Volksverhetzungsprozess in Münster: Mahnwache gegen Neonazi Stefan Wijkamp

Die Polizei hat die Neonazi-Demo in Münster am 5. Juli 2025 gestoppt. Begleitet wurde der Aufzug von lautstarkem Gegenprotest. Nach dem gestoppten Aufmarsch am 5. Juli kündigt die Partei „Die Heimat" Klagen gegen die Polizei und Verwaltung an.
Symbolbild: David Olef

Teilen:

Münster. Vor dem Amtsgericht Münster soll am Freitag, 24. Juli 2026, der Prozess gegen den niederländischen Rechtsextremisten Stefan Wijkamp beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-Jährigen Volksverhetzung vor. Anlass sollen Äußerungen sein, die Wijkamp im vergangenen Sommer bei einer rechtsextremen Demonstration am Münsteraner Hauptbahnhof gemacht hat. Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ hat für den Verhandlungstag eine Mahnwache angemeldet.

Interview bei Neonazi-Aufmarsch steht im Mittelpunkt

Der stellvertretende Leiter des Amtsgerichts Münster, Matthias Bieling, bestätigte gegenüber Medien, dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung erhoben habe. Ausgangspunkt sei ein Interview, das Wijkamp während einer Demonstration am Hauptbahnhof gegeben habe. Die Hauptverhandlung sei für den 24. Juli angesetzt.

Das mutmaßlich strafbare Interview entstand demnach am 19. Juli 2025. In dem öffentlich verbreiteten Video soll Wijkamp Adolf Hitler ausdrücklich verherrlicht haben. Unter anderem soll er erklärt haben, seine „Liebe für Deutschland“ heiße Adolf Hitler. Zudem soll er den nationalsozialistischen Diktator als „Genie“ und als außergewöhnliches „Weltwunder“ bezeichnet haben. Ob diese Aussagen den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, muss nun das Amtsgericht klären.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Wijkamp die Unschuldsvermutung.

Wer ist Stefan Wijkamp?

Stefan Wijkamp stammt aus dem niederländischen Oosterbeek und ist seit vielen Jahren in der niederländischen und deutschen Neonazi-Szene aktiv. In rechtsextremen Kreisen und in Medien wird er wegen seines bewusst an Adolf Hitler angelehnten Erscheinungsbildes als „Holland-Hitler“ bezeichnet.

Wijkamp trat wiederholt bei rechtsextremen Demonstrationen und Veranstaltungen in Deutschland auf. Nach Medienberichten gehörte er zeitweise der inzwischen aufgelösten Neonazi-Partei „Die Rechte“ an und soll auch eine Funktion innerhalb der Partei übernommen haben. Bereits 2017 wurde er bei Parteiveranstaltungen in Dortmund dokumentiert.

Auch in Münster war Wijkamp nicht zum ersten Mal öffentlich in Erscheinung getreten. Eine niederländische Dokumentationsplattform führt ihn als Teilnehmer des rechtsextremen Aufmarsches vom 19. Juli 2025 auf. An dieser Demonstration beteiligten sich demnach etwa 90 Personen.

Frühere Verurteilung in Belgien

Wijkamp stand bereits vor Jahren wegen rechtsextremer Handlungen vor Gericht. Im November 2008 verurteilte ihn ein belgisches Gericht in Hasselt zu einer Geldstrafe von 1.100 Euro. Hintergrund war ein Auftritt bei einer rechtsextremen Veranstaltung auf dem deutschen Soldatenfriedhof in Lommel. Dabei soll Wijkamp unter anderem den Hitlergruß gezeigt und fremdenfeindliche Äußerungen gemacht haben.

Aus der früheren Verurteilung lässt sich allerdings kein Rückschluss auf das aktuelle Verfahren ziehen. Das Amtsgericht Münster muss ausschließlich die ihm jetzt vorgeworfenen Äußerungen bewerten.

Aufmärsche sorgten 2025 für Großeinsatz in Münster

Der Prozess steht im Zusammenhang mit einer Serie rechtsextremer Aufmärsche, die Münster im Sommer 2025 beschäftigten. Am 5. Juli zogen rund 120 Rechtsextremisten durch das Bahnhofsviertel. Etwa 1.100 Menschen beteiligten sich an Gegenprotesten.

Die Polizei unterbrach den rechtsextremen Aufzug zeitweise, weil zahlreiche schwarz-weiß-rote Fahnen und das Auftreten der Teilnehmer nach Einschätzung der Einsatzkräfte an paramilitärische Märsche erinnerten. Insgesamt wurden an diesem Tag 75 Strafanzeigen aufgenommen, die meisten wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.

Zwei Wochen später folgte am 19. Juli ein weiterer Aufmarsch. Für diese Versammlung waren nach damaligen Polizeiangaben rund 100 Rechtsextremisten angemeldet. Ein Verwaltungsgericht bestätigte im Vorfeld einen großen Teil der polizeilichen Auflagen, die unter anderem ein geschlossenes Marschieren verhindern sollten. Bei dieser zweiten Veranstaltung soll das Interview entstanden sein, das nun Gegenstand der Anklage ist.

Mahnwache von 8 bis 14 Uhr vor dem Amtsgericht

Das Münsteraner Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ will den Prozess mit einer Mahnwache begleiten. Die Versammlung ist nach Angaben des Bündnisses für Freitag von 8 bis 14 Uhr vor dem Amtsgericht Münster angemeldet.

Bündnissprecher Carsten Peters erklärte, man wolle vor Ort sichtbar sein, wenn bekannte Neonazis nach Münster kämen. Zugleich solle verhindert werden, dass sich mögliche Unterstützer des Angeklagten vor dem Gericht versammelten. Über kurzfristige Änderungen und weitere Einzelheiten wolle das Bündnis über seine sozialen Netzwerke informieren.

Bereits bei den rechtsextremen Aufmärschen im vergangenen Jahr hatte „Keinen Meter den Nazis“ gemeinsam mit weiteren Gruppen zu Protesten aufgerufen. Beim Aufmarsch am 5. Juli 2025 übertraf die Zahl der Gegendemonstranten die der Rechtsextremisten deutlich.

Bei einer Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafe

Der Volksverhetzungsparagraf erfasst auch die öffentliche Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Voraussetzung ist unter anderem, dass dadurch der öffentliche Frieden in einer Weise gestört wird, die die Würde der Opfer verletzt.

Für eine solche Tat sieht Paragraf 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Ob Wijkamps Äußerungen diese Voraussetzungen erfüllen und in welchem Zusammenhang sie gefallen sind, wird im Mittelpunkt der Beweisaufnahme stehen.

Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist bislang nicht bekannt. Auch eine genaue Uhrzeit und der Verhandlungssaal wurden noch nicht belastbar öffentlich mitgeteilt.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu