
Drei junge Männer wurden am 18. Juli 2025 wegen schweren gemeinschaftlichen Raubes vom Landgericht Münster verurteilt. Der Überfall hatte sich in der Nacht zum 9. Januar 2025 in einem Hotel am Albersloher Weg ereignet. Ziel war eine 26-jährige transgeschlechtliche Escort-Dame, die von den Tätern durch eine fingierte Verabredung in eine Falle gelockt worden war.
Laut Ermittlungen hatten die Männer das Treffen im Vorfeld arrangiert, um Zutritt zum Zimmer der Frau zu erhalten. Kaum dort angekommen, bedrohten sie ihr Opfer mit einem Messer. Anschließend durchsuchten sie das Hotelzimmer und stahlen eine Tasche mit Bargeld. Wie hoch die Beute und mögliche Sachschäden insgesamt ausfielen, ist noch Gegenstand laufender Ermittlungen.
Die Täter flüchteten nach dem Überfall in einem Audi durch das Stadtgebiet. Doch ihre Flucht endete bereits wenige Minuten später mit einem Unfall am Erbdrostenweg. Zwei der Männer versuchten daraufhin, in ein angrenzendes Waldstück zu entkommen. Die Polizei konnte jedoch alle drei – im Alter von 19, 22 und 22 Jahren – noch in der Nacht festnehmen. Am Folgetag ergingen Haftbefehle gegen das Trio. Brisant: Einer der Täter war der frühere Lebensgefährte des Opfers.
Die 9. Große Strafkammer verurteilte die Männer wegen schweren gemeinschaftlichen Raubes (§ 250 StGB). Aufgrund des jugendlichen Alters eines Angeklagten fand teilweise das Jugendstrafrecht (§ 105 JGG) Anwendung. Die Urteile im Einzelnen:
Haupttäter (22): Der frühere Partner der Escort-Frau galt als Drahtzieher. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Mittäter (20): Er bedrohte die Frau mit einem Messer und wurde als gefährlichster Beteiligter eingestuft. Das Gericht verhängte drei Jahre und vier Monate Jugendstrafe.
Dritter Täter (22,): Wegen untergeordneter Rolle und positiver Sozialprognose wurde er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Während des Prozesses zeigten sich alle Angeklagten einsichtig. Besonders der Haupttäter entschuldigte sich nicht nur bei der Escort-Dame, sondern auch bei seiner Mutter. Er zahlte zudem 2.000 Euro Schadensersatz. Die Frau nahm diese Entschuldigung an und setzte sich in Teilen sogar für die Männer ein. Dennoch hielt das Gericht an klaren Strafen fest. Es betonte die Schwere der Tat, die Nähebeziehung zwischen Täter und Opfer sowie die Bedrohung mit einer Waffe. Eine weitergehende Strafmilderung lehnte das Gericht mit Verweis auf widersprüchliche Aussagen ab.
Laut § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB drohen bei einem gemeinschaftlich begangenen Raub unter Einsatz einer Waffe eigentlich Freiheitsstrafen von fünf bis 15 Jahren. Das Gericht nutzte jedoch bei zwei Angeklagten den Spielraum für minder schwere Fälle. Im Fall des 20-jährigen Duisburgers griff das Jugendstrafrecht. Nur der drittbeteiligte Kolumbianer durfte seine Strafe zur Bewährung erhalten – auch, weil er laut Gericht lediglich eine untergeordnete Rolle spielte.