
Die Bundesregierung schafft die organisatorischen Grundlagen für einen neuen Zivildienst in Deutschland. Das Bundesfamilienministerium hat in den vergangenen Monaten 23 große Verbände und Organisationen dazu befragt, welche Kapazitäten sie für Kriegsdienstverweigerer bereitstellen könnten. 22 der befragten Organisationen erklärten demnach, dass ihre Infrastruktur und ihre Einsatzstellen grundsätzlich für einen Wehrersatzdienst genutzt werden könnten. Eine sofortige Rückkehr des Pflichtdienstes ist damit allerdings nicht verbunden. Der neue Zivildienst in Deutschland würde erst relevant, falls auch verpflichtende Einberufungen zur Bundeswehr wieder eingeführt werden.
Welche Verbände an der Befragung teilgenommen haben und wie viele Plätze sie tatsächlich anbieten könnten, ist bislang nicht bekannt. Auch zu möglichen Einsatzbereichen, zur Dauer und zur Bezahlung des Dienstes wurden noch keine Einzelheiten veröffentlicht. Nach Angaben des Ministeriums sollen die Pläne nach der parlamentarischen Sommerpause offiziell vorgestellt werden. Die hohe Bereitschaft der Organisationen zeigt jedoch, dass vorhandene Einrichtungen grundsätzlich wieder Wehrersatzdienstleistende aufnehmen könnten. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Juli 2011 war auch der frühere Zivildienst praktisch entfallen. An seine Stelle trat der weiterhin freiwillige Bundesfreiwilligendienst.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland der neue Wehrdienst. Er beruht zunächst weiterhin auf Freiwilligkeit. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten einen Fragebogen zu ihrer Eignung und ihrer Bereitschaft für einen Dienst bei der Bundeswehr. Männer müssen ihn beantworten, für Frauen ist die Teilnahme freiwillig. Die verpflichtende Musterung soll zunächst Männer des Jahrgangs 2008 betreffen und am 1. Juli 2027 beginnen. Werden die festgelegten Personalziele der Bundeswehr nicht erreicht, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden. Dafür wäre jedoch ein weiteres Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Aktuell wird niemand gegen seinen Willen zum Wehrdienst eingezogen. Deshalb besteht derzeit auch keine Zivildienstpflicht. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben stellt ausdrücklich klar, dass die verpflichtende Einberufung weiterhin ausgesetzt ist. Eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist dennoch möglich. Anerkannte Bescheide behalten ihre Gültigkeit. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall könnten anerkannte Kriegsdienstverweigerer zu einem zivilen Ersatzdienst verpflichtet werden. Ob und nach welchen Regeln ein Wehrersatzdienst bereits bei einer möglichen Bedarfswehrpflicht greifen würde, muss in den angekündigten Plänen und einem möglichen Gesetz konkret geregelt werden.
Parallel zu den Vorbereitungen ist die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung stark gestiegen. Bis zum 30. Juni 2026 gingen beim zuständigen Bundesamt 5.862 Anträge ein. Damit wurde der Wert des gesamten Vorjahres bereits innerhalb von sechs Monaten deutlich übertroffen. Im Jahr 2025 waren 3.867 Anträge registriert worden, 2024 waren es 2.998. Wer den Kriegsdienst verweigern möchte, muss eine persönliche Gewissensentscheidung ausführlich begründen. Das Bundesamt weist darauf hin, dass vorgefertigte Mustertexte oder vollständig durch künstliche Intelligenz erstellte Begründungen die notwendige persönliche Darlegung nicht ersetzen.
Noch nicht geklärt ist, wie lange der mögliche Dienst dauern soll, welche Vergütung vorgesehen wäre und ob frühere Freiwilligendienste angerechnet werden könnten. Offen bleibt zudem, ob bestehende Strukturen des Bundesfreiwilligendienstes genutzt oder neue Einsatzstellen geschaffen werden sollen. Fest steht bislang nur, dass die Bundesregierung vorbereitet sein will, falls der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließt. Die aktuellen Vorbereitungen bedeuten deshalb weder eine beschlossene Rückkehr der Wehrpflicht noch einen unmittelbar bevorstehenden Pflichtdienst. Konkretere Informationen zum geplanten modernen Zivildienst sollen nach der Sommerpause folgen.
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