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Wachstumschancengesetz: Was du ab 2025 wissen musst

Mann berührt virtuelle Email mit dem Finger: Wachstumschancengesetz und Pflicht zur E-Rechnung

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Das Wachstumschancengesetz bringt ab dem 1. Januar 2025 entscheidende Neuerungen für Unternehmen in Deutschland mit sich. Es zielt darauf ab, digitale Prozesse weiter zu standardisieren und die Effizienz im Geschäftsalltag zu erhöhen. Besonders im Fokus steht dabei die Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung, die sich künftig nicht mehr nur auf den öffentlichen Sektor beschränkt, sondern auch für den B2B-Bereich gilt. Hier findest du alle wichtigen Informationen im Überblick.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Format erstellt und übermittelt wird. Das bedeutet, dass sie so gestaltet sein muss, dass sie automatisiert verarbeitet werden kann. In Deutschland wird dies meist über das XRechnung-Format oder das hybride ZUGFeRD-Format (Version 2.0 und höher) umgesetzt. Bei ZUGFeRD handelt es sich um ein PDF-Dokument mit einer eingebetteten XML-Datei. Diese XML-Datei ist entscheidend, da sie die steuerrelevanten Daten enthält und für die elektronische Weiterverarbeitung genutzt wird, während das PDF zur Ansicht dient.

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Was ist keine E-Rechnung?

Eine einfache PDF-Datei, wie sie aktuell häufig verschickt wird, zählt nicht als E-Rechnung. Auch Papierrechnungen oder Rechnungen in Formaten, die nicht der europäischen Norm entsprechen, wie das EDIFACT-Format, fallen nicht unter den Begriff der E-Rechnung. Diese „sonstigen Rechnungen“ sind ab dem 1. Januar 2025 nur noch eingeschränkt zulässig.

Was ändert sich durch das Wachstumschancengesetz?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung für alle geschäftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Papierrechnungen oder unstrukturierte PDF-Rechnungen werden dann nicht mehr als gültige Form der Rechnungsstellung anerkannt, es sei denn, der Rechnungsempfänger stimmt bis Ende 2026 ausdrücklich zu. Diese Übergangsregelung erlaubt es Unternehmen, ihre bisherigen Rechnungsformate noch für eine begrenzte Zeit zu nutzen. Bis zum 31. Dezember 2027 können kleine Unternehmen weiterhin PDF- oder EDIFACT-Rechnungen verwenden, solange der Empfänger einverstanden ist. Ab dem 1. Januar 2028 jedoch müssen alle Unternehmen auf die elektronische Rechnung im standardisierten Format umgestellt haben.

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Welche Vorteile bringt die E-Rechnung?

Die Umstellung auf E-Rechnungen hat das Ziel, die Effizienz im Geschäftsverkehr zu steigern. Die digitale Rechnungsstellung ermöglicht eine schnellere Bearbeitung, weniger Fehler und eine leichtere Nachverfolgung von Zahlungen. Außerdem lassen sich mit E-Rechnungen die Prozesse der Buchhaltung und Steuerabwicklung stärker automatisieren, was letztlich Kosten spart.

Was bedeutet das für dich?

Falls du als Unternehmer oder Selbstständiger noch nicht auf die E-Rechnung umgestellt hast, solltest du jetzt aktiv werden. Du brauchst entweder eine Softwarelösung, die das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen im passenden Format unterstützt, oder du nutzt externe Dienstleister, die diesen Prozess für dich übernehmen.

Das Wachstumschancengesetz schafft klare Rahmenbedingungen, um die Digitalisierung weiter voranzutreiben und den Papierverbrauch in der Buchhaltung zu reduzieren. Bis spätestens 2028 muss jeder Unternehmer diesen Schritt gegangen sein – also warum nicht jetzt schon damit anfangen, die Zukunft der Buchhaltung in dein Unternehmen zu holen?