Münster wird im Jahr 2025 einen neuen Mietspiegel einführen. Rund 7.500 zufällig ausgewählte Mieter und Vermieter in Münster erhalten dafür demnächst Fragebögen zur Datenerhebung. Diese Maßnahme ist Teil der Reform des Mietspiegelrechts und soll die Transparenz über die ortsüblichen Mietpreise in der Stadt weiter verbessern.
Die Teilnahme an der Befragung ist aufgrund der Reform des Mietspiegelrechts verpflichtend. Dies bedeutet, dass sowohl Mieter als auch Vermieter die ausgefüllten Fragebögen zurücksenden müssen. Ein externes, unabhängiges Institut wird die erhobenen Daten wissenschaftlich auswerten, um eine verlässliche Grundlage für den neuen Mietspiegel zu schaffen.
Die Verabschiedung des neuen Mietspiegels ist für das Frühjahr 2025 geplant. Um einen qualifizierten Mietspiegel zu gewährleisten, müssen die Datengrundlagen alle vier Jahre neu erhoben werden. Zwei Jahre nach der Neuerstellung wird der Mietspiegel an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Der Mietspiegel schafft seit mehr als 20 Jahren Transparenz über die ortsüblichen Mietpreise in Münster. Mieter und Wohnungssuchende können mithilfe des Mietspiegels die ortsübliche Vergleichsmiete überprüfen. Vermieter benötigen den Mietspiegel, um Mieterhöhungen rechtlich zu begründen. Diese Transparenz fördert ein faires Mietpreisniveau und verhindert überhöhte Mietforderungen.
Vermieter mit mehreren Wohnungen können mehrere Fragebögen erhalten. Zusätzlich zur Mieterstruktur werden Vermieter zu Erneuerungen, Modernisierungen und dem energetischen Zustand der Wohnungen befragt. Diese detaillierten Informationen tragen dazu bei, einen realistischen und aktuellen Mietspiegel zu erstellen.
Die ausgefüllten Fragebögen werden nach der Auswertung vernichtet, um den Datenschutz der Teilnehmer zu gewährleisten. Das unabhängige Institut stellt sicher, dass die Daten anonymisiert und nur für den Zweck der Mietspiegelerstellung verwendet werden.