Der Hebesatz der Landschaftsumlage für die 27 Städte und Kreise des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) soll in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Diese Erhöhung betrifft die Haushalte für 2025 und 2026 und könnte die finanzielle Belastung der Mitgliedskommunen deutlich erhöhen.
Im Haushaltsjahr 2025 wird der Hebesatz der Landschaftsumlage von derzeit 17,35 % auf 18,1 % steigen. Für 2026 plant der Landschaftsverband eine weitere Erhöhung auf 18,75 %. Dies bedeutet, dass die Städte und Kreise in Westfalen-Lippe höhere Beiträge zur Finanzierung der Aufgaben des LWL leisten müssen. Insgesamt wird erwartet, dass durch diese Anhebungen die Beiträge der Kommunen bis 2026 um 430 Millionen Euro steigen werden.
Die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Landschaftsumlage wird trotz eines bereits eingeleiteten Sparprogramms als notwendig erachtet. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sieht sich mit steigenden Kosten konfrontiert, die nicht durch Einsparungen allein gedeckt werden können. Die Anpassung des Hebesatzes soll sicherstellen, dass der LWL weiterhin seine Aufgaben erfüllen kann.
Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Kosten ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Diese Hilfe umfasst umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen, die den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. Diese Leistungen machen einen erheblichen Teil des LWL-Haushalts aus und sind der größte Kostentreiber. Ohne die Erhöhung des Hebesatzes der Landschaftsumlage wäre es schwierig, diese wichtigen Hilfen in gleichem Umfang weiterhin anzubieten.
Der Haushaltsentwurf des LWL für das Jahr 2025 sieht Ausgaben von rund 4,6 Milliarden Euro vor. Diese Summe verdeutlicht, welche finanziellen Herausforderungen der Verband bewältigen muss. Der Hebesatz der Landschaftsumlage spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung des Haushalts und der Sicherstellung, dass alle Aufgaben des LWL erfüllt werden können.