
Seit dem 1. Juli 2026 ist der Hundeführerschein Bremen Pflicht. Betroffen sind Menschen, die ab diesem Datum einen Hund neu aufnehmen. Wer seinen Hund schon vorher hatte, muss für dieses Tier grundsätzlich keinen Nachweis nachholen. Eine Ausnahme gilt für Hunde, die bereits als gefährlich eingestuft wurden. Für Münster und Nordrhein-Westfalen ändert sich durch die neue Bremer Regel zunächst nichts. NRW setzt weiter auf ein abgestuftes Modell. Entscheidend sind dort vor allem Größe, Gewicht, Rasse und eine mögliche Einstufung als gefährlicher Hund.
In Bremen muss künftig jeder, der einen Hund neu aufnimmt, seine Sachkunde nachweisen. Die theoretische Prüfung ist vor der Aufnahme des Hundes vorgeschrieben. Die praktische Prüfung folgt innerhalb eines Jahres. Dafür muss der Hund mindestens zwölf Monate alt sein. Wer in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten und die theoretische Prüfung bereits bestanden hat, muss bei einem neuen Hund nur noch den praktischen Teil ablegen. Damit richtet sich die neue Pflicht vor allem an Neuhalter und nicht rückwirkend an alle bisherigen Hundebesitzer.
Die Theorie umfasst 35 Fragen. Dabei geht es um Verhalten, Pflege, Gesundheit, Haltung und Training von Hunden. Zum Bestehen müssen mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. In der praktischen Prüfung steht der Alltag im Mittelpunkt. Geprüft werden unter anderem Leinenführigkeit, Grundkommandos wie „Sitz“, „Bleib“ und Rückruf sowie ein sicherer Umgang mit dem Hund in typischen Situationen. Die Prüfungen dürfen nur von anerkannten Prüfern oder anerkannten Stellen abgenommen werden. Die Liste der zugelassenen Prüfer soll in Bremen fortlaufend aktualisiert werden.
Wer in Bremen einen Hund hält und den vorgeschriebenen Sachkundenachweis nicht vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Hundehaltung untersagt werden, bis die Prüfungen bestanden sind. Der Nachweis muss beim Spaziergang auf Verlangen des Ordnungsamtes vorgezeigt werden können, analog oder digital. Für die praktische Prüfung werden zusätzlich Voraussetzungen genannt. Dazu zählen unter anderem Mikrochip, Impfung und eine Haftpflichtversicherung. Bei der Haftpflicht werden Mindestversicherungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden genannt.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen allgemeinen Hundeführerschein für alle Hundehalter. Für Münster ist vor allem die sogenannte 20/40-Regel wichtig. Sie betrifft Hunde, die ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe erreichen oder mindestens 20 Kilogramm wiegen. Wer einen solchen Hund hält, muss die Haltung anzeigen und mehrere Nachweise erbringen. Dazu gehören Sachkunde, Zuverlässigkeit, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten zusätzliche Vorgaben. NRW setzt damit nicht auf eine allgemeine Pflicht, sondern auf ein abgestuftes System nach Größe, Gewicht und Gefährlichkeit.
Bremen begründet die neue Regel mit Prävention. Hundehalter sollen sich vor der Anschaffung stärker mit Haltung, Erziehung, Körpersprache und möglichen Risiken beschäftigen. Die Innenbehörde verweist darauf, dass Anforderungen an Zeit, Training und Verantwortung unterschätzt werden können. Das könne zu Überforderung, Abgaben ins Tierheim oder gefährlichem Verhalten führen. Hintergrund sind auch registrierte Beißvorfälle. Radio Bremen berichtet von rund 150 Vorfällen zwischen 2021 und 2023, 87 Fällen im Jahr 2024 und 61 Fällen im Jahr 2025. Trotz rückläufiger Zahlen will Bremen mit mehr Sachkunde die Sicherheit erhöhen.
Der Hundeführerschein Deutschland ist kein einheitlich geregelter Bundesnachweis. Rechtlich geht es meist um einen Sachkundenachweis. Die Bundesländer entscheiden selbst, wann Halter eine Prüfung ablegen müssen. Niedersachsen verlangt den Nachweis bereits seit 2013. Dort besteht die Prüfung aus Theorie vor Beginn der Hundehaltung und Praxis innerhalb des ersten Jahres. Bremen folgt nun diesem Modell. Andere Länder verlangen Sachkunde vor allem bei großen Hunden, Listenhunden oder gefährlich eingestuften Hunden. Dadurch unterscheidet sich die Rechtslage je nach Wohnort deutlich.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit keine allgemeine Pflicht wie in Bremen oder Niedersachsen. Nach MDR-Angaben werden Halter dort vor allem dann geprüft, wenn Hunde auffällig geworden sind oder wenn es um gefährliche Hunde beziehungsweise Listenhunde geht. Sachsen und Sachsen-Anhalt sehen derzeit keinen Anlass für strengere Regeln. Das Innenministerium Sachsen-Anhalt erklärte demnach, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass ein allgemeiner Hundeführerschein Beiß- oder sonstige Vorfälle weiter reduzieren würde. In Thüringen spielen Sachkundeprüfung, Wesenstest und besondere Vorgaben vor allem bei gefährlichen Hunden eine Rolle.
Die Diskussion über eine Hundeführerschein Pflicht Bundesländer bleibt damit offen. Befürworter argumentieren, dass viele Probleme nicht beim Hund, sondern beim fehlenden Wissen der Halter entstehen. Ein Sachkundenachweis könne helfen, Verhalten besser zu verstehen und Risiken im Alltag zu verringern. Kritiker halten eine allgemeine Pflicht dagegen für teuer, bürokratisch und nicht ausreichend belegt. Für NRW bedeutet die Bremer Entscheidung zunächst keine Änderung. Der lokale Dreh für Münster bleibt: Bremen verschärft die Regeln für Neuhalter, NRW bleibt beim abgestuften Modell nach Größe, Gewicht und Gefährlichkeit.
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