
Die Stadt Münster hat eine Maßnahme gegen Gehwegparken im Kreuzviertel gestartet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Besonders Fußgänger und Schulkinder sollen davon profitieren. Ab dem 27. Januar beginnen Kontrollen, die zunächst mit Verwarnungen ohne Gebühren einhergehen. Ab dem 3. Februar werden jedoch gebührenpflichtige Verwarnungen für Gehwegparken ausgesprochen.
Das Hauptziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Bewegungsfreiheit im Kreuzviertel. Besonders Schulkinder, die auf sichere Schulwege angewiesen sind, sollen geschützt werden. Hintergrund der Maßnahme ist die Initiative zur Schulwegsicherung, die die Stadt Münster im Rahmen ihrer Verkehrsstrategie umsetzt.
Die Maßnahme gegen Gehwegparken betrifft vor allem zwei zentrale Straßen im Kreuzviertel. Zum einen die Nordstraße, von der Einmündung „Am Kreuztor“ bis zur Coerdestraße, und zum anderen die Maximilianstraße, beginnend ab der Hoyastraße. Diese Bereiche wurden gezielt ausgewählt, da hier besonders viele Fußgänger unterwegs sind und Gehwegparken häufig zu gefährlichen Situationen führt.
Die Umsetzung der Maßnahme startet am 27. Januar mit Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Münster. In der ersten Phase werden Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen, um die Bürger auf die neuen Regelungen aufmerksam zu machen. Ab dem 3. Februar folgen dann gebührenpflichtige Verwarnungen, wenn Fahrzeuge weiterhin auf Gehwegen parken.
Die Verkehrsüberwachung der Stadt Münster ist für die Kontrollen und die Durchsetzung der Regelungen verantwortlich. Langfristig soll durch die Maßnahme die Verkehrssicherheit im Kreuzviertel spürbar verbessert werden. Zusätzlich soll die Maßnahme Fußgängern und besonders schutzbedürftigen Personen wie Kindern und älteren Menschen eine ungehinderte Nutzung der Gehwege ermöglichen.