. Als Grund wurden unter anderem ungeklärte Voraussetzungen für die gesicherte Nutzung des Geländes genannt.

Bericht über Insolvenz noch nicht behördlich bestätigt

Der NDR berichtete am Mittwochabend, der Park habe nach der Durchsuchung Insolvenz angemeldet. Diese Angabe stützte sich auf eine Aussage des Betreibers gegenüber NDR Schleswig-Holstein. Eine unabhängige behördliche Bestätigung dafür lag zunächst nicht vor.

Nach NDR-Angaben soll nun mit dem Veterinäramt geklärt werden, wie die Versorgung der Tiere gesichert werden kann. Auch diese Frage ist zentral, weil der Vogelpark nach eigenen Angaben eine große Zahl unterschiedlicher Vogelarten beherbergt. Belastbare Angaben zu möglichen finanziellen Folgen, zu einem Insolvenzverfahren oder zu einer möglichen Wiedereröffnung lagen zunächst nicht vor.

Warum der Fall überregional relevant ist

Der Fall reicht über ein lokales Ausflugsziel hinaus, weil es um den Schutz streng geschützter Tierarten und um Nachweispflichten im Umgang mit solchen Tieren geht. Für viele geschützte Arten sind Herkunfts- und Haltungsnachweise vorgeschrieben. Sie sollen nachvollziehbar machen, woher Tiere stammen und ob Haltung, Handel oder Ausstellung rechtlich zulässig sind.

Gerade zoologische Einrichtungen stehen dabei unter besonderer Beobachtung. Sie müssen nicht nur den laufenden Betrieb, sondern auch Dokumentation, Genehmigungen und Tierhaltung rechtssicher organisieren. Im Fall Vogelpark Niendorf gilt bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung. Ob sich der Verdacht bestätigt, müssen die weiteren Ermittlungen klären.

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