
Münster. Der Streit um den Kreisverkehr an der Von-Esmarch-Straße geht in die nächste Runde. Mit einem Bürgerbegehren will die Initiative „Kreisel statt Ampel“ verhindern, dass der Kreisverkehr zwischen Von-Esmarch-Straße, Busso-Peus-Straße und Roxeler Straße zu einer Ampelkreuzung umgebaut wird. Nach Angaben der Stadt Münster beginnt die Initiative ab Montag, 29. Juni, mit der Sammlung von Unterschriften.
Der Rat der Stadt Münster hatte am 20. Mai mehrheitlich entschieden, die Planung für den Umbau des Kreisverkehrs zu einer Ampelkreuzung wieder aufzunehmen. Hintergrund ist die Verkehrssicherheit: Der Kreisverkehr gilt seit 2018 als Unfallhäufungsstelle. Seitdem wurden dort von der Polizei mehr als 70 Unfälle registriert.
Mit seinem Beschluss folgte der Rat der Empfehlung der Unfallkommission Münster sowie einem Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte. Darin waren alternative Verkehrsführungen geprüft worden.
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die beschlossene Ampelplanung. Die Initiative „Kreisel statt Ampel“ will erreichen, dass die Verkehrssicherheit stattdessen durch eine Optimierung des bestehenden Kreisverkehrs verbessert wird. Zudem soll verhindert werden, dass für den Radverkehr zusätzliche Wartezeiten an Ampeln entstehen.
Vertreten wird die Initiative durch Carsten Cramer, Jerome Schohaus und Raphaela Imort. Sie haben der Stadt mitgeteilt, dass sie am 29. Juni mit der Unterschriftensammlung beginnen.
Damit das Bürgerbegehren weiter geprüft werden kann, müssen die Initiatoren 10.013 gültige Unterschriften sammeln. Die Frist für die Abgabe bei der Stadtverwaltung endet am 25. September 2026. Die Zahl entspricht vier Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten allgemeinen Kommunalwahl in Münster.
Unterschreiben dürfen Deutsche und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Münster wohnen. Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung. Auch Wohnungslose, die sich gewöhnlich in Münster aufhalten, sind unterschriftsberechtigt.
Nach der Einreichung prüft die Verwaltung innerhalb von zwei Monaten, ob die Unterschriften von unterschriftsberechtigten Personen stammen. Auf Grundlage dieses Prüfergebnisses entscheidet der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 9. Dezember über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, muss der Rat erneut entscheiden. Er kann entweder an seinem Beschluss vom 20. Mai festhalten oder diesen aufheben und die Verwaltung stattdessen mit der Planung eines optimierten Kreisverkehrs beauftragen.
Bleibt der Rat bei seiner ursprünglichen Entscheidung für die Ampelplanung, käme es zu einem Bürgerentscheid. Dann könnten die Abstimmungsberechtigten in Münster mit „Ja“ oder „Nein“ über das Anliegen des Bürgerbegehrens abstimmen.
Erfolgreich wäre der Bürgerentscheid nur, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen für die Planung eines optimierten Kreisverkehrs stimmt. Zusätzlich müsste das Quorum erreicht werden: Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten, also 25.031 Personen, müssten den Alternativplan zur Ampelkreuzung unterstützen.
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