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Regionalzug Münster-Rheine: Polizei ermittelt nach fremdenfeindlichen Parolen

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Foto: Erich Westendarp

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Am 15. Februar kam es in einem Regionalzug von Münster nach Rheine zu einem möglichen Vorfall der Volksverhetzung, der nun strafrechtliche Konsequenzen hat. Ein 18-jähriger Mann aus Rheine steht im Verdacht, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet und fremdenfeindliche Parolen gerufen zu haben. Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Regionalzug Münster-Rheine: Volksverhetzung?

Der junge Mann soll in dem Zug mehrfach laut fremdenfeindliche Äußerungen gerufen haben. Zudem spielte er auffällig laut das Lied L’amour toujours ab. Eine Zeugin beobachtete das Geschehen und reagierte umgehend. Noch während der Fahrt alarmierte sie die Polizei per Notruf und informierte am Bahnhof Rheine eine Streife der Bundespolizei.

Zeugin dokumentierte den Vorfall mit dem Handy

Die Zeugin blieb nicht nur passive Beobachterin, sondern dokumentierte die Tat mit ihrem Mobiltelefon. Diese Aufnahmen könnten nun eine zentrale Rolle in den laufenden Ermittlungen spielen. Dank ihres schnellen Handelns wurde die Bundespolizei direkt nach Ankunft des Zuges informiert.

Tatverdächtiger war alkoholisiert – Polizei ermittelt

Als die Beamten den Tatverdächtigen befragten, gab er an, lediglich laut Musik gehört zu haben. Hinweise auf fremdenfeindliche Äußerungen oder strafrechtlich relevante Handlungen wies er von sich. Die Polizei stellte jedoch fest, dass der Mann alkoholisiert war. Ob sein Verhalten dadurch beeinflusst wurde, ist Teil der Ermittlungen.

Die Bundespolizei hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen dem 18-Jährigen strafrechtliche Konsequenzen.

Was bedeutet das für die Fahrgäste?

Der Vorfall im Regionalzug von Münster nach Rheine zeigt, wie wichtig couragiertes Eingreifen von Zeugen sein kann. Die schnelle Reaktion der Passagierin führte dazu, dass die Polizei unmittelbar nach Ankunft des Zuges informiert war und den Sachverhalt aufnehmen konnte.

Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln Zeuge von strafrechtlich relevanten Handlungen wird, sollte umgehend die Polizei informieren und, wenn möglich, Beweise sichern. Die Bundespolizei rät Fahrgästen, in solchen Fällen besonnen zu handeln und sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.