
In Münster-Amelsbüren ist eine Bienenseuche aufgetreten, die für betroffene Völker tödlich enden kann: die Amerikanische Faulbrut. Die Stadt hat deshalb Sperrbezirke eingerichtet und strenge Regeln für Imkerinnen und Imker erlassen. Für Menschen und den Verzehr von Honig besteht dagegen keine Gefahr.
Der Ausbruch der Bienenseuche wurde am 30. April 2026 amtlich festgestellt. Betroffen sind zwei Bienenstände in Amelsbüren. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat die Stadt Münster Sperrbezirke mit einem Radius von einem beziehungsweise zwei Kilometern um die betroffenen Standorte eingerichtet.
Am Dienstag, 5. Mai 2026, erließ die Stadt dazu eine Allgemeinverfügung. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Imker sollen die infizierten Bienenvölker getötet werden. Damit soll verhindert werden, dass sich der Erreger weiter in andere Bestände ausbreitet.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ausgelöst wird sie durch das Bakterium Paenibacillus larvae. Der Erreger befällt nicht die erwachsenen Bienen, sondern die Larven. Erwachsene Tiere sind resistent, können die Sporen jedoch über das Futter an die Brut weitergeben.
Für ein Bienenvolk kann die Krankheit schwerwiegende Folgen haben. Ein Teil der Brut stirbt ab, das Volk wird langfristig geschwächt. Im schlimmsten Fall kann ein betroffenes Volk vollständig eingehen.
Für Menschen ist der Erreger ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig bleibt unbedenklich. Honig aus dem betroffenen Bestand darf nach Angaben der Stadt weiterhin verkauft werden. Allerdings darf er nicht zur Fütterung von Bienen eingesetzt werden, weil dadurch eine weitere Verbreitung der Sporen möglich wäre.
Im Sperrbezirk dürfen Bienenvölker und bestimmtes Imkereimaterial nicht hinein- oder herausgebracht werden. Das betrifft unter anderem Bienen, Waben, Wachs und Honig. Halterinnen und Halter von Bienenvölkern im Sperrbezirk müssen ihre Bienenstände umgehend beim Gesundheits- und Veterinäramt melden.
Anzugeben sind der Standort der Bienenstände und die Zahl der Völker. Erreichbar ist die Meldestelle telefonisch unter 02 51/492-54 00 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de.
Fachleute sowie amtliche Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes kontrollieren nun die Bienenbestände im Sperrbezirk. Dabei werden Proben entnommen und untersucht. Die aktuellen Fälle wurden bei einer Bestandsuntersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe entdeckt. Der Nachweis erfolgte über eine Futterkranzprobe.
Der Sperrbezirk kann frühestens nach zwei Monaten aufgehoben werden. Spätestens nach neun Monaten ist eine Aufhebung möglich, wenn weitere Untersuchungen keine Auffälligkeiten ergeben.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu