
Berlin. Der Verband kommunaler Unternehmen fordert eine gesetzliche Begrenzung der Flächenpachten für Windenergieanlagen im Erneuerbare Energien Gesetz. Der Vorstoß richtet sich gegen stark gestiegene Forderungen von Grundstückseigentümern, die nach Einschätzung des Stadtwerkeverbands neue Windparks verteuern und kommunale Unternehmen im Wettbewerb um geeignete Flächen benachteiligen. Am Freitag wurde die Forderung öffentlich bekräftigt. Der VKU schlägt keinen starren Einheitsdeckel vor, sondern eine rechtssichere Regelung, die regionale Unterschiede berücksichtigt.
Kern der Forderung ist eine Begrenzung der Pachtkosten für Windparks, die über das EEG gefördert werden. Der VKU verweist darauf, dass Pachtzahlungen in die Gebote bei EEG Ausschreibungen einfließen. Werden Flächen zu teuer gesichert, steigt nach dieser Logik auch der Förderbedarf. Seit 2023 wird die EEG Förderung nicht mehr über die frühere EEG Umlage auf der Stromrechnung finanziert, sondern aus dem Bundeshaushalt. Überhöhte Pachten treffen damit nicht unmittelbar als EEG Umlage die Stromkunden, sie belasten aber öffentliche Mittel und können die Gesamtkosten der Energiewende erhöhen.
Der VKU sieht die Ursache vor allem im knappen Angebot geeigneter Flächen und im starken Wettbewerb der Projektierer. In vielen Vergaben, besonders bei öffentlichen Flächen, stehe weiterhin das höchste Pachtangebot im Vordergrund. Qualitative Kriterien wie regionale Wertschöpfung, Bürgerbeteiligung, Realisierungswahrscheinlichkeit oder langfristige Betreiberverantwortung hätten oft weniger Gewicht. Der Verband warnt deshalb vor kurzfristigen Höchstgebotsstrategien. Nach seiner Darstellung können sehr hohe Pachtversprechen später zu Nachverhandlungen, Projektverzögerungen und neuen Flächenausschreibungen führen.
Als eine mögliche Ausgestaltung nennt der VKU eine Pachtobergrenze von drei bis fünf Prozent der jährlichen Gesamterlöse eines Windparks. Ergänzend könnte eine Untergrenze gelten, etwa mindestens der doppelte Wert der landwirtschaftlichen Referenzpacht auf der jeweiligen Fläche. Damit soll verhindert werden, dass Landeigentümer unangemessen benachteiligt werden. Zugleich fordert der Verband, alle geldwerten Leistungen zu erfassen. Dazu zählen nicht nur klassische Pachten, sondern auch Gestattungsentgelte, sogenannte Signing Fees, indirekte Zuwendungen oder Beteiligungsangebote.
Politisch ist die Forderung nicht neu. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte Anlagen begrenzt werden soll. In einer Antwort an den Bundestag erklärte die Bundesregierung Anfang 2026, mögliche Ansätze würden geprüft, die Überlegungen seien aber noch nicht abgeschlossen. Eine konkrete Reaktion des Bundeswirtschaftsministeriums genau auf den VKU Vorstoß vom Freitag war in den geprüften Quellen zunächst nicht dokumentiert.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche arbeitet parallel an der Reform des EEG und am Netzpaket. Auf dem BDEW Kongress hatte sie angekündigt, beide Vorhaben noch vor der Sommerpause ins Kabinett bringen zu wollen. Zugleich hält sie nach Angaben aus der Branche am 80 Prozent Ziel für erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 fest. Die Reform ist auch europäisch relevant, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU Kommission für die EEG Förderung zum Jahresende ausläuft und eine neue Regelung erneut genehmigt werden muss.
Aus der Erneuerbaren Branche kommt grundsätzlich Unterstützung für eine Pachtbegrenzung. Der Bundesverband Erneuerbare Energie bewertet hohe Pachten als Hindernis für den Windenergieausbau und fordert eine zeitnahe Umsetzung einer Obergrenze. Der Bundesverband WindEnergie begrüßt ebenfalls, dass das Thema im Koalitionsvertrag steht, verlangt aber ein Modell mit Augenmaß. Aus BWE Sicht kommt es besonders darauf an, die Begrenzung an die Ausschreibungen zu koppeln und einen praktikablen Kontrollmechanismus zu schaffen.
Für Verbraucher ist die Wirkung indirekt. Ein Pachtdeckel senkt nicht automatisch den Strompreis. Er könnte aber verhindern, dass knappe Flächenrenten über EEG Gebote im Bundeshaushalt landen. Entscheidend bleibt, ob bei Wind Ausschreibungen ausreichend Wettbewerb herrscht. Die Bundesnetzagentur meldete für die Februarrunde 2026 eine starke Überzeichnung. Bei 3.445 Megawatt ausgeschriebener Menge wurden Gebote über 7.858 Megawatt eingereicht. In einem solchen Umfeld können niedrigere Kosten eher in günstigere Zuschlagswerte einfließen.
Der Streit um Windkraftpachten ist auch ein Beispiel für die Kostenfrage der Energiewende in Europa. Deutschland muss seine Förderung so gestalten, dass neue Anlagen wirtschaftlich bleiben, der Ausbau aber nicht durch überhöhte Standortkosten verteuert wird. Die EU Ebene spielt mit, weil Fördermodelle beihilferechtlich genehmigt werden müssen. Für Deutschland ist der Druck besonders groß: Das EEG Ziel liegt bei mindestens 80 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030, bei Windenergie an Land sind bis Ende des Jahrzehnts 115 Gigawatt vorgesehen.
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