
Hertha BSC schränkt kommerzielle Videoaufnahmen bei Heimspielen im Berliner Olympiastadion ein. Der Fußball-Zweitligist kündigte am Donnerstag, 8. Oktober 2026, an, künftig konsequenter gegen kommerziell produzierte Stadion-Vlogs vorzugehen. Betroffen sind insbesondere Content Creator, die mit professioneller Kameraausrüstung filmen und ihre Videos anschließend über YouTube oder andere Plattformen vermarkten. Für gewöhnliche Stadionbesucher ändert sich dagegen wenig: Private Fotos, Smartphone-Videos und persönliche Erinnerungsaufnahmen bleiben erlaubt. Grundlage der Entscheidung sind nach Vereinsangaben bereits bestehende Bestimmungen, die bislang nicht immer konsequent durchgesetzt wurden.
Das Verbot kommerzieller Stadion-Vlogs bei Hertha BSC richtet sich ausdrücklich gegen die gewerbliche Produktion und Verwertung von Stadioninhalten. Dabei geht es um Aufnahmen, die mit entsprechender Kamera- und Produktionstechnik erstellt und anschließend beispielsweise durch Werbung, Sponsoring oder andere Einnahmemodelle vermarktet werden.
Der Verein begründet seine Entscheidung mit dem Charakter des Stadionbesuchs. In seiner offiziellen Mitteilung heißt es: „Stadionbesuche bei Hertha BSC sollen vor allem eines sein: ein gemeinsames Fußballerlebnis.“
Die Anhänger sollen die Atmosphäre und die Unterstützung ihrer Mannschaft erleben können, ohne dauerhaft von kommerziellen Videoproduktionen begleitet zu werden. Mit dieser Begründung verbindet Hertha den Schutz des Stadionerlebnisses mit den geltenden Medienrechten.
Ein generelles Verbot für Filmaufnahmen im Olympiastadion ist mit der Ankündigung nicht verbunden. Wer mit seinem Smartphone ein Erinnerungsfoto macht, kurze Eindrücke aufnimmt oder persönliche Momente mit anderen teilt, fällt nach ausdrücklicher Erklärung von Hertha BSC nicht unter die angekündigte Einschränkung.
Entscheidend ist vielmehr, ob eine private Aufnahme oder eine kommerziell ausgerichtete Content-Produktion vorliegt. Damit unterscheidet der Verein zwischen gewöhnlichen Stadionbesuchern und Personen, die Fußballveranstaltungen gezielt zur Erstellung vermarktbarer Videos nutzen.
Nicht im Einzelnen geregelt wurde in der Mitteilung, wie Grenzfälle behandelt werden. Das betrifft beispielsweise Besucher, die ausschließlich mit einem Smartphone filmen, ihre Videos anschließend aber über einen monetarisierten Kanal veröffentlichen.
Hertha BSC führt für seine Entscheidung keine vollständig neue Stadionordnung an. Vielmehr verweist der Club auf bestehende Ticket- und Stadionbestimmungen sowie die geltenden Medien- und Verwertungsrechte. Diese Regelungen seien bereits vorhanden, ihre Durchsetzung sei in der Vergangenheit allerdings teilweise weniger konsequent erfolgt.
Die Entscheidung wurde nach Vereinsangaben gemeinsam von Geschäftsführung, Präsidium, Direktion Kommunikation und Medien sowie der Veranstaltungs- und Spieltagsleitung getroffen.
Eine eigenständige kommerzielle Verwertung von Stadioninhalten durch Dritte erfordert demnach eine entsprechende Zustimmung des Vereins. Einen gesonderten Stichtag für eine neue Stadionordnung nannte Hertha nicht. Die am 8. Oktober veröffentlichte Ankündigung betrifft ausdrücklich den künftigen Umgang mit solchen Aufnahmen.
Für die praktische Umsetzung ist der Ordnungsdienst im Olympiastadion zuständig. Hertha BSC erklärte, dass die eingesetzten Mitarbeiter über die Entscheidung informiert seien. Besucher mit erkennbar professioneller Ausrüstung zur Herstellung kommerzieller Stadion-Videos müssten damit rechnen, dass ihnen entsprechende Aufnahmen untersagt werden.
Auch die Nutzung der dafür vorgesehenen Geräte kann im Stadion verweigert werden. Die offiziellen Besucherinformationen des Olympiastadions führen bereits Profikameras, Stative sowie Videokameras unter den nicht gestatteten Gegenständen auf.
Konkrete Geldstrafen oder automatische Stadionverbote kündigte Hertha im Zusammenhang mit den Vlogs nicht an. Ebenso machte der Verein keine Angaben zu gesonderten technischen Kontrollen oder einer systematischen Überprüfung veröffentlichter Videos.
Neben dem gewünschten Stadionerlebnis verweist Hertha BSC auf wirtschaftliche und medienrechtliche Vorgaben. Die kommerzielle Verwertung von Bildern aus der Bundesliga und der 2. Bundesliga ist an ein umfangreiches Rechte- und Lizenzsystem gebunden.
Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Systems ist erheblich. Nach Angaben der Deutschen Fußball Liga erzielen die 36 Clubs der beiden höchsten deutschen Spielklassen aus der Vergabe deutschsprachiger Medienrechte für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 insgesamt durchschnittlich 1,121 Milliarden Euro pro Saison.
Auch Hertha unterliegt bei eigenen Spieltagsvideos den entsprechenden Vorgaben der Bundesliga-Gruppe. Die Entscheidung über kommerzielle Stadion-Vlogs betrifft deshalb nicht nur die Nutzung von Kameras auf den Tribünen, sondern auch die Frage, unter welchen Bedingungen Dritte Stadionbilder kommerziell vermarkten dürfen.
Hertha BSC ist nicht der erste Zweitligist, der gegen kommerzielle Stadion-Vlogs vorgeht. Dynamo Dresden veröffentlichte bereits am 12. August 2026 einen offenen Brief zum Thema. Darin stellte der Verein klar, dass Filmaufnahmen mit dem Ziel einer kommerziellen Verwertung gemäß seiner Stadionordnung nicht gestattet sind.
Dynamo verwies ebenfalls auf die Medienrechte seiner Partner und des Vereins. Zugleich betonten die Dresdner den Wunsch vieler Anhänger, Fußballspiele ohne dauerhafte Kameras in ihrer unmittelbaren Umgebung verfolgen zu können.
Private Erinnerungsaufnahmen bleiben auch dort erlaubt. Besonders für die Blöcke K1 bis K5 rief Dynamo zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Kameras auf. Die Durchsetzung der Regeln liegt ausdrücklich beim Verein und seinem Ordnungsdienst. Eigenmächtige Maßnahmen anderer Stadionbesucher sind nicht vorgesehen.
Die Diskussion über kommerzielle Stadionvideos beschäftigt die deutsche Fanszene bereits seit längerer Zeit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg veröffentlichte am 8. Oktober, noch vor Herthas offizieller Ankündigung, einen ausführlichen Beitrag über den Konflikt zwischen traditionellen Stadionbesuchern und Video-Produzenten.
Vertreter des bundesweiten Fanbündnisses Unsere Kurve kritisierten darin insbesondere, dass Menschen auf den Tribünen gefilmt werden und andere anschließend mit diesen Aufnahmen Geld verdienen. Für sie steht der gemeinschaftliche Fußballbesuch im Mittelpunkt.
Stadion-Vlogger beschreiben ihre Arbeit dagegen auch als Möglichkeit, Atmosphäre, Fankultur und persönliche Erlebnisse für Menschen außerhalb des Stadions zugänglich zu machen. Ein vom rbb porträtierter Hertha-Anhänger produziert seit mehreren Jahren entsprechende Videos und erzielt nach eigenen Angaben auch begrenzte Werbeeinnahmen. Eine Reaktion dieses Creators auf die spätere Vereinsentscheidung war damit noch nicht verbunden.
Eine bundesweit einheitliche Handhabung kommerzieller Stadion-Vlogs ist nicht erkennbar. Neben den ausdrücklichen Einschränkungen von Hertha BSC und Dynamo Dresden bestehen bei anderen Clubs unterschiedliche Verfahren für die Zulassung professioneller Videoaufnahmen.
Union Berlin erklärte dem rbb, dass eine offizielle Akkreditierung von Stadion-Vloggern ausschließlich über den Bundesliga-Dienstleister Sportcast erfolge. Dieser ist für die Produktion des zentralen Fernsehsignals zuständig. Zugleich verwies Union auf die Kontrolle nicht lizenzierter Aufnahmen durch die Bundesliga.
Der rbb berichtete außerdem über Vorgaben zur individuellen Verwertung von Stadionbildern und deren unterschiedliche praktische Anwendung. Daraus ergibt sich allerdings kein Nachweis, dass sämtliche Vereine der Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga ein mit Hertha vergleichbares ausdrückliches Vlog-Verbot durchsetzen.
Die strengere Regulierung externer Content-Produzenten steht neben einer umfangreichen eigenen Videoarbeit des Hauptstadtclubs. Hertha BSC veröffentlicht über HerthaTV seit mehreren Jahren Dokumentationen und Hintergrundformate, die Einblicke in das Vereinsleben ermöglichen.
Im August 2026 erschien ein 104 Minuten langer Film über die Saison 2025/26. Ende September kündigte Hertha zudem eine neue Staffel seiner vereinseigenen Dokumentationsreihe an. Sie umfasst neben der Männermannschaft auch Themen aus dem Frauenfußball.
Für die Weiterentwicklung dieses Formats führte der Verein nach eigenen Angaben Gespräche mit der Bundesliga, um die Produktion an die geltenden Rahmenbedingungen anzupassen. Die neuen Einschränkungen für externe Vlogger verändern damit nicht Herthas grundsätzliche Nutzung digitaler Videoangebote. Sie ziehen jedoch eine deutlichere Grenze zwischen vereinseigenen, genehmigten Medienproduktionen und der eigenständigen kommerziellen Nutzung durch Stadionbesucher.
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