Am Landgericht Münster hat ein Angeklagter zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt, das Licht auf die Ereignisse eines Raubüberfalls auf eine Burger-King-Filiale in Lengerich wirft. Der Überfall, der sich am 4. April des Vorjahres ereignete, involvierte drei junge Männer und führte zur Entwendung von etwa 2500 Euro.
Der Überfall fand unter der Beteiligung von drei jungen Männern statt, darunter zwei 19-Jährige aus Lengerich und Hagen a.T.W. sowie ein 21-Jähriger, der zu der Zeit in Tecklenburg wohnte. Die Täter waren bewaffnet, als sie die Filiale überfielen und 2500 Euro erbeuteten.
Der 21-jährige Hauptangeklagte gestand, den Überfall spontan initiiert zu haben. Er motivierte seine Begleiter zur Teilnahme, äußerte sich jedoch nicht zur genauen Beteiligung der anderen. Interessanterweise verteidigte er einen der Mitangeklagten, indem er aussagte, dieser sei nicht am Überfall beteiligt gewesen.
Zusätzlich zu den Anklagen wegen des Raubüberfalls ist einer der Angeklagten auch wegen eines Körperverletzungsdeliktes angeklagt. Dies verkompliziert das Rechtsverfahren und könnte die Strafmaßnahmen für die Beteiligten beeinflussen.