Parkplatznot im Kreuzviertel: Bewohnerparkzone rückt näher

Münsters neues Konzept zum Parken im öffentlichen Straßenraum zielt auf eine effizientere Raumnutzung und höhere Aufenthaltsqualität. Doch reicht es aus? Ein kritischer Blick. Parkkonzept Münster
Foto: Thomas

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Münster. Im Kreuzviertel könnte im Laufe des Jahres 2027 eine Bewohnerparkzone eingeführt werden. Die Stadt Münster lässt derzeit prüfen, ob der Parkdruck und die Zahl gebietsfremder Langzeitparker die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch den Wegfall zahlreicher Stellplätze an der Kanalstraße und am Lublinring. Das Gutachten soll im Herbst 2026 vorliegen.

Bis zu 75 Stellplätze fallen weg

Durch die Neuordnung des Parkens sollen an der Kanalstraße rund 25 Stellplätze entfallen sein. Seit Anfang Juli 2026 ist zwischen Promenade und Lublinring nur noch das Längsparken in gekennzeichneten Buchten erlaubt. Zuvor standen Autos häufig schräg und teilweise auf den Gehwegen. Die Stadt begründet die Änderung mit mehr Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit.

Weitere rund 40 bis 50 Parkplätze stehen an der Ecke Kanalstraße und Lublinring wegen des Baus eines Regenwasserpumpwerks nicht mehr zur Verfügung. Die Vorbereitungen laufen seit Juni 2026. Der eigentliche Bau soll im März 2027 beginnen und bis 2029 dauern. Die rund 5,2 Millionen Euro teure Anlage soll das Kreuzviertel besser vor Überflutungen bei Starkregen und hohen Wasserständen der Münsterschen Aa schützen.

Gutachten soll Grundlage für Bewohnerparkzone liefern

Die Stadt Münster lässt die Parksituation im Kreuzviertel durch ein Fachgutachten untersuchen. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2026 vorliegen und im ersten Halbjahr 2027 dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität präsentiert werden. Anschließend muss die Politik über das weitere Vorgehen entscheiden.

Das Kreuzviertel war bereits Teil des 2024 beschlossenen Integrierten Parkraumkonzepts. Ursprünglich sollten die Untersuchungen im dritten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Nach dem aktuellen Zeitplan verzögert sich das Verfahren damit um etwa ein Jahr. Eine öffentlich bekannte Begründung für die Verschiebung gibt es bislang nicht.

Hoher Parkdruck muss nachgewiesen werden

Für eine rechtssichere Bewohnerparkzone muss das Gutachten unter anderem einen erheblichen Parkdruck und einen Mangel an privaten Stellplätzen nachweisen. Außerdem wird geprüft, wie viele Stellplätze von gebietsfremden Langzeitparkern genutzt werden.

Nach dem städtischen Konzept gilt eine Auslastung von 80 bis 90 Prozent als kritisch. Eine Parkraumbewirtschaftung wird insbesondere bei einer Auslastung von mindestens 90 Prozent und einem Anteil gebietsfremder Langzeitparker von mindestens 25 Prozent als sinnvoll angesehen.

Bewohnerparkausweis kostet 260 Euro

In Münster gibt es derzeit elf Bewohnerparkzonen. Häufig gilt dort ein Mischprinzip: Anwohner mit Parkausweis dürfen zeitlich unbegrenzt parken, während andere Autofahrer ihr Fahrzeug nur für eine begrenzte Zeit abstellen können. Welche Regelung für das Kreuzviertel infrage kommt, ist noch offen.

Ein Bewohnerparkausweis kostet 260 Euro pro Jahr. Voraussetzung sind unter anderem ein Hauptwohnsitz in der Parkzone und das Fehlen eines privaten Stellplatzes. Einen freien oder fest zugewiesenen Parkplatz garantiert der Ausweis nicht. Eine endgültige Entscheidung über die Bewohnerparkzone im Kreuzviertel ist noch nicht gefallen.

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