Wegen Niedrigwasser: NRW lockert Lkw-Fahrverbote bis Ende August

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Foto: Peter H

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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen lockert wegen des extremen Niedrigwassers am Rhein vorübergehend die Lkw-Fahrverbote. Seit dem 7. August 2026 dürfen bestimmte Gütertransporte auch an Sonn- und Feiertagen fahren. Die Ausnahme gilt zunächst bis einschließlich 31. August und betrifft ausschließlich Fahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen. Dazu zählen auch entsprechende Leerfahrten.

Ausnahme gilt nicht für alle Lkw in NRW

Eine generelle Aufhebung des Sonntagsfahrverbots gibt es nicht. Großraum- und Schwertransporte bleiben ausdrücklich ausgeschlossen. Normalerweise dürfen Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Lkw mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren.

Für die betroffenen Niedrigwasser-Transporte setzt NRW zusätzlich das Ferienfahrverbot an Samstagen aus. Damit sind entsprechende Fahrten auch auf Strecken möglich, die zwischen dem 1. Juli und 31. August samstags normalerweise gesperrt sind. In NRW betrifft das unter anderem Abschnitte der A1, A2 und A3.

Rhein-Pegel nahe historischem Tiefstand

Grund für die Lockerung sind die außergewöhnlich niedrigen Wasserstände des Rheins. Am Pegel Kaub wurden am 7. August nur rund 23 bis 26 Zentimeter gemessen. Damit bewegt sich der Wasserstand in der Nähe des historischen Tiefstands von 2018. Auch in Köln liegt der Rhein derzeit auf einem extrem niedrigen Niveau.

Die Schifffahrt kommt dadurch nicht vollständig zum Erliegen, doch Schiffe können deutlich weniger Fracht aufnehmen. Für dieselbe Gütermenge werden deshalb mehr Fahrten oder Transporte über Straße und Schiene benötigt.

Mehr Lkw-Verkehr auch im Münsterland möglich

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer begründet die Ausnahme mit drohenden Problemen in den Lieferketten. Unternehmen hätten wegen der eingeschränkten Rheinschifffahrt bereits vor Produktionsstopps gewarnt.

Auch im Münsterland könnte die Lockerung spürbar werden. Teile der A1 und A2 unterliegen normalerweise dem Ferienfahrverbot. An den kommenden Wochenenden könnten dort deshalb zusätzliche Gütertransporte unterwegs sein, sofern sie unter die Niedrigwasser-Ausnahme fallen.

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