Behandlungsfehler mit tödlichen Folgen? Arzt in Münster angeklagt

Anklage gegen Arzt aus Osnabrück wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen. Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte die medizinische Versorgung revolutionieren – doch in der Testphase in NRW, besonders in Münster, häufen sich technische Pannen und Sicherheitsmängel.
Foto: Darko Stojanovic

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Vor dem Landgericht Münster hat am Mittwoch, 22. April 2026, der Strafprozess gegen einen Arzt aus dem Münsterland begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Im Zentrum steht der Tod einer 78-jährigen Patientin nach einem medizinischen Eingriff im April 2023. Das Gericht befasst sich damit, ob ein möglicher Behandlungsfehler zum Tod der Frau geführt haben könnte.

Worum es in dem Verfahren geht

Nach bisher bekannten Informationen soll die Patientin mehrere schwere Vorerkrankungen gehabt und unter Ausfall- sowie Lähmungserscheinungen gelitten haben. Im Prozess geht es nun vor allem um die Frage, ob der Eingriff medizinisch notwendig war, ob die Frau ausreichend über Risiken und Alternativen aufgeklärt wurde und ob ein Zusammenhang zwischen der Behandlung und ihrem Tod besteht.

Der Eingriff und die Vorwürfe

Berichten zufolge gab es zunächst zwei erfolglose Lumbalpunktionen. Danach soll der Arzt eine Punktion unterhalb des Hinterkopfes vorgenommen haben, um Nervenwasser zu entnehmen. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, die Patientin habe dem Eingriff nach einer Bedenkzeit zugestimmt. Zunächst sei alles unauffällig verlaufen, später habe sich ihr Zustand jedoch verschlechtert. An der Einstichstelle soll es zu einer Blutung gekommen sein. Später starb die 78-Jährige.

Verteidigung widerspricht der Anklage

Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass der Eingriff womöglich nicht medizinisch angezeigt war. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Sie hält die vorliegenden Gutachten für problematisch und spricht von einer Bewertung mit Rückschau.

Gutachter werden für das Urteil wichtig

In den weiteren Verhandlungsterminen sollen Gutachter und medizinische Kollegen gehört werden. Ihre Einschätzungen dürften entscheidend dafür sein, wie das Gericht den Eingriff, die Aufklärung der Patientin und die mögliche Verantwortung des Arztes bewertet.

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