Pflegereform 2027: Entlastungsbetrag weg, Heimkosten höher

Deutschland Steuerlast OECD Platz 2 Steuerkeil
Deutschland belegt laut OECD Taxing Wages 2026 Rang 2 der höchsten Steuerlast.

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Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz greift tief in die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ein. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, die Finanzierung zu stabilisieren, Leistungen stärker zu bündeln und Prävention auszubauen. Die meisten Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Einzelne neue Versorgungsangebote, darunter die umfassende Pflegebegleitung und ein ambulanter Pflegenotdienst, sind erst für 2028 vorgesehen.

Beschlossen ist die Reform der Pflegeversicherung noch nicht. Der Entwurf wurde am 5. Juni veröffentlicht, die Verbändeanhörung folgte bereits am 10. Juni. Bis Sonntag, 26. Juli, hatte das Bundeskabinett den Text nicht verabschiedet. Damit waren auch Bundestag und Bundesrat noch nicht förmlich mit einem Regierungsentwurf befasst. Die Regelungen können sich im weiteren Verfahren deutlich ändern.

Pflegegeld soll durch neues Budget ersetzt werden

Derzeit erhalten Menschen, die zu Hause gepflegt werden und ihre Versorgung selbst sicherstellen, monatliches Pflegegeld. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. In Pflegegrad 2 werden 347 Euro gezahlt, in Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, in Pflegegrad 4 insgesamt 800 Euro und in Pflegegrad 5 monatlich 990 Euro.

Nach dem Referentenentwurf soll das Pflegegeld künftig Entlastungsbudget heißen und zugleich weitere Leistungen aufnehmen. Vorgesehen sind 386 Euro in Pflegegrad 2, 638 Euro in Pflegegrad 3, 889 Euro in Pflegegrad 4 und 1.079 Euro in Pflegegrad 5. Die höheren Beträge sollen unter anderem berücksichtigen, dass Teile der bisherigen Verhinderungspflege und Ausgaben für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in das Budget einbezogen werden.

Für Menschen, die erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhalten, ist allerdings eine Einschränkung geplant. Sie sollen das neue Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte bekommen. Nach Darstellung des Ministeriums soll in dieser Anfangsphase Beratung und Begleitung stärker in den Mittelpunkt rücken. Die neue umfassende Pflegebegleitung soll laut Entwurf jedoch erst ab Januar 2028 als eigener Anspruch verfügbar sein.

Entlastungsbetrag entfällt nur in Pflegegrad 1

Der heutige Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat und steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege zu. Das Geld ist zweckgebunden, etwa für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuung oder die Entlastung pflegender Angehöriger. Pro Jahr können damit bis zu 1.572 Euro genutzt werden.

Der oft verkürzt dargestellte vollständige Wegfall betrifft nach dem Entwurf nur Pflegegrad 1. Ab Januar 2027 soll dort kein Entlastungsbetrag mehr gezahlt werden. Präventionsorientierte Leistungen, etwa Zuschüsse für einen barrierearmen Umbau, sollen bestehen bleiben. Die neue Pflegebegleitung, die als Ersatz und zusätzliche Unterstützung angeführt wird, beginnt nach dem derzeitigen Zeitplan erst ein Jahr später.

In den Pflegegraden 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag nicht ersatzlos verschwinden. Er soll in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen. Dieses soll für Erwachsene monatlich bis zu 175 Euro betragen. Pflegebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen bis zu 300 Euro erhalten. Das Budget bleibt an anerkannte Unterstützungsangebote gebunden.

Eigenanteile im Pflegeheim steigen weiter

Parallel zur politischen Debatte verteuert sich die stationäre Pflege. Nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen mussten Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026 bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst tragen. Das waren 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Darin enthalten waren durchschnittlich 1.775 Euro für den pflegebedingten Eigenanteil einschließlich Ausbildungskosten, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro Investitionskosten.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich bislang gestaffelt am pflegebedingten Eigenanteil. Der Zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent, nach zwölf Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Der Referentenentwurf lässt die Prozentsätze unverändert, verlängert jedoch die Wartezeiten. Die höheren Stufen sollen künftig erst nach 18, 36 und 54 Monaten erreicht werden.

Für bereits im Heim lebende Menschen ist ein Bestandsschutz für die erreichte Zuschlagsstufe vorgesehen. Bis zur nächsten Stufe müssten sie aber die neuen längeren Fristen erfüllen. Neu einziehende Pflegebedürftige würden damit länger einen höheren Anteil der pflegebedingten Kosten selbst tragen.

Verbände kritisieren Kürzungen und Mehrbelastungen

Sozial- und Pflegeverbände verlangen grundlegende Änderungen. Der Paritätische kritisiert insbesondere den Wegfall der Entlastungsleistung in Pflegegrad 1, die Halbierung des neuen Budgets zu Beginn der Pflegegrade 2 und 3 sowie die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Gleichzeitig bewertet der Verband die geplanten Leistungsbudgets und die Pflegebegleitung grundsätzlich als sinnvolle Ansätze.

Auch der Sozialverband VdK warnt vor Verschlechterungen, unter anderem durch höhere Schwellenwerte bei der Begutachtung und geringere Rentenbeiträge für Angehörige. VdK-Präsidentin Verena Bentele hält es für falsch, Pflegebedürftigkeit durch strengere Zugangsregeln später anzuerkennen. Positiv bewertet der Verband die Idee einer kontinuierlichen Pflegebegleitung.

Der Verband der Ersatzkassen fordert angesichts der steigenden Heimkosten eine fairere Lastenteilung. Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner verweist vor allem auf höhere Personalkosten, hält eine gute Bezahlung der Pflegekräfte aber zugleich für notwendig. Die Reform müsse nach ihrer Einschätzung den Kostenanstieg begrenzen und die Eigenanteile ausgewogener gestalten.

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