
In Münster wird neu darüber diskutiert, wie offen Schulhöfe außerhalb der Unterrichtszeiten bleiben sollen. Der Schulausschuss sollte eigentlich über eine Vorlage beraten, die mehrere sensible Themen bündelt: Videoüberwachung an Schulen, mögliche Zäune, Zugangsbeschränkungen und neue Regeln für einzelne Schulhöfe. Eine Entscheidung fiel jedoch zunächst nicht, weil die Politik weiteren Beratungsbedarf angemeldet hat. Im Kern geht es um eine Abwägung, die für viele Städte typisch ist: Wie lassen sich Sicherheit, Ordnung und Nachbarschaftsschutz mit dem Anspruch verbinden, Schulhöfe als öffentliche Aufenthaltsorte für Kinder und Jugendliche zu erhalten?
Die politische Grundlinie in Münster ist bislang klar: Schulhöfe sollen nach dem Unterricht nicht einfach verschlossene Flächen sein, sondern Kindern und Jugendlichen als Orte zum Spielen und Treffen offenstehen. Die städtische Satzung sieht deshalb vor, dass Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs genutzt werden können, an Schultagen frühestens ab 14 Uhr und längstens bis 21 Uhr.
Gerade weil frei zugängliche Flächen in der Stadt begrenzt sind, stößt eine stärkere Abriegelung auf Vorbehalte. Zugleich wächst der Druck auf die Stadtverwaltung, wenn es Beschwerden aus der Nachbarschaft gibt oder wenn Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeiten wiederholt zweckentfremdet werden. Der Streit dreht sich deshalb weniger um ein schlichtes Ja oder Nein zu offenen Schulhöfen, sondern um die Frage, wann Einschränkungen verhältnismäßig sind.
Besonders deutlich wird der Konflikt am Hansa-Berufskolleg. Dort sieht die Stadtverwaltung nach den vorliegenden Angaben akuten Handlungsbedarf, weil es auf dem Schulgelände und im Umfeld wiederholt zu sicherheitsrelevanten Vorfällen gekommen sein soll. Genannt werden unbefugte Aufenthalte auf Außenflächen, offener Drogenkonsum im Umfeld der Schule sowie die unerlaubte Nutzung von Sporthalle, Waschräumen und Nebenräumen.
Die Verwaltung verweist darauf, dass Kontrollen durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst die Situation bislang nicht ausreichend verbessert hätten. Deshalb steht für das Hansa-Berufskolleg eine Satzungsänderung im Raum, durch die die außerschulische Nutzung des Schulhofs vollständig untersagt werden könnte. Ein solcher Schritt wäre deutlich restriktiver als die bisherige Linie der Stadt und genau deshalb politisch umstritten.
Neben den möglichen Zäunen steht auch die Videoüberwachung an Schulen auf der Tagesordnung. Die Stadtverwaltung bewertet bestehende Kameras als wirksames Instrument gegen Einbrüche, Straftaten und Vandalismus. Bereits überwacht werden Außenbereiche an den Schulzentren Hiltrup, Wolbeck und Kinderhaus sowie an der Melanchthonschule.
Die Verwaltung verweist dabei auf rückläufige Fallzahlen. In Hiltrup sank die Zahl registrierter Straftaten nach städtischen Angaben von 26 Fällen im Jahr 2017 auf drei Vorgänge im Jahr 2025. In Wolbeck ging sie von 15 auf fünf Fälle zurück, am Schulzentrum Kinderhaus wurden nach Einführung der Kameras statt 15 Fällen im Jahr 2023 nur noch zwei Fälle im Jahr 2025 registriert. Neu geplant ist eine Videoüberwachung an der Grundschule Kinderhaus-West, wo die Zahl der Vandalismusfälle von zehn im Jahr 2024 auf 22 im Jahr 2025 gestiegen sein soll.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu